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Alt 10.12.2013, 16:41   #1 (permalink)
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Beitrag Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Jetzt ist eure Meinung zum Thema Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C
10.12.2013 17:30 - ID 29901
gefragt.

Nach über zehntausend Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C nutzen Trittbrettfahrer die Verwirrung aus und verschicken gefälschte Abmahn-Emails.

Postet hier eure inhaltlichen Kommentare und Fragen zu den News.
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Alt 10.12.2013, 16:48   #2 (permalink)
PC Schrauber
 

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Berserkus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Die Typen sind Wegelagerer ohne gleichen und sollten allesammt in den Bau wandern.....
Gut das es noch ehrliche Rechtsanwälte gibt die gegen solche Machenschaften auch vorgehen, wie z.B. die bei it-recht deutschland | Kanzleien für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.
Dort findet man auch hilfe zu den oben genannte Abmahnungen.
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Alt 10.12.2013, 16:56   #3 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Entschuldige, aber du bist naiv. Es gibt keine ehrlichen/unehrlichen oder guten/bösen Anwälte.
Ein Anwalt hat sein Mandat auszuüben, also die Interessen seines Mandanten durchzusetzen.
Sonst würde ja niemand, der z.B. einer schweren Straftat bezichtigt wird, einen Verteidiger finden.
Ob ein Sachverhalt oder eine Tat gegen geltendes Recht verstößt, legt in unserem System immer noch ein Richter fest.

Die Anwälte, die gegen irgendwelche "Machenschaften" vorgehen, machen das in der Regel nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie sich Erfolg versprechen und dafür bezahlt werden.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 17:01   #4 (permalink)
PC Schrauber
 

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Berserkus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Ahso, Anwälte die mit krimineller Energie Abmahnungen provozieren (Bisher sieht es so aus als ob eine Virusinfektion die Daten übermittelt und sogar die betroffenen Videos geladen hatte) sind also lt. deiner definition immer noch ehrlich? Die Ausgabe der IP-Daten bzw. der dazugehörgen Adressen sind wohl nur über eine täuschung des Kölner Gerichts erfolgt! Ist sowas ehrlich? ganz sicher nicht!

Fast alle Abmahnkanzleien bewegen sich rechtlich auf ganz dünnem Eis und sind sicherlich nicht unter seriösen/ehrlichen Anwälten einzuordnen!

Mit Naivität hat das sicherlich nix zu tuen!
Berserkus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 17:05   #5 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von jusque
 

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jusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nettjusque ist einfach richtig nett

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Da widerspreche ich dir aber, oder wie nennst du es eine Kanzlei für das fliessbandmäßige Verschicken von "Erpressermahnungen" jeweils volle Stundensätze berechnet. Die wissen genau, dass der Streitwert zu hoch angesetzt ist und sie auch die verlangten Anwaltskosten auf Stunden umgemünzt nie geleistet wurden, trotzdem wird darauf spekuliert, dass aus Angst gezahlt wird.
Und wenn sich ein Anwalt oder eine Kanzlei auf so etwas spezialisiert, dann ist das Wegelagerei. Wenn ein Anwalt einer Urheberrechtsverletzung nachgeht, dabei die legalen Wege beschreitet, bei dem Streitwert realistisch bleibt und seine Anwaltskosten nach dem Aufwand berechnet, dann ist das auch ok und ich habe nichts dagegen.
"Hardware Killer" aus Überzeugung!
jusque ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 17:11   #6 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Zunächst einmal: hier- in diesem Thread- geht es um die Trittbrettfahrer, die die Verwirrung ausnutzen und den Namen der Kanzlei missbrauchen. Das sind keine Anwälte (oder genauer gesagt könnte es jede x-beliebige Berufsgruppe sein).

Dann zum eigentlichen Ärgernis: So lange es kein eindeutig formuliertes Recht in dieser speziellen Frage gibt und die Fachleute in "beiden Lagern" unterschiedliche Auffassungen propagieren, kann man noch nicht beurteilen, ob die Abmahnung oder eine Klage dagegen Erfolg haben wird. Das hat doch nichts mit ehrlich zu tun oder böse ausgedrückt: wenn jemand der Meinung ist, dass er im Recht ist und andere Leute, die gegen seine Auffassung verstoßen abmahnt, dann ist er doch ehrlich.

