Zitat:
Zitat von Zyrano Stimmt nicht ganz....mit 14 ist man eingeschränkt geschäftsfähig....mit 16 nochmal etwas mehr und mit 18 dann halt voll. |
Was soll da nicht stimmen? Ich hab mir die Gesetze nicht ausgedacht. Sie sind nunmal so. Eingeschränkt geschäftsfähig heißt halt so viel, daß man als beschrenkt Geschäftsfähiger keine Geschäfte abschließen kann, die zu deinem Nachteil ausfallen.
Im Klartext heißt das also, daß ein beschränkt Geschäftsfähiger nicht mal einen Tausch ohne die Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters tätigen darf, denn das was er bekommt ist zwar zu seinem Vorteil, aber das was er dafür hergibt ist zu seinem Nachteil.
Selbes gild beim Kauf. Die Ware, die ein beschränkt Geschäftsfähiger erwirbt, ist zu seinem Vorteil. Das Geld, daß er dabei ausgibt, ist zu seinem Nachteil.
Ergo ist deine Schlußfolgerung falsch, denn das Gesetz richtet sich genau auf die Zeilgruppe der beschränkt Geschäftsfähigen.