Unverlangt zugesandte Werbe-Mails sind sittenwidrig 19.04.2004 18:13 - ID 5784
Der Bundesgerichtshof erklärte, dass das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers gegen die Sitten verstößt und wettbewerbswidrig ist. Da diese Art von Werbung billig und schnell ist, würde sich dieses Methode übermäßig verbreiten und dies dann zu einer Belästigung führen.
Unverlangt zugesandte Werbe-Mails sind sittenwidrig