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Alt 29.06.2009, 10:21   #1 (permalink)
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io.sys hat eine strahlende Zukunft
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Standard Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Hallo,

wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, werden die Mitarbeiter vom Dienst freigestellt.
Die Planung der Tage obliegt dem Unternehmen.

Beispiel: Mitarbeiter XY hat am 14.06.2009 Kurzarbeit verordnet bekommen.
Ist also zu Hause.

Jetzt ruft der Chef an und sagt, Sie sind in einer Stunde im Büro.

Ist das zulässig?


Gibt es Fristen, für die Rücknahme von Kurzarbeitstagen?
Wie wird das geregelt?
Leider gibt die Agentur für Arbeit hier nur sehr begrenzt verwertbare Infos raus, da es dafür keine Richtlinie gibt....


Jetzt die Frage an die Herren hier, die Ahnung von sowas haben:

Welche Fristen muss der Arbeitgeber einhalten, um die Leute aus der Kurzarbeit zurück zu holen?
1 Stunde?
1 Tag?
1 Woche?

Wer hat damit schon mal Erfahrungen gemacht und wer hat dazu vielleicht auch einen Link auf ein bestehndes Schriftstück oder Gerichtsurteil?


Danke euch schon mal!
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
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Alt 29.06.2009, 10:47   #2 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Zitat:
Zitat von io.sys Beitrag anzeigen
Jetzt ruft der Chef an und sagt, Sie sind in einer Stunde im Büro.

Ist das zulässig?
Ich denke, es wäre vermessen, als Chef von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass die den ganzen Tag am Telefon zu warten (und meine private Handynummer bekommt mein Chef aus Prinzip nicht) ... Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Nichtnachkommen auf diese sher kurzfristige Forderung arbeitsrechtlich zu ahnden wäre. Außerdem wäre zu klären, ob es dem Arbeitnehmer in angestrebten zeitraum überhaupt zuzumuten wäre oder er sowas aus zeitlichen Gegebenheiten überhaupt schaffen kann (wegen Nutzung ÖPNV z. B.)

Wie so oft ist das aber eine Frage der Verhältnismäßigkeit - wenn die Position und der Aufgabenbereich eine kurzfristige Verfügbarkeit erfordern, wäre das IMO möglich. Prinzipiell halte ich es aber (aus meiner Position als Mitarbeiter der Geschäftsleitung in meinem Unternehmen) als nicht handhab- und auch nicht durchsetzbar.


Ich denke, da wäre eine Frist von 1 Tag angemessen - allerdings kenn ich keine Urteile dazu.

Meinen Chef kann ich momentan net fragen - der ist heut außer Haus.


UnoOC
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„Ringlein sehn heut lieblich aus, morgen werden Fesseln draus.“ Clemens Brentano /// "Keine schöne Frau kann die Erwartungen, die wegen ihres Aussehens in sie gesetzt wurden, über einen annehmbaren Zeitraum hinweg rechtfertigen." Kurt Vonnegut /// "Emanzipation ist der Versuch, auch häßliche Frauen in die Gesellschaft zu integrieren." Charles Bukowski /// Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden. /// ,,Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid, und er gab ihm Tabak." Mark Twain /// Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur blöd für die Anderen. Genau so ist es, ... wenn du dumm bist.
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Alt 29.06.2009, 10:55   #3 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Danke Dir erst mal für Deine ausführliche Antwort!

An sich teilen wir da die Ansicht.

Momentan bin ich im Vertriebsinnen/aussendienst unterwegs.
Im Innendienst lässt sich normalerweise bei einer vernünftigen Planung der Einsatz des Personals trotz KUG abschätzen.
Dessen scheint meine Vorgesetzte nicht mächtig zu sein, da ich am Donnerstag noch für Montag und Dienstag KUG eingetragen hatte und am Freitag ne Email bekommen habe, dass es doch gestrichen wurde.

Sie war der Ansicht, mich sofort ins Büru zitieren zu können.
Das habe ich dann schriftlich verlangt und ein entsprechendes Schriftstück dazu wollte ich auch sehen.
Leider hat sie es nicht geschafft, mir etwas zukommen zu lassen, so dass der Punkt noch im Raum steht.

Als Zugeständnis habe ich folgendes gemacht: Ich bin den Tag über erreichbar und habe in der Regel auch Zugriff auf die Firmendaten per VPN.
Ich lese meine Emails am Tag der KUG in der Früh, meistens Mittags und Abends nochmals und habe das Geschäftshandy natürlich an.

