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Alt 11.01.2006, 12:12   #8 (permalink)
Pirke
Lecker Forenbrot
 
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Standard AW: Kindergeld Werbungskosten

Zitat:
Zitat von Dj Piet
du kannst die Werbungskosten NUR in deiner Steuererklärung berücksichtigen.
für das Kindergeld gelten die Ausgaben für die Erstausbildung als Sonderausgaben und mindern nicht dein Einkommen.
Das Kindergeld richtet sich IMO nach dem Gehalt, was man laut Steuererklärung hatte, demnach kann man die Kilometer auch als Werbungskosten absetzen.
Ich habe die letzten beiden Jahre auch Kindergeld erhalte, trotz dem, dass mein Gehalt wesentlich über 10k EUro Brutto lag, da ich sehr viel mit dem Auto fahren muss.
Füll einfach diesen Wisch aus, den du da bekommen hast, dann wirst du ja sehen ob du was bekommst oder nicht.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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