 | |
29.06.2009, 10:21
|
#1 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Hallo,
wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, werden die Mitarbeiter vom Dienst freigestellt.
Die Planung der Tage obliegt dem Unternehmen.
Beispiel: Mitarbeiter XY hat am 14.06.2009 Kurzarbeit verordnet bekommen.
Ist also zu Hause.
Jetzt ruft der Chef an und sagt, Sie sind in einer Stunde im Büro.
Ist das zulässig?
Gibt es Fristen, für die Rücknahme von Kurzarbeitstagen?
Wie wird das geregelt?
Leider gibt die Agentur für Arbeit hier nur sehr begrenzt verwertbare Infos raus, da es dafür keine Richtlinie gibt....
Jetzt die Frage an die Herren hier, die Ahnung von sowas haben:
Welche Fristen muss der Arbeitgeber einhalten, um die Leute aus der Kurzarbeit zurück zu holen?
1 Stunde?
1 Tag?
1 Woche?
Wer hat damit schon mal Erfahrungen gemacht und wer hat dazu vielleicht auch einen Link auf ein bestehndes Schriftstück oder Gerichtsurteil?
Danke euch schon mal! | | |
| |
29.06.2009, 10:47
|
#2 (permalink)
| | Moralapostel und verheiratet
Registriert seit: 10.04.2002 Ort: ... aufm Dorf
Beiträge: 10.168
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Zitat:
Zitat von io.sys Jetzt ruft der Chef an und sagt, Sie sind in einer Stunde im Büro.
Ist das zulässig? | Ich denke, es wäre vermessen, als Chef von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass die den ganzen Tag am Telefon zu warten (und meine private Handynummer bekommt mein Chef aus Prinzip nicht) ... Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Nichtnachkommen auf diese sher kurzfristige Forderung arbeitsrechtlich zu ahnden wäre. Außerdem wäre zu klären, ob es dem Arbeitnehmer in angestrebten zeitraum überhaupt zuzumuten wäre oder er sowas aus zeitlichen Gegebenheiten überhaupt schaffen kann (wegen Nutzung ÖPNV z. B.)
Wie so oft ist das aber eine Frage der Verhältnismäßigkeit - wenn die Position und der Aufgabenbereich eine kurzfristige Verfügbarkeit erfordern, wäre das IMO möglich. Prinzipiell halte ich es aber (aus meiner Position als Mitarbeiter der Geschäftsleitung in meinem Unternehmen) als nicht handhab- und auch nicht durchsetzbar.
Ich denke, da wäre eine Frist von 1 Tag angemessen - allerdings kenn ich keine Urteile dazu.
Meinen Chef kann ich momentan net fragen - der ist heut außer Haus.
UnoOC | Nethands /// Regeln beachten - Suchfunktion benutzen /// Bildblog.de - Schlagzeil-O-Mat
Neid ist die deutsche Form der Anerkennung „Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist. |
| |
29.06.2009, 10:55
|
#3 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Danke Dir erst mal für Deine ausführliche Antwort!
An sich teilen wir da die Ansicht.
Momentan bin ich im Vertriebsinnen/aussendienst unterwegs.
Im Innendienst lässt sich normalerweise bei einer vernünftigen Planung der Einsatz des Personals trotz KUG abschätzen.
Dessen scheint meine Vorgesetzte nicht mächtig zu sein, da ich am Donnerstag noch für Montag und Dienstag KUG eingetragen hatte und am Freitag ne Email bekommen habe, dass es doch gestrichen wurde.
Sie war der Ansicht, mich sofort ins Büru zitieren zu können.
Das habe ich dann schriftlich verlangt und ein entsprechendes Schriftstück dazu wollte ich auch sehen.
Leider hat sie es nicht geschafft, mir etwas zukommen zu lassen, so dass der Punkt noch im Raum steht.
Als Zugeständnis habe ich folgendes gemacht: Ich bin den Tag über erreichbar und habe in der Regel auch Zugriff auf die Firmendaten per VPN.
Ich lese meine Emails am Tag der KUG in der Früh, meistens Mittags und Abends nochmals und habe das Geschäftshandy natürlich an.
Das muss reichen!
Ein zitieren in die Firma innerhalb einer Stunde habe ich verweigert.
Daher suche ich eben ein Urteil oder ähnliches... | | |
| |
29.06.2009, 11:03
|
#4 (permalink)
| | Stickstoff Junkie
Registriert seit: 22.01.2004
Beiträge: 3.538
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Ich hab seit Anfang des Jahres Kurzarbeit gehabt.
Bei uns war das ganz klar: die Berechtigung zur Kurzarbeit wurde jeden Monat neu geprüft, dann konnten wir uns zwei Tage "aussuchen" und an denen darfst du dann auch gar nicht bei der Arbeit sein!
Mein Arbeitgeber musste die betreffenden Tage des jeweiligen Mitarbeiters an die Argentur für Arbeit durchgeben und wenn die mal vorbeigekommen wären und man wär bei der Arbeit gewesen, obwohl für diesen Tag Kurzarbeit angesetzt war... das hätte Stress gegeben. Denn dann hättest du die Argentur be$chissen - und das mögen die gar nicht.