Meiner Meinung sollte man sich von moralischen Fragen oder Definitionen lösen, wenn es um rechtliche Dinge geht. Wer Schuld auf sich geladen hat, wird nicht immer schuldig gesprochen und nicht jeder Unschuldige geht straffrei aus. Das liegt aber am System und nicht am einzelnen Anwalt.

Außerdem wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, ob "die Kanzlei" wirklich der Ausgangspunkt ist oder ob sie nur von jemand beauftragt wird. Da bieten sich viele Leute an (bzw. Firmen), die mit der Vermarktung von Filmen ihr Geld verdienen.

@jusque
Na so eine Kanzlei nutzt die rechtliche Grauzone aus und nimmt die Gelegenheit wahr, leichtes Geld zu verdienen. Das funktioniert doch aber nur, so lange es immer noch Trottel gibt, die sofort zahlen. Im vorliegenden Fall sollen ja bis jetzt auch schon wieder 20% ohne zu murren bezahlt haben.
Da muss man sich halt wehren und nicht nur auf die Anwälte schimpfen. Die nehmen jeden Fall an, der Geld verspricht- unabhängig von Schuld oder Unschuld.

Zu den Gebühren: Ich nehme mal an, ihr habt beide noch nie eine Rechnung vom Anwalt gesehen. Nebenbei gesagt ist eine Rechnung vom Arzt auch nicht viel billiger.
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Alt 10.12.2013, 17:34   #7 (permalink)
Tom
Ghostwriter
 

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Tom sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreTom sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Meiner Meinung sollte man sich von moralischen Fragen oder Definitionen lösen, wenn es um rechtliche Dinge geht. Wer Schuld auf sich geladen hat, wird nicht immer schuldig gesprochen und nicht jeder Unschuldige geht straffrei aus. Das liegt aber am System und nicht am einzelnen Anwalt.
Das halte ich persönlich für verkehrt und auch äußerst gefährlich. Die Lehre der Moral (Ethik) und die Lehre des Rechts sind eng miteinander verbandelt und ein Rechtssystem, dass ohne moralische Betrachtung generiert wird, kann imho kein gutes Rechtssystem sein.

Auch die Handhabung des Rechtssystems sollte in meinen Augen natürlich auch unter einem moralischen Aspekt betrachtet werden. Ebenso die Handlungen in diesem Rechtssystem. Anders wäre eine Anpassung oder eine Verbesserung des Rechtssystem auch nur schwer vorstellbar.

Ich denke: Kein gesundes Rechtssystem ohne Moral!

Korrekt ist aber, dass die Moral bei der expliziten Anwendung des Rechtssystems auf einen konkreten Einzelfall keine Rolle beim Urteil spielt, sondern eben lediglich Recht gesprochen werden kann. Und das muss ja bekanntlich nicht gerecht sein. Wenn das Urteil aber von der breiten Menge als moralisch verwerflich eingeschätzt wird, dann muss das Recht geändert werden.

Rechtliche Dinge und Moral hängen imho also sehr wohl zusammen.
* if nobody is right, everybody is wrong! *
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 17:57   #8 (permalink)
PC Schrauber
 

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Berserkus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Zu den Gebühren: Ich nehme mal an, ihr habt beide noch nie eine Rechnung vom Anwalt gesehen. Nebenbei gesagt ist eine Rechnung vom Arzt auch nicht viel billiger.
Ich habe leider schon die unlustige Erfahrung damit gemacht und bin von den RAs Seiler&Co ungerechtfertig abgemahnt worden und habe mich natürlich dagegen gewehrt! Leider ist aber das sich dagegen wehren, teuer als einfach zu latzen. Rechtsschutz dagegen gibts ja leider nicht (zumindest damals noch nicht)
Und nebenbei gesagt, ein Arztbesuch ist da fast schon ein schnäppchen...
Berserkus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 18:42   #9 (permalink)
Heimkehrer
 
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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

35€ für eine telefonische Terminvereinbarung (die ja auch noch von der Sprechstundenhilfe durchgeführt wurde), welche dann als "Beratungsgespräch" vom doc abgerechnet werden sind jetzt nicht wirklich weniger lukrativ als 400€ für einen Brief vom Anwalt, der auch bei Verwendung von Textbausteinen, wenigstens ein paar Minuten reale Arbeit erfordert.
Aber wenn man das mit dem Gehalt von Managern vergleicht, sind das auch nur wieder peanuts.
Womit wir wieder bei der Moral wären.

