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US-Gericht: Länderdomains können nicht gepfändet werden

Donnerstag, 13. Nov. 2014 11:06 - [tj] - Quelle: heise.de

Die Top-Level-Domains der Länder Iran, Syrien und Nordkera können nicht gepfändet werden.

Nachdem Kläger, die durch ein Bombenattentat verletzt wurden, in den USA erfolgreich auf Schadensersatz geklagt hatten, musste ein US-Gericht nun entscheiden, ob die 'country code Top-Level Domains' (ccTLDs) der Länder Iran (.ir), Syrien (.sy) und Nordkorea (.nk) pfändbar sind, um den Schadensersatz geltend zu machen. Nachdem die Länderdomains auf einer Liste für mögliches Pfandgut aufgelistet waren, hatte die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) die Pfändbarkeit angefechtet.

Die Richter teilten die Auffassung der ICANN und begründeten ihr Urteil damit, dass es sich bei den ccTLDs letztendlich um eine durch Dritte erbrachte Dienstleistung handle. Da Dienstleitungen nicht pfändbar sind, seien auch Länderdomains nicht pfändbar.

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