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Alt 15.07.2009, 19:44   #20 (permalink)
chrisr15
Hardware Freak
 
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Standard AW: Beschädigung am DIE (onboard Chip)

Zitat:
Im Rahmen der Garantie (gesetzlich min. 6 Monate) wärst du in der Beweispflicht zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Bastelei entstanden ist. Wird leicht schwierig. Evtl. kannst du ein Gutachten auf deine Kosten erstellen lassen. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.
Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer der Garantie!

Also sprechen wir mal von Gewährleistung und hier gilt die ersten 6 Monate eine "vermutete" Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Fehler beim Ausliefern noch nicht vorhanden war.

Zitat:
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, schließen die Hersteller in den Garantiebedingungen "Bastelschäden" kategorisch aus.
Interessiert in dem Fall nicht, da es nicht um eine freiwillige Garantie des Hersteller geht (wofür der Hersteller Bedingungen stellen kann), sonder um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers (wo er im Kaufvertrag Einschränkungen machen kann).


Ich bin nur Laie und deshalb, kann ich natürlich nicht garantieren, dass obige Angaben stimmen.
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