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Alt 15.03.2008, 03:20   #1 (permalink)
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Benutzerbild von Dobermann_HH
 

Registriert seit: 03.02.2008
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Dobermann_HH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Erfahrungsbericht Hardwareversand.de

Hier möchte ich euch meine persönlichen Erfahrungen mit Hardwareversand.de berichten!

Es fing damit an das ich ein MSI Mainboard (kaufpreis: 49,95€) gekauft habe. Dieses kam direkt kaputt an(keinerlei Funktion). Daraufhin habe ich das Board an Hardwareversand.de zurück geschickt mit der bitte um wandlung in ein anderes 45€ teures Mainboard. Nach ca 3 Wochen kam dann endlich der DHL Mann...
Mit einem Nachnahmepaket von Hardwareversand.de 12,81€ wollte der von mir haben.. hab ich natürlich nicht angenommen.

Warum sollte ich nun auch fast 13€ zahlen ?

Dafür das mir Hardwareversand.de kaputte Ware schickt und ich dieses wieder einschicken muß und 3 Wochen warten muß ?

Habe dann wieder beim Hardwareversand angerufen, worauf die meinten ich soll das annehmen und sie würden mir die Versandkosten überweisen. Das habe ich natürlich abgelehnt und bat um eine erneute sendung der Ware (diesmal ohne Nachnahme).

dann passierte Tage lang nix................

Nach 4 Tagen dann eine Mail mit der bitte das ich noch 10.81 üb erweisen möge damit die ware rausgehen kann....

DA WAR MEINE GEDULT ZUENDE!!!

Habe Hardwareversand.de dann 2 böse Mails geschrieben, in denen ich auch mit meinem Anwalt drohte, wenn das nun nicht umgehend klappt.

Jetzt sind über 3 Wochen verstrichen und ich habe weder mein Mainboard noch mein Geld bekommen!

Ich fühle mich mehr als verarscht und werde nun auf anraten meines Anwalts Strafanzeige erstatten!

LG
Dobermann_HH
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Alt 15.03.2008, 12:50   #2 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Pilzkopf
 

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Pilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer AnblickPilzkopf ist ein wunderbarer Anblick

Standard AW: Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Kleiner Tipp:
Schreibe ein Mail, ca so:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine normale Lieferfrist meines reklamierten /Artikels wurde
mittlerweile deutlich überschritten. Daher setze ich sie hiermit in
Lieferverzug und setze ihnen eine siebentägige Frist, also bis Montag,
den XXXXXXX, (m)ein Mainboard zu liefern. Ich würde mich auch mit
einem gleichwertigen Ersatzmainboard zufrieden geben, die Betonung liegt
hierbei auf gleichwertig. Falls ich bis zum Fristende kein Mainboard von
ihnen erhalten habe, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

Mit freundlichen Grüßen,
/Name
So hab ichs vom Einkäufer meines Praktikumsbetriebs gelernt, und es wirkt.
Bei mir nach 3 Wochen ohne Antwort diese Mail geschickt, innerhalb von 30 Minten ne Antwort
Und: Tel ebend Anwalt, er bekäme eine Kopie einer Mail, und pack seine Adresse ins CC, dann sehen die das ne Kopie an nen Anwalt ging, und knicken schneller ein...
http://hwbot.org/signature/u31911.png

Main Rig: Phenom X4 955BE @ Stock | 4GB DDR3 1066 GEIL RipJAWS | Biostar TA890FXE | XFX ATI Radeon HD5770 1GB | Windows 7
Ausweich PC: AMD Athlon XP 2400+ | ECS K7S5A | ELSA Erazor III 32MB | Windows XP
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Alt 15.03.2008, 16:46   #3 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
Benutzerbild von UnoOC
 

Registriert seit: 10.04.2002
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... und immer gleich mit dem Anwalt drohen ...

Eine E-Mail ist nun leider mal nicht beweiskräftig und auch nicht zur Fristsetzung geeignet; schreibe denen einen Brief (so richtig auf Papier), in dem du dein Anliegen schilderst und setze eine Frist zur Lieferung bzw. Rückzahlung (idR 14 Tage ab Erhalt, also ab "Schreibetag" 3 Wochen).

Das Schreiben geht dann als Einschreiben an den Versender.

Btw. kannst du noch im Schreiben erwähnen, dass du, falls die Frist ohne Ergebnis verstreicht, einen Vollstreckungsbescheid bei AG erwirken wirst und ggf. Anzeige aus allen möglichen Gründen gegen das Unternehmen erstatten wirst.

Über eine Anwaltsdrohung lachen viele Firmen, weil eben viele Kunden das nicht tun (was bei einem so geringen Streitwert auch irgendwie unsinnig wäre.)

Bei einer Anzeige ermittelt aber die Polizei/Staatsanwaltschaft und FALLS die Gegenseite schuldig gesprochen wird, fällt es ggf. ungemein leichter, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.


UnoOC
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Alt 15.03.2008, 16:55   #4 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Bei der Anzeige wird der emittelnde Staatsanwalt das einstellen und sagen "kein öffentliches Interesse" -> Zivilen Rechtsweg beschreiten

LG
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Alt 15.03.2008, 17:40   #5 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
Benutzerbild von UnoOC
 

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Naja - wenn du das sagst, dann ists wohl so ...



UnoOC
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Alt 15.03.2008, 18:16   #6 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
dr_Cox kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Das sage nicht ich, das sagt das RiStBV.
Da heisst es unter Nr. 86:

(1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.
(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört
worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.

Sämtliche Kriterien sind einfach nicht erfüllt.

LG
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 08:52   #7 (permalink)
Daywalker
 
Benutzerbild von Bad Blade
 

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Hi,
da hat Dr_Cox vollkommen recht. Das ist die gleiche Masche wie mit den Ausfindig machen von illegelanen Downloadern. Ein Anwalt erstellt Anzeige, die Polizei muss mit der IP ermitteln und sobald der Name vorhanden ist, stellt die Staatsanwaltschaft die Anzeige ein. Nur mit den nachteil, dass nun der Anwalt einen Namen hat und Zivilrechtlich vorgehen kann.

Warum du allerding die Nachnamegebühr nicht gezahlt hast ist doch quatsch. Was ist denn dabei 12€ auszulegen, wenn hardwareversand sie dir zurück überwiesen hätte.

Und statt ner E-Mail würde ich eh immer nur anrufen.

Und ob etwas per E-Mail oder Post abfeschickt wird, ist auch egal. Der Händler ist verpflichtet täglich die E-Mails abzurufen.

Wenn per Post, dann bloß nicht per Einschreiben oder so. Was soll das bringen? Außer nen Beweiß das da was angekommen ist, hast du ja nichts. Es wird ja nicht der Inhalt des Briefes bewiesen. Da Aussage gegen Aussage vorliegt könnte man auch behaubten, dass du einen leeren Zettel abgeschickt hast.

Gruß
Alex
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Bad Blade ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 14:04   #8 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
Benutzerbild von UnoOC
 

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Mit der Argumentation brauchst du gar nix machen ...

Du hast nie einen Beweis für irgendwas - weder beim Telefon, noch bei Mail (und wenn du so argumentierst auch net per Brief).

Bei nem Einschreiben hast du zumindest den Beweis, dass überhaupt was angekommen ist und auch wann (was für eine Fristsetzung ausschlaggebend wäre). Bei nem Brief kann jeder sagen: "Hab ich net bekommen." Zur Not kann man das Eintüten und Abschicken des Einschreibens ja mit nem Zeugen machen.

BTW würde mich hinteressieren, wo steht, dass ein Händler seine E-Mails täglich abrufen muss ...

Trotzdem ist und bleibt eine E-Mail ist, nicht rechtsverbindlich. Wenn jemand da was Gegenteiliges hat --> bitte die entsprechende Rechtsvorschrift dazu.


UnoOC
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Alt 17.03.2008, 06:53   #9 (permalink)
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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Emails sind durchaus in einem bestimmten Maß rechtsverbindlich - hat nix mit dem Fall hier zu tun, aber prinzipiell gilt auch bei Mails Vorsicht.
E-Mails und Recht

Was ich bei der Frist machen würde:
Ein Fax schicken, bei dem die Empfangsbestätigung gleich auf die Rückseite gedruckt wird (heisser Tip von einem Kumpel, der in einer RA-Kanzlei arbeitet). Ein Brief per Einschreiben mit Rückschein hinterher, dann is das bombensicher

Und Unternehmen sich schon verpflichtet die "Geschäftskorrespondenz" aufzubewahren - also wenn der Richter hardwareversand frägt, wo der Brief ist, von dem Dobermann_HH den Rückschein hat, dann müssen die den zeigen können - bei Emails ähnlich, auch da gibt es gesetzliche Vorschriften, s.o.