Das muss reichen!
Ein zitieren in die Firma innerhalb einer Stunde habe ich verweigert.



Daher suche ich eben ein Urteil oder ähnliches...
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 11:03   #4 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Ich hab seit Anfang des Jahres Kurzarbeit gehabt.
Bei uns war das ganz klar: die Berechtigung zur Kurzarbeit wurde jeden Monat neu geprüft, dann konnten wir uns zwei Tage "aussuchen" und an denen darfst du dann auch gar nicht bei der Arbeit sein!

Mein Arbeitgeber musste die betreffenden Tage des jeweiligen Mitarbeiters an die Argentur für Arbeit durchgeben und wenn die mal vorbeigekommen wären und man wär bei der Arbeit gewesen, obwohl für diesen Tag Kurzarbeit angesetzt war... das hätte Stress gegeben. Denn dann hättest du die Argentur be$chissen - und das mögen die gar nicht.

In deinem Fall müsste dein Chef das erstmal mit dir besprechen - und dann müsste er das der Argentur melden.

Wenn mich einer angerufen hätte, hätt ich gesagt:"klar komm ich vorbei! Ich bin nur grad auf nem Kurztrip nach XYZ - wäre dann in 6-7 Stunden da"

Denn soweit ich weiß, kann dir an nem Kurzarbeitstag keiner verbieten, dich frei zu bewegen.
"‘Multiple exclamation marks‘", he went on, shaking his head, "‘are a sure sign of a diseased mind‘." Terry Pratchett

Kommune23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 12:19   #5 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Zitat:
Zitat von Kommune23 Beitrag anzeigen
Denn soweit ich weiß, kann dir an nem Kurzarbeitstag keiner verbieten, dich frei zu bewegen.

Und genau um diese Aussage geht es mir.
Neben der Aussage, ich muss kurzfristig verfügbar sein, gehts mir darum, dass es heisst: Kurzarbeit ist kein Urlaub!

Aber der Punkt ist der, dass ich nicht "Gewehr bei Fuß" stehe und dann sofort in die Firma hechte, weil da jemand anruft....
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 17:37   #6 (permalink)
Coxito ergo sum
 
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Na, die Arbeitsagentur kann das schon.

5.3 Meldepflicht

Die Agentur für Arbeit kann einen Bezieher von Kug auffordern,
sich an Tagen des Arbeitsausfalls persönlich bei der
Agentur für Arbeit zu melden.
Kommen Sie einer solchen Aufforderung bitte pünktlich
nach. Versäumen Sie die Meldung ohne wichtigen Grund,
führt dies zum Ruhen des Anspruchs auf Kug für 1 Woche.

5.4 Vermittlung in eine andere Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kug vorübergehend
in eine andere Arbeit vermitteln (Zweitarbeitsverhältnis).
Nehmen Sie eine unter Benennung des Arbeitgebers
und der Art der Tätigkeit angebotene zumutbare Beschäftigung
trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen
Grund nicht an oder treten Sie sie nicht an, muss das Kug
in der Regel für die Dauer von 3 Wochen versagt werden
(Sperrzeit).
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...tergeld-AN.pdf

Daraus ergibt sich aber auch, dass dich der AG dich nicht spontan herbeizitieren kann oder darf. Könntest ja grad im Zweitbeschäftigungsverhältnis oder beim Amt vorstellig sein.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 18:48   #7 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von daddycool
 

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daddycool wird schon bald berühmt werdendaddycool wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Meine Freundin war letzten Monat auch in Kurzarbeit und meine Erfahrungen decken sich mit dem von Kommune und doc gesagtem.
Die Kurzarbeit muss vorher beim Arbeitsamt eingereicht worden sein und an den Tagen darfst du nicht auf Arbeit gehen.

Allerdings musst du für das Amt erreichbar sein, sonst mußt du Urlaub einreichen. Schließlich bezahlen die dich ja.
daddycool ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 21:19   #8 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Das ich für das Amt erreichbar sein muss ist mir schon klar.
Die Tage an denen wir KUG machen ist unterschiedlich und bei 20% KUG werden sie mich scon in keine andere Stelle stecken.

Ich mein, was kann ich denn ausser PCs, Software und verdammt geil aussehen?
Da bin ich ja auf dem Bau oder als Erntehelfer nicht zu gebrauchen...


@Perry

danke für den Link. Genau das PDF habe ich auch hier liegen und bin aus den von Dir genannten Punkten leider nicht in der gewünschten Tiefe schlau geworden.
Dort werden ja leider die Fristen bzgl. Antritt zur Arbeit nicht aufgeführt.

