Sperre für 0190-Nummern reicht 26.04.2004 17:39 - ID 5823
Nach einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, muss ein Telefonbesitzer nicht für Gespräche mit 0190-Service-Nummern zahlen, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung knackt.
Sperre für 0190-Nummern reicht