Apple: Einstweilige Verfügung gegen Samsung hat Bestand
Samsung ist der Verkauf seines Galaxy Tabs in Deutschland weiterhin untersagt.
Wie das Landgericht Düsseldorf gestern in einer Widerspruchsverhandlung bekannt gab, wird die von Apple erwirkte einstweilige Verfügung gegen Samsung weiterhin Bestand haben. Ob die Verfügung vom Gericht bestätigt wird, ist jedoch fraglich. Am 9. September soll endgültig über den Fall entschieden werden und möglicherweise bringt ein einfaches Versäumnis den Apple-Antrag zu fall. Wie bereits durchgesickert ist, prüft die Richterin, ob der Antrag zu spät eingereicht wurde. Wie Samsung betont, seien die Spezifikationen des Galaxy Tabs bereits im Juni bekannt gewesen.
Folgt das Gericht dieser Auffassung wäre die erforderliche Dringlichkeit nicht gegeben, die einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten.