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Abgemahnter Forenbetreiber reicht Klage ein

Montag, 01. Mai. 2006 22:20 - [jp]

Das Thema Abmahnung ist immer noch aktuell - wir erinnern nur an unseren Fall. Nun wehrt sich der Betreiber einer Internet-Community.

Pressemitteilung

Abgemahnter Forenbetreiber reicht Klage ein - Pressererklärung vom Supernature-Forum

Martin Geuß, Betreiber der Internet-Community "Supernature-Forum" unter www.supernature-forum.de, wurde am 24.02.06 im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt.

Die Kosten der Abmahnung beliefen sich auf 1.843.24 Euro.

Gleichzeitig sollte Geuß eine mit 10.000 Euro strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Bemerkenswert an dieser Abmahnung ist, dass diese sich auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und welches bis heute nicht rechtskräftig ist.

Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück.

Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber, eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss sich M .Geuß, eine negative Feststellungsklage anzustrengen. Zur Abfederung des finanziellen Risikos dieser Klage stellte die zu Spenden aufgerufene Internetgemeinschaft in einer überwältigenden Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft binnen kurzer Zeit über 16.000 Euro bereit.

Die Eckpunkte der Klage sind:

Der geschäftsschädigende Inhalt der Beiträge wird bestritten. Vielmehr hat die betroffene Firma, über die in zahlreichen Medien sehr kritisch berichtet wurde und wird, durch ihr Geschäftsgebaren die teilweise emotional geäußerte Kritik selbst zu verantworten. Darüber hinaus ist ein Teil der beanstandeten Beiträge nicht einmal an die Firma selbst adressiert.

Selbst wenn man von einem rechtswidrigen Inhalt der Einträge ausgeht, kann der Forenbetreiber dafür nicht verantwortlich gemacht werden, da er von diesen Beiträgen keine Kenntnis hatte bzw. diese sofort nach Kenntnisnahme entfernt hat.

Die Abmahnung selbst ist rechtsmissbräuchlich, weil durch einen überhöhten Streitwert, zu Unrecht angesetzte "erhöhte Geschäftsgebühren" sowie die Berechnung der Mehrwehrtsteuer, obwohl die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, künstlich erhöhte Kosten erzeugt wurden.

Der Bezug zum so genannten "Heise-Urteil" (siehe oben) ist unzulässig. Aufgrund der
Urteilsbegründung wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf "normale" Internet-Foren angewandt werden kann.

Ein positiver Ausgang des Verfahrens würde weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" deutlich erschweren. Für die diesbezüglich von großer Unsicherheit geplagten Forenbetreiber wäre ein gutes Stück Rechtssicherheit wiederhergestellt.

Außerdem erhofft sich M. Geuß davon auch eine Signalwirkung auf andere Forenbetreiber, sich künftig nicht mehr so leicht einschüchtern zu lassen, sondern die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen bzw. der damit verbundenen Ansprüche kritisch zu hinterfragen.

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