Seiler&Co klingt nach Telekom ... hm, da war doch mal was.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 19:17   #10 (permalink)
Bitte nicht füttern!
 
Benutzerbild von Robert
 

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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Was mich am meisten an diesem ganzen System nervt ist das was Beserkus sagt.
Man kommt aus der Sache so schnell nicht raus. Ok wenn es wie hier ist, bei so einer Massenabmahnung schon eher.

Aber ich erinnere mich noch gut, an die letzte Abmahnung die TweakPC kassiert hat.

Entweder man zahlt den eigenen oder den anderen Anwalt und oft ist eben reagieren auf die Abmahnung meist mehr Arbeit ist das als Abmahnen selbst. Denn der der Abmahnt, schießt einfach mal 10 Minuten ins Blaue, kost ihn ja nix.

Das Problem liegt in der üblichen Praxis, das der Abgemahnte sofort die Anwaltsgebühren tragen soll. Das ist nämlich eigentlich gar nicht zulässig !

Wieso sollte der Abgemahnte Gebühren zahlen, er hat ja überhaupt niemand beauftragt.

Der den Auftrag gegeben hat muss zahlen und kann sich dann später die Kosten vom Abgemahnten zurück holen. Nur so wird es nicht gemacht und das macht es lukrativ.

Denn wenn die Abmahnung in die Hose geht, dann zahlt der Auftraggeber nämlich in der Regel nicht! Und so weit ich weiß ist das sogar unzulässig!

Normal müsste nun in der Porno Sache, der Auftraggeber die Gebühren für jede einzelne der 10.000 Abmahnungen zahlen. Glaubt das einer? Dann wäre die Bude nämlich sofort Pleite!

Ergo würde er nur dann Abmahnen wenn er ganz 100% sicher ist, das er auch im Recht ist.

Nur so ist es in der Praxis eben nicht.
Webmaster / Forumadmin [TweakPC Team]
"It is far easier to concentrate power than to concentrate knowledge." Thomas Sowell

Geändert von Robert (10.12.2013 um 20:12 Uhr)
Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 19:32   #11 (permalink)
PC Schrauber
 

Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 115

Berserkus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Seiler&Co klingt nach Telekom ... hm, da war doch mal was.
Das sind die Inkassoanwälte....
Da hab ich mich dicke vertan ^^ kein Wunder wen man da 25 Jahre arbeitet. :p

Die RAs mit der Abmahnung waren Nümman & Lang .....

@Robert:
genau da liegt der Hase im Pfeffer, normalerweise ist man hier unschuldig bis man das Gegenteil bewiesen hat.
Nur bei Abmahnungen scheint das mal so gar nicht zu gelten, da mus ICH meine Unschuld beweisen und nicht der Gegner die Schuld.....
Das die beschafften IP Adressen sogar zu oft über 50% sogar auch noch falsch/unstimmig sind wurde sogar schon in der c´t recherchiert.
Die Gerichte interessiert das aber nicht.
Berserkus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 19:53   #12 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von SirKaldarin
 

Registriert seit: 14.12.2004
Beiträge: 358

SirKaldarin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Um mal wieder etwas zum eigendlichen Thema beizutragen. All diejenigen, die diese Trittbrett-email nicht bekommen haben

Büddeschön zum selbst Nachlesen und Amysieren:

Zitat:
Sehr geehrte/r <beliebiger Name hier einsetzen>,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 23:24:66 <== man achte auf das Datum
IP-Adresse: 94.13.204.126 <insert name here>
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 858518752
Stream Seite: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 278 7 678/36 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 63,33 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 4975,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 410,07 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 14,99 Euro
Schadensersatz: 63,33 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)
Der Anhang dieser Mail ist eine
<name> Beweisführung Ihrer Mahnung der Urheberrechtsverletzung vom 10.12.2013.zip

