Und wieder einen neuen Grund geschaffen so ein Gerät niemals anzuschaffen und jedem vom Kauf abzuraten. Das Hardware in solchen Geräten verlötet ist ist ja an sich schon eine Frechheit, wenn auch heute normal. Aber dann für 8GB LP DDR3 250 EUR Aufpreis zu verlangen ist Wucher, der Speicher kostet derzeit rund 50 EUR auf dem freien Markt, da ist das fünfache und hat mit einer anständigen Kalkulation nichts zu tun.
Müsste man mal im BGB nachschauen, ob so etwas nicht schon als Wucher gilt. Nach BGB müsste ja eine Partei (Kunde)
Zitat:
ein Mangel an Urteilsvermögen besteht, wenn jemandem in erheblichem Maße die Fähigkeit fehlt, sich bei rechtsgeschäftlichem Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen
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bei Apple Nutzern zutreffend sein.