In deinem Fall müsste dein Chef das erstmal mit dir besprechen - und dann müsste er das der Argentur melden.
Wenn mich einer angerufen hätte, hätt ich gesagt:"klar komm ich vorbei! Ich bin nur grad auf nem Kurztrip nach XYZ - wäre dann in 6-7 Stunden da"
Denn soweit ich weiß, kann dir an nem Kurzarbeitstag keiner verbieten, dich frei zu bewegen. | | |
| |
29.06.2009, 12:19
|
#5 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Zitat:
Zitat von Kommune23 Denn soweit ich weiß, kann dir an nem Kurzarbeitstag keiner verbieten, dich frei zu bewegen. |
Und genau um diese Aussage geht es mir.
Neben der Aussage, ich muss kurzfristig verfügbar sein, gehts mir darum, dass es heisst: Kurzarbeit ist kein Urlaub!
Aber der Punkt ist der, dass ich nicht "Gewehr bei Fuß" stehe und dann sofort in die Firma hechte, weil da jemand anruft.... | | |
| |
29.06.2009, 17:37
|
#6 (permalink)
| | Coxito ergo sum
Registriert seit: 23.02.2007 Ort: Intensivstation
Beiträge: 7.690
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Na, die Arbeitsagentur kann das schon.
5.3 Meldepflicht
Die Agentur für Arbeit kann einen Bezieher von Kug auffordern,
sich an Tagen des Arbeitsausfalls persönlich bei der
Agentur für Arbeit zu melden.
Kommen Sie einer solchen Aufforderung bitte pünktlich
nach. Versäumen Sie die Meldung ohne wichtigen Grund,
führt dies zum Ruhen des Anspruchs auf Kug für 1 Woche. 5.4 Vermittlung in eine andere Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kug vorübergehend
in eine andere Arbeit vermitteln (Zweitarbeitsverhältnis).
Nehmen Sie eine unter Benennung des Arbeitgebers
und der Art der Tätigkeit angebotene zumutbare Beschäftigung
trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen
Grund nicht an oder treten Sie sie nicht an, muss das Kug
in der Regel für die Dauer von 3 Wochen versagt werden
(Sperrzeit). http://www.arbeitsagentur.de/zentral...tergeld-AN.pdf
Daraus ergibt sich aber auch, dass dich der AG dich nicht spontan herbeizitieren kann oder darf. Könntest ja grad im Zweitbeschäftigungsverhältnis oder beim Amt vorstellig sein.
LG | | |
| |
29.06.2009, 18:48
|
#7 (permalink)
| | Overclocker
Registriert seit: 29.08.2006 Ort: MHL
Beiträge: 204
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Meine Freundin war letzten Monat auch in Kurzarbeit und meine Erfahrungen decken sich mit dem von Kommune und doc gesagtem.
Die Kurzarbeit muss vorher beim Arbeitsamt eingereicht worden sein und an den Tagen darfst du nicht auf Arbeit gehen.
Allerdings musst du für das Amt erreichbar sein, sonst mußt du Urlaub einreichen. Schließlich bezahlen die dich ja. | | |
| |
29.06.2009, 21:19
|
#8 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Das ich für das Amt erreichbar sein muss ist mir schon klar.
Die Tage an denen wir KUG machen ist unterschiedlich und bei 20% KUG werden sie mich scon in keine andere Stelle stecken.
Ich mein, was kann ich denn ausser PCs, Software und verdammt geil aussehen?
Da bin ich ja auf dem Bau oder als Erntehelfer nicht zu gebrauchen...
@Perry
danke für den Link. Genau das PDF habe ich auch hier liegen und bin aus den von Dir genannten Punkten leider nicht in der gewünschten Tiefe schlau geworden.
Dort werden ja leider die Fristen bzgl. Antritt zur Arbeit nicht aufgeführt.
An sich ist es aber so, dass ich an einem offiziellen KUG Tag nicht in der Arbeit sein DARF.
Wenn man es mal GANZ genau nimmt.
Und die von meiner Cheffin geforderten Fristen bzgl. in einer Stunde sind Sie da, sind auch nicht haltbar.
Das reicht mir erst mal...
Was ich heute mitbekommen habe, hat sich der Kreis der Bereichsleiter auf meine sehr direkten Wiederworte bzgl. der sofortigen Verfügbarkeit auf EINEN Tag vorher geeinigt.
Und einen Auszug, wo das drin steht ist mir meine geliebte Cheffin immer noch schuldig.
Von dem her kann ich am Donnerstag im Personalgespräch diesen Punkt sehr entspannt angehen...
Danke Leute für euere Infos, Rückmeldungen und Erfahrungen!
Auch wenn ich im Bereich Hardware so gut wie gar nicht mehr aktuell bin (siehe mein System) so bin ich doch immer wieder gern hier.
Da werden Sie geholfen! | | |
| |
14.08.2009, 10:41
|
#9 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen So, jetzt mal ein Update von meiner Seite.