LG

Geändert von dr_Cox (17.03.2008 um 06:59 Uhr)
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Alt 17.03.2008, 12:18   #10 (permalink)
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Benutzerbild von Dobermann_HH
 

Registriert seit: 03.02.2008
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Dobermann_HH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Ich werde mich nun persönlich um den herrn Allhoff kümmern

Hab mir seine Privatadresse besorgt... der wird noch seine zähne mit gebrochenen fingern aufsammeln.

hoffe ich schlag den net tot..der letzte is auch fast drauf gegangen..^^
Dobermann_HH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 17:41   #11 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von swatcher1
 

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Sehr bedenklich...
swatcher1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 17:48   #12 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Gewalt ist keine Lösung

Übrigens gibts auch eMail-Einschreiben mit Empfangsbestätigung. Das sollte inzwischen rechtlich vergleichbar mit einem Einschreibe-Brief sein.

Gegen den dummen Trick mit dem leeren Zettel, der inzwischen schon zu alt ist, um vor Gericht noch Wirkung zu zeigen, hilft ein Zeuge.
Selbst wenn der den Inhalt des Schreibens nicht kennt, kann er bezeugen, dass ich ein beschriebenes Blatt Papier mit meiner Unterschrift signiert habe.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 17:51   #13 (permalink)
Coxito ergo sum
 
Benutzerbild von dr_Cox
 

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dr_Cox kann auf vieles stolz sein
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Ja, dabei sollte der Zeuge aber auch einen guten Leumund haben und nicht wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft sein
dr_Cox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 18:49   #14 (permalink)
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Benutzerbild von Dobermann_HH
 

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Dobermann_HH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Glaub ich werd dem Herrn Allhoff morgen mal nen brief nachhause schicken um dem ein wenig nachdruck zu verleihen.

Gewalt ist lediglich die letzte lösung.

Das mit der mail ist ne gute idee und zeugen mit gutem leumund sind auch kein thema.

Wie geht das denn mit der einschreiben mail ? kenne ich noch garnet..

So dreißt war echt noch kein shop und ich habe schon echt viel bestellt.

Wie schlecht muß es Hardwareversand.de denn gehen das die einen um einen lächerlichen betrag von 10,81€ bringen wollen. Und dabei sogar negative Bewertungen oder auch rechtlichen ärger in kauf nehmen.

LG
Dobermann
Dobermann_HH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2008, 00:28   #15 (permalink)
Fingerabzähler
 
Benutzerbild von Twilight_Angel
 

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Twilight_Angel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Idee AW: Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Zitat:
Zitat von Dobermann_HH Beitrag anzeigen
Glaub ich werd dem Herrn Allhoff morgen mal nen brief nachhause schicken um dem ein wenig nachdruck zu verleihen.
Wer soll das denn sein? Der Sachbearbeiter? Wenn du dem privat was nach Hause schickst bringt dir das gar nichts, weil du den Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hast. Der muss das privat auch nicht aufbewahren wenn er nicht will, es sei denn er will dann dich belangen für den Brief (je nachdem was drinsteht).

Das mit dem Einschreiben per Mail:
Wenn du eine neue Mail verfasst, musst du mal die Einstellmöglichkeiten ansehen. Oft wird das "Einschreiben" genannt, aber nicht zu verwechseln mit der Priorität (da wird nur ein Symbol aktiviert, wenn das Empfängerprogramm das unterstützt; Rufzeichen bei wichtig und so).
Bei Thunderbird gibt es z. B. unter Einstellungen beim Verfassen der neuen Mail eine Option "Empfangsbestätigung anfordern", die du anhaken kannst.
Kommt halt auf das Programm bzw. den Mailanbieter an.

Die Sache mit der Ersatzlieferung per Nachname ist allerdings schon seltsam. Ohne Absprache mit dem Kunden, dass es per NN kommt...das gab schon immer Probleme. Ist auch viel zu umständlich für beide Seiten.

EDIT: Was den "Service" von denen angeht, hab ich aber auch keine guten Erfahrungen gemacht. Keine Antwort auf E-Mails, Rückruf gibts natürlich auch nicht...branchentypisch halt.

Geändert von Twilight_Angel (18.03.2008 um 00:52 Uhr)
Twilight_Angel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2008, 13:57   #16 (permalink)
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Benutzerbild von Dobermann_HH
 

Registriert seit: 03.02.2008
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Dobermann_HH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Erfahrungsbericht Hardware-Versand.de

Nach nochmaligen anrufen nun, entschuldigt sich hardwareversand.de in aller form.

Das ersatz mainboard wird nochmals zugesand.

Ich bin gespannt

LG
Dobermann_HH ist offline   Mit Zitat antworten
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