TweakPC

Zurück   Computer Hardware Forum - TweakPC > TweakPC Community > Off Topic
Registrieren Hilfe Community Downloads

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.12.2003, 13:59   #1 (permalink)
Inaktiver User
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 1.255

Skywalker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Briefgeheimnis -> wo nachlesen?

Hallo leute,

hier mal ne etwas andere frage:

wenn ich als mitarbeiter einer firma einen brief bekommen mit folgender empfänger adresse:

dann darf NUR ich den brief öffnen:
vorname nachname
firmenname
strasse
pzl ort


jetzt dürfen auch andere den brief öffnen:
firmenname
vorname nachname
strasse
pzl ort

stimmen das was ich hier sage? weis jemand von euch in welchem gesetzbuch das nachlesen werden kann? ich brauch das schwarz auf weis!
Skywalker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2003, 14:07   #2 (permalink)
TPC-InventarNr. 1337
 
Benutzerbild von io.sys
 

Registriert seit: 11.04.2002
Beiträge: 14.066

io.sys hat eine strahlende Zukunft
io.sys hat eine strahlende Zukunftio.sys hat eine strahlende Zukunftio.sys hat eine strahlende Zukunft

Standard

Mit Deiner Aufzählung bist du richtig!

Sofern zuerst Dein Name steht, ist das persönlich!


Müsste im BGB stehen.
Unter Brief und Postgeheimnis.


Um was gehts, wenn man fragen darf...
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
io.sys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2003, 14:40   #3 (permalink)
Overclocker
 

Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 243

Tiffy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard

Kannste vergessen, im BGB steht das nicht....

Im Grundgesetz Artikel 10 steht lediglich folgendes:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

und folgendes im StGB:

StGB § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

Und zu guter letzt hab ich noch folgendes für dich gefunden:

Ob im privaten oder geschäftlichen Leben, eindeutige Adressierung schützt vor Missverständnissen



Zu Hause leert die Freundin den Hausbriefkasten, im Büro übernimmt der Kollege die Vertretung: Urlaubszeit ist Vertretungszeit. Doch darf die Nachbarin den Text auf der bunten Ansichtskarte lesen, der Kollege die Briefe, die namentlich adressiert in der Firma ankommen, öffnen? Ob im privaten oder geschäftlichen Leben, die genaue Bezeichnung des Empfängers schützt vor Missverständnissen. Grundsätzlich gilt, dass Briefe nur vom Berechtigten geöffnet werden dürfen.



In Firmen und Behörden



Die Handhabung im Geschäftsalltag richtet sich nach den betrieblichen Regelungen. Im Hinblick auf das Briefgeheimnis sind eindeutige Vorgaben zu empfehlen, damit Ärger erst gar nicht entsteht. Für eine zügige Vorsortierung und sichere Zustellung der Briefe in firmeneigenen Poststellen oder Sekretariaten sollte bereits auf dem Kuvert die Abteilung genau benannt sein. Noch besser ist es, wenn der Name des zuständigen Mitarbeiters vermerkt ist. Briefe, die an die "Firma A., z. Hd. Herrn B." andressiert sind, können in der Regel schnell zugeordnet werden. Selbst wenn das Schreiben ausdrücklich an einen ganz bestimmten Mitarbeiter gerichtet ist, dieser jedoch Urlaub hat, bleibt der Brief nicht tagelang ungeöffnet liegen. Die Nennung des Namens dient manchmal lediglich dazu, die interne Verteilung zu erleichtern. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall wird der Brief deshalb unverzüglich an den Vertreter weitergeleitet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Firma eine entsprechende Regel erlassen hat. Anders ist es jedoch, wenn das Schreiben nur an eine bestimmte Person gerichtet ist. Sollte der persönliche Brief an Herrn B. auch während seines Urlaubs von niemandem gelesen werden, dann sollte das Schreiben an "Herrn B. in der Firma Z." adressiert und schon auf dem Kuvert als private Post mit den Hinweisen "vertraulich", "persönlich", "privat" oder "ausschließlich" gekennzeichnet sein. Hat Herr B. vor seinem Urlaub nicht ausdrücklich verfügt, dass auch "persönliche" Briefe geöffnet werden dürfen, so muss das Schreiben ungeöffnet liegen bleiben. Im Zweifel sollte der Umschlag lieber verschlossen bleiben.



Bei privaten Schreiben



Selbstverständlich darf niemand die Briefe anderer öffnen. Auch die netten Urlaubsgrüße auf Post- oder Ansichtskarten sollten für andere tabu sein. Unsicherheiten gibt es immer wieder, wenn der Adressat bei einer Familie oder zur Untermiete wohnt. Damit der Brief ausschließlich in die richtigen Hände kommt, sollte auf dem Umschlag "An A., wohnhaft bei B." oder "An A. unter der Adresse von B." stehen. Ähnlich konkrete Regeln gelten auch für das Ausland. Die Anschriften "An A. aux soins de B.", "An A. c/o (care of) B." oder auch "An A. a/c (account) B." weisen eindeutig "A" als Empfänger aus.

Quelle: Deutsche Post World Net
Zentrale, Pressestelle


Ich hoffe, das hier hat dir einigermaßen weitergeholfen...
Tiffy ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
>, briefgeheimnis, nachlesen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:18 Uhr.






Powered by vBulletin® Version 3.8.10 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
SEO by vBSEO 3.5.2 ©2010, Crawlability, Inc.
Impressum, Datenschutz Copyright © 1999-2015 TweakPC, Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved