Zitat:
Zitat von NPM | Destructor ich schrieb daraufhin das ich mich auf die verhandlung freue und mein anwalt beweisen wird das ein vertrag mit einem mausklick nicht abgeschlossen werden kann.
ich hörte nie wieder was von jenen herren |
Dein Anwalt muss nichts beweisen, erstmal müssen die Beweisen dass DU einen Vertrag abgeschlossen hast und es ist durchaus möglich per Mausklick einen gültigen Vertag zu schließen, denn es gibt in Deutschland genau ZWEI Verträge die schriftlich geschlossen werden müssen, das eine ist wenn man ein Grundstück kauft und das andere der Ehevertrag.