Hi,
Zitat:
Zitat von bideru Ich glaube keiner kennt wirklich die Rechtslage. |
Die Rechtslage ist in diesem Fall vollkommen eindeutig. Im Sinne des 14-tägigen Rückgaberechts laut Fernabsatzg hast du alles zu unterlassen, was den Wert bzw. die Wiederverkaufbarkeit das Artikels beeinträchtigt. Andernfalls ist der Händler berechtigt die Rücknahme zu verweigern bzw. dir Wertminderung in Rechnung zu stellen. In deinem Fall wäre das Wechseln der
WLP ein solcher Grund wo das Rüchkgaberecht nicht mehr greift. Zeigst du die gamchten Veränderungen beim Händler nicht an, begehst du eine Straftat (ob die nun nicht geahndet wird, weil es keiner merkt ist irrelevant).
Im Rahmen der Garantie (gesetzlich min. 6 Monate) wärst du in der Beweispflicht zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Bastelei entstanden ist. Wird leicht schwierig. Evtl. kannst du ein Gutachten auf deine Kosten erstellen lassen. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.
Ciao MoB