hallo uwe,
na ja, eigentlich können wir uns als außenstehende so gar kein urteil über das urteil erlauben, weil vom umstand her die hälfte (die für das ag nicht wichtig war, denn da ging es darum, ob ein wirksamer kaufvertrag zustandekam oder auch zwei) fehlte.
aber es ist definitiv alles ganz regelkonform, außer die beiden deppen, die sich dann darum noch gestritten haben....
und ein paar euros für angies staatskasse gesponsort haben!
ich - als "nur gattin" eines händlers - hätte ganz, ganz anders gehandelt in diesem fall.
1. hätte ich die "bestellung" sofort als negative auftragsbestätigung beantwortet
2. hätte ich mich 1000x für das mißverständnis entschuldigt, welches aus dem angebot hervorgeht (oder wofür der kunde zu dämlich ist, es zu verstehen!)
3. ich hätte ihm umgehend seine zahlung zurückgesendet mit einem "blumenstrauß" und meinem bedauern
4. falls möglich, hätte ich ihm ein angebot des gewünschten artikels gemacht und ende!
ich hätte die spannung VOR dem gerichtssenf rausgenommen und mir nicht damit auch noch die zeit verplempert. das dazu!
von der sache her ist es mir wirklich recht und lieb:
der KUNDE kommt zurück, nicht die ware!
ABER: hier weiß niemand, WAS der kunde gelesen hat....
ich kenne es von meinen angeboten:
da ist eine flasche OHNE deckel abgebildet. im angebot steht: tester, lieferung wie abgebildet. Siehe Bild.
und? die leute bestellen, zahlen und meckern dann: aber da ist ja kein deckel drauf.....
daß man nicht lesen kann, verstehe ich ja, aber daß man auch noch blind ist?????
man darf dem händler jetzt auch nichts bösartiges unterstellen, auch den märkten nicht. klar, sie sind verpflichtet, das ausgepreiste angebot einzuhalten. damit habe ich übrigens schonmal an einem montag das kaffeeangebot der vorwoche aufgekauft...sie haben es verpeilt, das plakat abzumachen....
allerdings: die printwerbung ist deshalb meist unverbindlich, weil nur eine bestimmte menge an bevorratung stattfindet oder stattfinden kann.
wenn alle rennen, ist das produkt zu dem preis natürlich schnell ausverkauft.
bei uns isses genauso. wir kaufen einen tag zum preis X....und wollen eine stunde später nochmal nachordern...denkste! vergriffen. da kann ich als händler natürlich auch nicht auf ewig den angebotspreis halten, sondern nur bei dieser position.
ein geradliniges denken ist schon wünschenswert, der preis steht, solange das angebot verfügbar ist. aber aktuell bei mir: kunde möchte 5 stück eines artikels; ich mache ihm einen preis. er möchte die kontodaten, bekommt sie auch...und läßt jetzt seit 5 tagen nichts von sich hören...hmmmm.
tja, wird eben an jemand anders verkauft, gell???
da hilft mir meine mündliche zusage auch nicht weiter...die ware muß raus. bekommt er den sonderpreis eben nicht...und gehe ich davon aus, daß er nicht will. denn wie lange soll ich nun warten?
womit wir wieder beim BGB wären:
das schweigen auf ein angebot ist gleichbedeutend einer ablehnung.
und das hat der verkäufer der maschinen hier auch gemacht. er hat darauf nicht reagiert - also kam es auch nicht zum vertrag.
verpflichtet, den irrtum da richtig zu stellen, ist er gar nicht - es wäre aber wünschenswert gewesen, daß er es tut! vielleicht hat er es ja gemacht, aber der kunde war sooo ein stinkstiefel und kam gleich mit "gericht"....was willste denn da noch weiter debattieren???
(das sind die kunden, auf die die welt NICHT verzichten will - ich gerne: stur, widerlich frech, einen miesen umgangston und dann am besten mit halbwissen....)
es ist wirklich schade, ich hätte zu gerne dieses angebot gelesen; ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß jemand so blöd ist (den verkäufer meine ich).
man stelle sich vor, man bestellt einen dampfkochtopf und der verkäufer liefert (obwohl 100%ig dampfkochtopf angeboten) einfach den dichtungsring dafür.
sorry, aber ich glaube das nicht. das geht in die hose, vor allem bezogen auf die folgekosten.
deshalb denke ich, daß der kunde das angebot vermutlich falsch interpretiert hat.
blödes beispiel: verkaufen gerade privat ein paar türen für küchenschränke.
steht auch drin. TÜREN mit den maßen xxx.
was will der anrufer gleich abholen? die schränke!
alsdenn, sende noch nette grüße an die lesenden und bitte: nicht alle händler gleich verdammen...fehler können immer mal passieren, uns allen!
den guten händler erkennt man erst daran, wie er sich in konfliktsituationen verhält!!!!!! denn für einen reibungslosen ablauf braucht man nicht gut sein
sabriana