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Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Montag, 21. Dez. 2009 15:19 - [jp] - Quelle: InGame

Fast jeder der im Internet unterwegs ist kommt früher oder später mit dem Thema in Berührung: Abmahnungen.

Entweder so wie in diesem Artikel (die vorzuziehende Variante da nur mittelbar betroffen) oder durch ein Anwaltsschreiben welches neben der Abmahnung und der Androhung eines Gerichtsverfahrens auch passender Weise direkt eine Zahlungsaufforderung enthält für den Aufwand der der Anwaltskanzlei für das Erstellen der Abmahnung entstanden ist.

Viele Personen die solch ein Schreiben empfangen zahlen lieber um ein möglicherweise noch teureres Gerichtsverfahren zu vermeiden - obwohl hier oftmals der von den Anwaltskanzleien angesetzte Streitwert schlichtweg zu hoch ist. Dazu muss man wissen dass der Aufwand der Anwaltskanzlei und damit auch der einforderbare Betrag direkt mit diesem Streitwert zusammenhängen - je höher der Streitwert desto höher die potentielle Forderung die der Anwalt stellen kann. In den vergangenen Jahren hat sich hier ein regelrechtes Abmahn-Trolling entwickelt.

Es wurde nunmehr von Ferdinand Wenisch eine elektronische Petition zu diesem Thema eingereicht welche eine Vorstufe zur Abmahnung anregt um abgemahnten Personen zunächst die Chance zu geben den Sachverhalt zu klären ohne bereits mit Zahlungen konfrontiert zu werden:

Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

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