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05.11.2006, 21:52
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#1 (permalink)
| Misanthrop
Registriert seit: 22.01.2002
Beiträge: 3.752
| Saubillig und noch viel mehr... Saubillig und noch viel mehr... Sonntag, 05. Nov. 2006 22:52 - [jp]
Der in der Überschrift genannte Slogan wird einem momentan fast überall um die Ohren gehauen - und er stimmt? ...[mehr] | |
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05.11.2006, 21:54
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#2 (permalink)
| Lecker Forenbrot
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 14.992
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Amüsant fand ich einige Abmahngründe, ein falsch gesetztes Zeichen in einer ANzeige...wenn das Grund zur Abmahnung ist, dann wäre jeder Media Markt pleite. | |
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05.11.2006, 22:27
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#3 (permalink)
| Misanthrop
Registriert seit: 22.01.2002
Beiträge: 3.752
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Die fand ich auch amüsant, weswegen ich die auch nicht zitiert habe, sondern den Lesern lieber nur den Link "gegeben" habe. | |
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06.11.2006, 07:43
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#4 (permalink)
| TweakPC Redakteur
Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Jo, so versucht man die Konkurenz platt zu machen, was auch anscheinend funktioniert.
Frage mich nur, ob deren Onlineangebot nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Auf den Ersten Blick suggerieren sie einen Onlineshop, aber vom Angebot keine Spur. Nur Werbung. Gibt dann auch ein paar Sonderangebote mit Preisangaben, aber von Versandskosten auch keine Spur.
Stattdessen ließt man dann Irgendwo bei Lieferservice, daß kompetente Mitarbeiter die Ware nach Hause bringen und sie fachmännisch anschließen.
Quanta costa? - der Spaß
Wie deckt sich das denn bitte mit dieser Meldung? http://www.heise.de/newsticker/meldung/63185
Die meinen eine Lücke gefunden zu haben, weil jeder Mediamarkt selbständig als GmbH auftritt, doch unterstehen sie dem Konzern, so daß ich da noch eine dicke Sammelklage der betroffenen Shops auf den Konzern zukommen sehe. | |
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06.11.2006, 08:47
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#5 (permalink)
| Neuling
Registriert seit: 06.11.2006
Beiträge: 3
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Nur zur Info: im Rechtssystem der Bundesrepublik existiert das Rechtsmittel der "Sammelklage" nicht.
Des weiteren denke ich, dass Dich Deine Nase täuscht, Herr Steinhöfel ist nicht auf den Kopf gefallen. So ist er bspw. berechtigt am BGH zu verhandeln, was nur wenigen Rechtsanwälten zuteil wird. | |
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06.11.2006, 09:26
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#6 (permalink)
| TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002
Beiträge: 14.066
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Zitat:
Zitat von Dr.Dos Nur zur Info: im Rechtssystem der Bundesrepublik existiert das Rechtsmittel der "Sammelklage" nicht.
Des weiteren denke ich, dass Dich Deine Nase täuscht, Herr Steinhöfel ist nicht auf den Kopf gefallen. So ist er bspw. berechtigt am BGH zu verhandeln, was nur wenigen Rechtsanwälten zuteil wird. |
Willkommen in Deutschland!
Hier findet das Rechtssystem mittlerweile ähnlich perverse Auswüchse wie sie in USA an der Tagesordnung sind.
WO SIND WIR DENN???
Kann man diesem Verhalten keinen Riegel vorschieben?
Irgendwo war mir der MM schon immer unsympathisch, aber das setzt dem ganzen die Krone auf!
Da werde ich mir in Zukunft schon überlegen, WO ich mein Zeugs kaufe.
Ich kaufe auch eher im Einzelhandel, als bei solchen Märkten.
Selbst wenn ich dann 10€ mehr zahle. Ist mir egal!
Ich habe nen Ansprechpartner! Den habe ich bei MM nicht. Ein Schweinestall der Laden! | |
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06.11.2006, 09:29
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#7 (permalink)
| Extrem Tweaker
Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 1.546
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Also zu Media Markt und Saubillig: Das stimmt manchmal, aber längst nicht immer.
ALso zum Beispiel Fernseher, Computer, usw. (also alle großen Elektrogeräte), sowie auch Küchenelektronik usw. bieten die günstig teilweise bei Aktionen sogar Saubillig an.
