Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar
Laut dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen verstößt die für den 1. Juli geplante Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten für TK-Anbieter gegen aktuelles EU-Recht.
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23.06.2017 13:59 - ID 39965