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Alt 21.12.2009, 15:20   #1 (permalink)
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Beitrag Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes
21.12.2009 16:19 - ID 17420

Fast jeder der im Internet unterwegs ist kommt früher oder später mit dem Thema in Berührung: Abmahnungen.

Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes
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Alt 21.12.2009, 18:56   #2 (permalink)
Tweaker
 
Benutzerbild von WootyOC
 

Registriert seit: 15.01.2009
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WootyOC befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Interessante News...aber was hat das mit TweakPC zu tun?
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Alt 21.12.2009, 18:58   #3 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von chrisr15
 

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Standard AW: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Halte von Abmahnung nichts und wenn sie auf die Petition eingehen, stellt man sie dann vielleicht am Schluss noch in ein positives Licht. Das brauch ich echt nicht!
Andererseits glaube ich nicht, dass sie darauf eingehen. Das braucht ja dann wirklich Arbeitszeit und das schmälert die Gewinne.
chrisr15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2009, 19:13   #4 (permalink)
Hardware Freak
 

Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 8.252

redfalcon kann auf vieles stolz sein
redfalcon kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Eine Begrenzung der Kosten würde ich für wesentlich sinnvoller halten...
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2009, 19:45   #5 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von poloniumium
 

Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 10.314

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Standard AW: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

die kosten sind doch begrenzt durch den streitwert.
wenn jemand nen vw touareg in der garasche zusammenklebt und den bei ebay verkauft sollte derjenige ne höhere abmahnrechnung erhalten, als jemand der ein einzelnes künstlerisch geschütztes werk missbraucht.
//wehe jetzt sieht jmand nicht den beisenden zusammenhang, dass der streitwert frei gewählt werden kann. begründen ist hier alles.
450mm or bust!

Wenn Kritik nicht kritisch ist, ist sie zu kritisieren.
poloniumium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2009, 22:18   #6 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von jusque
 

Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 1.546

jusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nett

Standard AW: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Zitat:
Halte von Abmahnung nichts und wenn sie auf die Petition eingehen, stellt man sie dann vielleicht am Schluss noch in ein positives Licht. Das brauch ich echt nicht!
Wieso stellt die Petition Abmahnungen in ein positives Licht, sie versucht doch zu verhindern, dass die Leute erpresst und manchmal schier ausgeraubt werden.
Es soll einfach gewährleistet werden, dass bei kleinen Vergehen die Leute nicht ausgenommen werden. Allerdings halte ich hier auch kostenlos für nicht tragbar, dann könnte ja jeder Urheberrechtlich geschützte Werke/Bilder/sonstiges ohne Angst vor Konsequenzen benutzen. Finde es sollte ne einheitliche und Vernünftige Regelung bei so etwas geben, z.B. jemand hat auf privater Homepage mit der er nichts einnimmt (muss er dann halt nachweisen) die und die Bilder verwendet, dann wird bei nur ein paar Bildern ne kleine wiedergutmachung fällig (z.B. 50€).
Verdient er mit der Seite Geld, wirds teurer, ebenso wenn er ganze Galerien mit Bildern hat.
Wenn jetzt natürlich der Verdacht besteht, dass einer absichtlich und ohne Rücksicht Bilder verwendet für die er keine Rechte hat, dann landet der Fall sowieso früher oder später vor Gericht. Nur würde keiner dieser Blutsaugeranwälte nen Privatmenschen für seine Privathomepage verklagen, denn er weiß, da bekommt er garantiert zu gut wie nix bei.

Eine weitere Lösung der ganzen Urheberrechtsgeschichte wäre die Einführung eines Systems bei dem Urheberrechtsgeschütze Bilder eine Art wasserzeichen haben und in einer Datenbank gespeichert werden müssen. Dann könnte mit einem Programm jeder Bilder, die er verwenden will vorher prüfen ob das überhaupt möglich ist, bzw. bei wem er anfragen/ eine Lizenz kaufen muss. Aber das wäre ja nicht im Sinne dieser Zecken von Anwälten die sich darrauf spezialisieren Ahnungslose in den Ruin zu treiben, ehrlich wenn ich so jemandem mal begegnen sollte ... !
"Hardware Killer" aus Überzeugung!
jusque ist offline   Mit Zitat antworten
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