Zitat:
Es gibt mittlerweile in Deutschland sogar genug Leute ohne Krankenversicherung weil sie die Beiträge nicht bezahlen können, denn wer in Verzug gerät darf 5% Zinsen / Monat zahlen !!! Ja richtig pro Monat also 60 % im Jahr! Wer ein mal in dieser Falle hängt kommt da nie wieder raus.
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Klar, Krankenkasse verjährt nach 4 Jahren
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Darüber hinaus gibt es die 5 Prozent nicht mehr.
Zitat:
Der angesprochene Säumniszuschlag beträgt ein Prozent des ausstehenden Beitrags; für die Berechnung wird der Beitragsrückstand auf 50 Euro abgerundet und bezieht sich gleichermaßen auf Krankenkassen- wie auch auf Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser einheitliche Säumniszuschlag gilt übrigens erst seit dem 1. August 2013. Damit wurde der 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent abgeschafft.
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Maximal sind es nun 50€, wegal wie lange es her ist
https://anwaltauskunft.de/magazin/le...andere-folgen/
Bei uns läuft eventuell nicht alles rund, aber so schlecht ist das Gesundheitssystem auch nicht.