Aber wehe dir fehlt nur ein Kabel..... dann zahlt man gegenüber Conrad und co. gerne mal das doppelt bis dreifache .
Media Markt macht halt mehr den Umsatz beim Zubehör, zwar bekommen sie die großen Artikel auch günstig durch große Bestellmengen (dadurch Rabatt) aber ich glaube, dass sie mit Kabeln, Adaptern und sonstigem Zubehör am meisten Geld machen. | "Hardware Killer" aus Überzeugung! |
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06.11.2006, 09:38
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#8 (permalink)
| TweakPC Redakteur
Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Sammelklage nicht, aber die betroffenen Parteien können gemeinsam Klage erheben und als Mitkläger auftreten.
Was Herrn Steinhöfel angeht, habe ich das auch nicht behauptet. Er vertritt allerdings die einzelnen GmbHs und nicht den Konzern. Der Konzern hat das Vorgehen ja nur abgesegnet.
Außerdem...wenn ein Anwalt berechtigt ist vor dem BGH aufzutreten, heißt das noch lange nicht, daß der BGH ihm auch recht gibt. Er hat schlicht nur die Zulassung dazu, und die kann ja jeder Anwalt beantragen. Genauso, wie man eine Zulassung zum Oberlandesgericht oder anderen Bezirken beantragen kann. Die meisten Anwälte beschränken sich jedoch auf niedrigere Instanzen und ihren Bezirk, auch wenn sie die Möglichkeit dazu hätten ihre Mandanten vor dem BGH zu vertreten. | |
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06.11.2006, 18:57
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#9 (permalink)
| PC Schrauber
Registriert seit: 09.04.2004
Beiträge: 119
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Ein einfaches Toasterbeispiel:
Braun sowieso 550: Saturn 50€, fachhandel 45€ (!!!), Internet 30€
LG, THK | |
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06.11.2006, 20:13
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#10 (permalink)
| Extrem Performer
Registriert seit: 22.12.2005
Beiträge: 1.300
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Zitat:
Zitat von io.sys Willkommen in Deutschland!
Hier findet das Rechtssystem mittlerweile ähnlich perverse Auswüchse wie sie in USA an der Tagesordnung sind.
WO SIND WIR DENN???
Kann man diesem Verhalten keinen Riegel vorschieben?
Irgendwo war mir der MM schon immer unsympathisch, aber das setzt dem ganzen die Krone auf!
Da werde ich mir in Zukunft schon überlegen, WO ich mein Zeugs kaufe.
Ich kaufe auch eher im Einzelhandel, als bei solchen Märkten.
Selbst wenn ich dann 10€ mehr zahle. Ist mir egal!
Ich habe nen Ansprechpartner! Den habe ich bei MM nicht. Ein Schweinestall der Laden! | Da kann ich mir nur anschließen.
Egal was man kauft, immer dasselbe: Man wird von einem Mitarbeiter zum andren geschickt, nur wirklich Ahnung hat niemand. Dann lieber Aufpreis mit richtigem Service. | |
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07.11.2006, 07:54
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#11 (permalink)
| Neuling
Registriert seit: 06.11.2006
Beiträge: 3
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Das ist schon wieder falsch. Die Zulassung zum BGH kann eben nicht jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Fuzzy beantragen, sondern nur nach einem besonders guten zweiten Staatsexamen (frag mich nicht mehr nach dem NC).
Ich bezweifle ebenfalls, dass die Abgemahnten als Nebenkläger auftreten. Es geht nicht um ein Kapitalverbrechen und der Streitwert ist im Einzelfall äußerst gering (ca. 1600 EUR laut Abrechnungstabelle). | |
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07.11.2006, 09:44
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#12 (permalink)
| Extrem Performer
Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 1.486
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Media Markt wurde doch auch mal abgemahnt, weil sie die Preis erhöhten und danach die 16% Mwst. verschenkten.
Dadurch waren die aber teurer als mit Mwst.-Nachlass. | |
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07.11.2006, 11:58
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#13 (permalink)
| TweakPC Redakteur
Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Zitat:
Zitat von Dr.Dos Das ist schon wieder falsch. Die Zulassung zum BGH kann eben nicht jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Fuzzy beantragen, sondern nur nach einem besonders guten zweiten Staatsexamen (frag mich nicht mehr nach dem NC).
