Mit UltraHD steht der offizielle Nachfolger für FullHD fest. Grundlage ist die 4k-Auflösung.
Nachdem bisher jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kochte, hat die Consumer Electronics Association die offizielle Bezeichnung für die 4k-Auflösung festgelegt und zugleich die Mindestanforderungen formuliert.
Demnach müssen TV-Geräte mit dem nun offiziell als UltraHD bezeichnete Standard mindestens eine Auflösung von 3.840 x 2.160 Pixeln aufweisen. Dazu muss das Bildverhältnis mindestens 16:9 betragen und es muss ein digitaler Eingang für Videosignale mit der entsprechenden Auflösung vorhanden sein.
Der japanische Konzern Sony kündigte bereits an auch in Zukunft an seiner 4k-Bezeichnung festhalten zu wollen und entsprechende Geräte mit dem Zusatz "4k UltraHD" auszuweisen.
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