Telekom muss 0190er-Nummern nach einer Stunde abschalten 01.07.2004 18:31 - ID 6211
Das Oberlandesgerichts Frankfurt hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter Telefonverbindungen zu 0190- und 0900-Service-Rufnummern nach einer Stunde abschalten müssen. Die Telekom hatte einen Kunden zur Zahlung einer 0190-Nummern-Leistung verklagt, wo die Verbindung 50 Stunden aktiv gewesen war.
Telekom muss 0190er-Nummern nach einer Stunde abschalten