An sich ist es aber so, dass ich an einem offiziellen KUG Tag nicht in der Arbeit sein DARF.
Wenn man es mal GANZ genau nimmt.
Und die von meiner Cheffin geforderten Fristen bzgl. in einer Stunde sind Sie da, sind auch nicht haltbar.
Das reicht mir erst mal...

Was ich heute mitbekommen habe, hat sich der Kreis der Bereichsleiter auf meine sehr direkten Wiederworte bzgl. der sofortigen Verfügbarkeit auf EINEN Tag vorher geeinigt.

Und einen Auszug, wo das drin steht ist mir meine geliebte Cheffin immer noch schuldig.
Von dem her kann ich am Donnerstag im Personalgespräch diesen Punkt sehr entspannt angehen...


Danke Leute für euere Infos, Rückmeldungen und Erfahrungen!

Auch wenn ich im Bereich Hardware so gut wie gar nicht mehr aktuell bin (siehe mein System) so bin ich doch immer wieder gern hier.
Da werden Sie geholfen!

io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2009, 10:41   #9 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

So, jetzt mal ein Update von meiner Seite.

Hatte gestern und heute zwei heftige Gespräche mit meiner direkten Vorgesetzten und dann mit dem CEO.

Ging um das Thema "Arbeiten während der Kurzarbeit"

Ich habe daraufhin gesagt, dass ich es nicht einsehe aktiv und voll während der KUG zu arbeiten.

Das gab dann erst -wie gesagt- mit meiner Cheffin eine Diskussion bzgl. Solidarität usw...
Mein Einwand war: "arbeiten während der Kurzarbeit ist nicht!"

Und dann das Gleiche heute nochmals mit dem Chef.
Wahrscheinlich hat Sie´s ihm "gepetzt" so wie ich sie kenne....


Der CEO ist dann heute morgen schon fast ausfallend und sehr laut geworden, als er gemeint hat, dass das Arbeiten während der Kurzarbeit dem Zwecke der Firmenrettung diene usw... er erwartet von jedem Mitarbeiter, dass diese sich für die Firma einsetzen usw....

Als wenn ich das die letzten 3,5 Jahre nicht schon getan hätte....
Keine Überstunden, Kein Weihnachtsgeld, Kein Urlaubsgeld. Gleiches Notebook seit 3,5Jahren. usw.....


Soweit ich weiss ist das arbeiten WÄHREND der Kurzarbeit gar nicht wirklich zulässig.
Oder täusche ich mich da?
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2009, 11:06   #10 (permalink)
sp
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sp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblick

Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Hab hier mal einen m.M.n interesanten Artikel gefunden: Arbeitsrecht
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Alt 14.08.2009, 11:51   #11 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Der Artikel ist nicht schlecht. Danke Dir. Den kenne ich aber vom Inhalt her schon.

Mir gehts speziell um die Gegebenheit der Aufforderung zur Arbeit TROTZ Kurzarbeit


EDIT: Habe es oben gerade nochmals gelesen. IST NICHT ZULÄSSIG!
Ich meine wenn ich das jetzt so nochmals aufs Tapet bringe bei der nächsten Diskussion ist mir klar, dass ich bei den demnächsten Kündigungen auch mit dabei sein werde...
Aussage von meinem Chef war zwar, dass ich bei der ersten Welle nicht dabei sein werde...

Aber ich sehe hier keine Zukunft mehr für mich....
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2009, 12:55   #12 (permalink)
Coxito ergo sum
 
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Zitat:
Zitat von io.sys Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss ist das arbeiten WÄHREND der Kurzarbeit gar nicht wirklich zulässig.
Oder täusche ich mich da?
Zumindest bei dem Betrieb der KUG beantragt hat mit ziemlicher Sicherheit nicht (das Amt kann dich wie gesagt woanders einsetzen). Weil die Kurzarbeit wird ja wegen Arbeitsausfall (weniger Aufträge) gewährt. Wenn also die Auftragslage so aussieht, dass die Kurzarbeit nicht mehr reicht, um das anfallende Arbeitsvolumen zu bewältigen, dann ist ja die Vorraussetzung für die Kurzarbeit (in der bestehenden Form) nicht mehr gegeben.

Außerdem vergütet ja während Kurzarbeit die Arbeitsagentur, im Prinzip arbeitet man dann auf Rechnung vom Amt und die Erlöse aus der Arbeit streicht das Unternehmen ein. Das ist nach meinem Ermessen Betrug.

Soweit zu meiner Logik, ich bin zu faul, mich durch die Gesetzgebung zu wühlen

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2009, 14:23   #13 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Dann teilen wir die Ansicht.
Danke schön!
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Alt 14.08.2009, 23:07   #14 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

An deiner Stelle würde ich die ganzen Vorgänge genau dokumentieren und damit zum Anwalt gehen.
Einerseits bekommst du dann einen rechtlich bindenden Rat und andererseits nützt dir das evtl. falls dich wirklich eine Kündigung ereilt.

Meistens einigt man sich außergerichtlich für den Arbeitnehmer günstiger als wenn man vors Arbeitsgericht zieht.
Der Verweis auf ggf. rechtswidriges Verhalten deiner Firma könnte in diesem Fall für dich nützlich sein.

PS. Auf Grund meiner Erfahrungen in meinem doch auch schon etwas längerem Arbeitsleben beurteile ich das Verhalten deiner Firma als rechtswidrig.
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Alt 15.08.2009, 01:28   #15 (permalink)
Cool Master
Gast
 

Beiträge: n/a

Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Da wird keine Kündigung kommen weil wenn das vors Arbeitsgericht geht was es auf jedenfall gehen wird, würde die Firma in 15 min verlieren. Aber ich würde es auch so machen geh zum Rechtsverdreher und las dich beraten
  Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009, 03:10   #16 (permalink)
sp
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Fals du dich entschliesen solltest zu nem Rechtsanwalt zu gehen erkundige dich nach den Stundensätzen bzw. verhandel was du im zahlen möchtest. Sonst kann das ganz schön teuer werden.
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Alt 15.08.2009, 12:34   #17 (permalink)
Hardware Freak
 
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Ich weis nicht ob es in Deutschland ein Pendant dazu gibt, aber in Österreich gibt es eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer*, welche für genau solche Fälle da ist (mit Rechtsberatung etc.).

*) Wikipedia: Arbeiterkammer
chrisr15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009, 13:13   #18 (permalink)
sp
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von sp
 

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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Das wäre dann die Gewerkschaften. Aber wenn du dort Mitglied bist, automatisch mehr erreichst ist auch nicht sicher.
sp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009, 17:38   #19 (permalink)
Tweaker
 
Benutzerbild von wagonyc
 

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wagonyc ist einfach richtig nettwagonyc ist einfach richtig nettwagonyc ist einfach richtig nettwagonyc ist einfach richtig nett

Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Du bist wohl kein Einzelfall:

Missbrauch Kurzarbeit - WESTPOL - WDR Fernsehen

Zitat:
Über eine Million Menschen waren seit dem Frühjahr als Kurzarbeiter gemeldet. Die große Koalition in Berlin feiert das Instrument als großen Erfolg. Unternehmen und Arbeitnehmer könnten so durch die Wirtschaftskrise gerettet werden. Über die Schattenseiten redet dagegen kaum einer gerne. Nach Westpol-Recherchen wird bei der Kurzarbeit getrickst, betrogen und doppelt kassiert. Die Arbeitsagenturen sind meist machtlos und mit Kontrollen überfordert.

...
wagonyc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2009, 10:12   #20 (permalink)
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Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Ok, da habe ich dann doch schon ein paar Eindrücke sammeln können.

Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht habe ich.
Das wäre kein Problem.

Jetzt muss ich mal schauen, wie mein Vorstellungsgespräch am Donnerstag läuft.
Ist ein Personalvermittler. Mir gehts jetzt darum zu sehen, was bin ich wert auf dem Markt und was geht so. Daher der Termin.

Und dann werde ich sehen, wie es weiter geht.

Aber wenn ich gekündigt werde, werde ich eine Abfindung einfordern.
3,5Jahre Zugehörigkeit ohne eine einzige Überstunde, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw...
Da ist auf jeden Fall etwas drin.
Man muss ja nicht alles gerichtlich erstreiten. Oft kann man sich auch so einigen. Menschlich passt es ja zwischen uns. Aber fachlich....
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2009, 10:17   #21 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Dj Piet
 

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Dj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein Lichtblick

Standard AW: Kurzarbeit --> Verfügbarkeit und Fristen

Ist ja schon gesagt, dass arbeiten in der Kurzarbeit nicht gestattet ist das fällt dann unter Sozialbetrug und kann für deinen AG sehr teuer werden. Auch wenn (oder gerade weil) es der Firmenrettung (auf Kosten der Allgemeinheit) geht.
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
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