Für mich ist diese klage auch absolut nicht durchsichtig und ich kann mir auch nicht im geringsten vorstellen, dass das vor dem gericht durchgeht.
Es besteht ja keinerlei verwechslungsgefahr, da der begriff vor dem minikürzel "vz" nicht das geringste mit studivz zu tun hat.
Und seit wann unternehmen, solange es sich nicht um allgemein bekannte akürzungen wie vw, bmw, ati, usw. handelt, das recht haben irgendwelche allgemein gültigen abkürzungen für sich zu beanspruchen, ist mir auch neu.
Manchmal hat man bei studivz das gefühl, dass sie in ihrem eigenen größenwahn durchdrehen.