Trojaner des Bundes kann mehr als gerichtlich zugelassen.
Wie der Chaos Computer Club bekannt gab, konnten die CCC-Jungs
den Quellcode eines Bundestrojaners untersuchen. Die Analyse der Software hat
ergeben, dass das Programm entgegen des Beschlusses des Verfassungsgerichtes
über erheblich mehr Funktionen verfügt, als das reine Abhören der
Kommunikation. So sind etwa Screenshots möglich, aber auch der Zugriff auf die
Festplatte wäre mit der Software möglich. Des Weiteren können durch den
Trojaner erhebliche Sicherheitslücken auf den infizierten Systemen entstehen.
Die verbotenen Funktionen waren des CCCs zufolge nur notdürftig getarnt.
Niedersachsen hat bis dato als einziges Bundesland eine Stellungnahme zu dem "programmierten Verfassungsbruch", wie es der Siegel nannte, veröffentlicht. Demnach ist die Software
über drei jahre alt und sei nie von den entsprechenden Stellen verwendet worden.
Die Qualität des Codes bewertete der CCC übrigens wie folgt: "Wir sind
hocherfreut, dass sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung
der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ"
Wir Danken unserem Leser theon für den Hinweis auf diese News.
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