Hatte gestern und heute zwei heftige Gespräche mit meiner direkten Vorgesetzten und dann mit dem CEO.
Ging um das Thema "Arbeiten während der Kurzarbeit"
Ich habe daraufhin gesagt, dass ich es nicht einsehe aktiv und voll während der KUG zu arbeiten.
Das gab dann erst -wie gesagt- mit meiner Cheffin eine Diskussion bzgl. Solidarität usw...
Mein Einwand war: "arbeiten während der Kurzarbeit ist nicht!"
Und dann das Gleiche heute nochmals mit dem Chef.
Wahrscheinlich hat Sie´s ihm "gepetzt" so wie ich sie kenne....
Der CEO ist dann heute morgen schon fast ausfallend und sehr laut geworden, als er gemeint hat, dass das Arbeiten während der Kurzarbeit dem Zwecke der Firmenrettung diene usw... er erwartet von jedem Mitarbeiter, dass diese sich für die Firma einsetzen usw....
Als wenn ich das die letzten 3,5 Jahre nicht schon getan hätte.... 
Keine Überstunden, Kein Weihnachtsgeld, Kein Urlaubsgeld. Gleiches Notebook seit 3,5Jahren. usw.....
Soweit ich weiss ist das arbeiten WÄHREND der Kurzarbeit gar nicht wirklich zulässig.
Oder täusche ich mich da? | | |
| |
14.08.2009, 11:06
|
#10 (permalink)
| | Extrem Tweaker
Registriert seit: 19.06.2003 Ort: Ulm
Beiträge: 2.206
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Hab hier mal einen m.M.n interesanten Artikel gefunden: Arbeitsrecht | | |
| |
14.08.2009, 11:51
|
#11 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Der Artikel ist nicht schlecht. Danke Dir. Den kenne ich aber vom Inhalt her schon.
Mir gehts speziell um die Gegebenheit der Aufforderung zur Arbeit TROTZ Kurzarbeit
EDIT: Habe es oben gerade nochmals gelesen. IST NICHT ZULÄSSIG!
Ich meine wenn ich das jetzt so nochmals aufs Tapet bringe bei der nächsten Diskussion ist mir klar, dass ich bei den demnächsten Kündigungen auch mit dabei sein werde...
Aussage von meinem Chef war zwar, dass ich bei der ersten Welle nicht dabei sein werde...
Aber ich sehe hier keine Zukunft mehr für mich.... | | |
| |
14.08.2009, 12:55
|
#12 (permalink)
| | Coxito ergo sum
Registriert seit: 23.02.2007 Ort: Intensivstation
Beiträge: 7.690
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Zitat:
Zitat von io.sys Soweit ich weiss ist das arbeiten WÄHREND der Kurzarbeit gar nicht wirklich zulässig.
Oder täusche ich mich da? | Zumindest bei dem Betrieb der KUG beantragt hat mit ziemlicher Sicherheit nicht (das Amt kann dich wie gesagt woanders einsetzen). Weil die Kurzarbeit wird ja wegen Arbeitsausfall (weniger Aufträge) gewährt. Wenn also die Auftragslage so aussieht, dass die Kurzarbeit nicht mehr reicht, um das anfallende Arbeitsvolumen zu bewältigen, dann ist ja die Vorraussetzung für die Kurzarbeit (in der bestehenden Form) nicht mehr gegeben.
Außerdem vergütet ja während Kurzarbeit die Arbeitsagentur, im Prinzip arbeitet man dann auf Rechnung vom Amt und die Erlöse aus der Arbeit streicht das Unternehmen ein. Das ist nach meinem Ermessen Betrug.
Soweit zu meiner Logik, ich bin zu faul, mich durch die Gesetzgebung zu wühlen
LG | | |
| |
14.08.2009, 14:23
|
#13 (permalink)
| | TPC-InventarNr. 1337
Registriert seit: 11.04.2002 Ort: Augusta vindelicorum
Beiträge: 14.010
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen Dann teilen wir die Ansicht.
Danke schön! | | |
| |
14.08.2009, 23:07
|
#14 (permalink)
| | Overclocker
Registriert seit: 29.08.2006 Ort: MHL
Beiträge: 204
| AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen An deiner Stelle würde ich die ganzen Vorgänge genau dokumentieren und damit zum Anwalt gehen.
Einerseits bekommst du dann einen rechtlich bindenden Rat und andererseits nützt dir das evtl. falls dich wirklich eine Kündigung ereilt.
Meistens einigt man sich außergerichtlich für den Arbeitnehmer günstiger als wenn man vors Arbeitsgericht zieht.
Der Verweis auf ggf. rechtswidriges Verhalten deiner Firma könnte in diesem Fall für dich nützlich sein.
PS. Auf Grund meiner Erfahrungen in meinem doch auch schon etwas längerem Arbeitsleben beurteile ich das Verhalten deiner Firma als rechtswidrig. | | |
| |  | | |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | | | | Themen-Optionen | | | | Ansicht | Linear-Darstellung |
Forumregeln
| Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten. HTML-Code ist aus. | | | Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:26 Uhr. | | |