AW: Kabel Deutschland oder 1&1 ? Da würde ich mich EoN anschließen. In die AGBs kann zunächst alles reingeschrieben werden. Wenn der Vertragspartner / Kunde nichts dagegen unternimmt, sind die Firmen fein raus. Sollte doch mal jemand sagen, eure AGB sind aber nicht wirksam, kann dieser Einzelfall dann kulant behandelt werden.
Hab gerade mal im BGB nachgeschaut, da steht im §9 AGBG Abs. 1, daß AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteilígen. In Abs. 2 (2.) heißt es dann, daß eine unangemessene Benachteiligung anzunehmen ist, wenn eine Bestimmung "...wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."
Da der Vertragszweck ja DSL mit z.B. 6000 KBits ist und nicht einfach nur ein DSL-Anschluß, wäre das doch ein Ansatzpunkt oder? Bin jetzt kein Jurist, aber ich würde das so auffassen. |