Zitat:
Zitat von Luebke gesetzliche grauzone: laut StVA ist zum überholen eine deutlich höhere geschwindigkeit als der zuüberholende vorgesehen. dabei wird nicht auf die einhaltung des tempolimits verwiesen. kann also ggf. als ausnahme ausgelegt werden.
hab mal nen lkw überholt und beim überholen dann ne blitze gesehen. der polizist ist zur blitze gegangen und hat die zugehalten damit die nicht auslöst.
ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass das erlaubt ist, aber ich hab das so gehört. drauf anlegen würde ichs aber nicht ^^ |
Du darfst beim Überholen die maximal zugelassene Geschwindigkeit
nicht überschreiten. Was der Polizist damals getan hat, war also ein Gefallen. Oder anders ausgedrückt: Rechtswidrig.
Lasst euch das von jemandem sagen, der vor exakt einem Jahr die theoretische gemacht hat.
Es ist tatsächlich auf den Tag genau ein Jahr her, als ich meinen Motorradführerschein abgelegt habe.