Ich bezweifle ebenfalls, dass die Abgemahnten als Nebenkläger auftreten. Es geht nicht um ein Kapitalverbrechen und der Streitwert ist im Einzelfall äußerst gering (ca. 1600 EUR laut Abrechnungstabelle). | Das ist vielleicht von deinem Standpunkt aus falsch, weil du was falsches in meine Worte interpretierst.
Klar kann nicht jeder Anwalt die Zulassung beantragen, sondern nur, wenn er die entsprechende Qualifikation dazu hat. Es stellt aber längst nicht jeder Anwalt mit entsprechender Qualifikation einen Zulassungsantrag, um vor dem BGH prozessieren zu können.
Ist das jetzt vielleicht klar genug?
Falsch ist also meine Aussage keineswegs, nur deine Einstellung dazu daraus rauszulesen, was du rauslesen möchtest, um es als falsch darzustellen.
Ein zweites Staatsexamen sollte aber jeder Anwalt haben. Das ist ja wohl klar, oder? Ohne ihn ist man kein Volljurist und kann auch nicht als Anwalt auftreten. Weder vor dem BGH, noch vor dem Landgericht.
Sag mal? Hast du dich nur deshalb hier angemeldet, um nur zum diesem Thema deinen Senf abzugeben? Irgendwie überkommt mich das Gefühl, daß dem so ist. Anmeldedatum kurz nach Erscheinen dieser News und sonst zu keinem einzigem Thema was geschrieben. Würde mich also nicht wundern, wenn auf allen Seiten, die gestern darüber berichtet haben, entsprechende Kommentare zu finden wären.
Übrigens. Auch ein Anwalt ohne die entsprechende Qualifikation kann einen Antrag stellen. Ob er dann zugelassen wird, ist eine andere Sache. | |
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08.11.2006, 16:55
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#14 (permalink)
| Neuling
Registriert seit: 06.11.2006
Beiträge: 3
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Ich bin nur für inhaltlich korrekte Information. Nur weil Du Mitglied der Redaktion bist, heißt das nicht, dass Du die Wahrheit gepachtet hast. Buzzwords wie "Sammelklage" lassen Deine Kommentare nicht unbedingt kompetent wirken.
Das war's von mir zu diesem Thema. Nur so viel: ich bin näher am konkreten Fall, als Du vielleicht für möglich hälst. Gewisse Zitate des Beitrags in der FAZ sind z.B. in meinem Beisein entstanden... | |
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13.11.2006, 21:59
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#15 (permalink)
| TweakPC Redakteur
Registriert seit: 18.09.2004
Beiträge: 1.236
| AW: Saubillig und noch viel mehr... Das hab ich mir auch schon gedacht.... deshalb biste ja überall unterwegs, um deine Komentare dazu abzugeben. Ich habe gewiss nicht die Wahrheit gepachtet, aber du eben auch nicht. Das hat auch nix damit zutun, ob ich Mitglied der Redaktion bin.
Was meine Kompetenz angeht, so brauche ich kein geschwollenes Juristendeutsch, um mich zu behaupten. Erst recht nicht durch die Foren zu streifen und mein Kauderwelsch zum besten zu geben, damit keiner was versteht und jeder denkt wie gebildet ich doch bin.
Wer sowas nötig hat und seine Zeit nicht anders nutzen kann, der hat halt ein anderes Problem. Ich tendiere jedoch statt mit Begriffen wie "culpa in contrahendo" oder "positive Vertragsverletzung" um mich zu schmeißen, eher alles umgangssprachlich zu formulieren, damit es auch andere verstehen.
Der Begriff "Sammelklage" ist zwar nicht korrekt, hat sich aber eingebürgert. Jeder versteht, was damit gemeint ist.
Edit: Im übrigen. Seit heute, dem 14.11.2006 ist die "Sammelklage" im Zusammenhang mit dem Kreditkartenklau vom BGH zugelassen worden. Damit wird auch deine Argumentation hinsichtlich der Richtigkeit des Bewgriffs hinfällig. Man sollte doch vielleicht besser am laufendem sein, was sonst noch um einen drum herum passiert, statt die (Internet) Medien dazu zu nutzen sich profilieren zu wollen, weil man das auf dem normalem Weg nicht schafft.
Soviel also zu deiner Kompetenz. |
Geändert von Andreas (14.11.2006 um 13:03 Uhr)
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