Zitat:
Zitat von Dj Piet du kannst die Werbungskosten NUR in deiner Steuererklärung berücksichtigen.
für das Kindergeld gelten die Ausgaben für die Erstausbildung als Sonderausgaben und mindern nicht dein Einkommen. |
Das Kindergeld richtet sich IMO nach dem Gehalt, was man laut Steuererklärung hatte, demnach kann man die Kilometer auch als Werbungskosten absetzen.
Ich habe die letzten beiden Jahre auch Kindergeld erhalte, trotz dem, dass mein Gehalt wesentlich über 10k EUro Brutto lag, da ich sehr viel mit dem Auto fahren muss.
Füll einfach diesen Wisch aus, den du da bekommen hast, dann wirst du ja sehen ob du was bekommst oder nicht.