Darin ist noch mal eine Zip datei und darin ist dann eine
"<name> Logdaten Ihrer Abmahnung Rechtsanw+ñlte Urmann.com"

ich habe sehr gelacht ...
SirKaldarin ist offline   Mit Zitat antworten
Für diesen Beitrag bedankt sich:
Tom (10.12.2013)
Alt 10.12.2013, 22:03   #13 (permalink)
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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

Komisch, der Streitwert ist viel höher als in der Mail, die Robert gepostet hat.
Da hat wohl einer öfter Pornos gesehen
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2013, 23:51   #14 (permalink)
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Zitat:
Es gibt keine ehrlichen/unehrlichen oder guten/bösen Anwälte.
dann scheint dir der name olaf tank wohl nicht geläufig zu sein, oder?
Luebke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2013, 06:26   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Ob ein Sachverhalt oder eine Tat gegen geltendes Recht verstößt, legt in unserem System immer noch ein Richter fest.
Mit diesem Fall zweifel ich wieder mal an dem System. Man sollte den (wohl teilweise weniger Computer-affinen) Richtern einen Internetexperte zur Seite stellen müssen (es bedarf ja sonst auch überall Gutachter).

Denn aus dem bereits fragwürdigen Downloadportal (für ein Streaming-Portal) des Antragstellers wurde im LG Köln eine Tauschbörse!
Wäre natürlich interessant, wie unabsichtlich dies passiert ist, aber da sehe ich wenige Aufklärungschance.

@Berserkus
Weswegen würde dies nicht durch deinem Rechtsschutz gedeckt sein? Sind sämtliche Vergehen im Internet ausgeschlossen? (Dann wäre sie heutzutage nicht mehr sinnvoll, denn genau dort benötigt man sie vermutlich am häufigsten)
chrisr15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2013, 08:14   #16 (permalink)
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@Luebke
Keine Ahnung, ob ich umfassend informiert bin. Aber der Herr zeigt doch 2 Dinge ganz eindeutig:
  • Obwohl er jahrelang am öffentlichen Pranger steht, kann man ihn scheinbar nicht aus dem Verkehr ziehen. Er findet immer wieder Wege, sich raus zu winden. Moralisch ein ... (hab es mal selbst entfernt, will ja keine Abmahnung ), rechtlich scheinbar nicht angreifbar.
  • Was aber viel wichtiger ist: Auch gegen diesen Herren haben sich schon Leute erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Ich setze mich lieber persönlich zur Wehr.
Die andere Alternative wäre ja, das Rechtssystem zu ändern. Da ich davon keine Ahnung habe und nicht wüsste, wie man das umsetzt, überlasse ich dieses Feld jedoch lieber anderen.

@chris
In meinen kühnsten Träumen erhoffe ich mir ja, dass man nicht nur von abhängig Beschäftigten erwartet, dass sie sich ihr ganzes Leben lang in ihrem Fachbereich fortbilden.
Leider setzt sich das bei vielen Leuten in sicheren Positionen nicht so richtig durch. Neben den Richtern gibt es da ja auch oft Defizite bei Lehrern, Berufspolitikern etc.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2013, 10:03   #17 (permalink)
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Standard AW: Trittbrettfahrer verschicken falsche Abmahnungen im Namen der Kanzlei U+C

ich hatte mit einigen seiner opfer zu tun. arglose menschen die sich z. b. auf angeblich kostenlosen rezeptseiten angemeldet haben und dann eingeschüchtert durch herrn tank tatsächlich das angeblich geschlossene abo bezahlt haben. zur damaligen zeit gabs noch kein verbot gegen diese imho ethisch und moralisch verwerfliche masche (glücklicherweise hat der gesetzgeber diese lücke ja inzwischen geschlossen), aber herr tank war sich seines handelns durchaus bewusst und hat gezielt mit der angst der menschen vor rechtlichen konsequenzen kasse gemacht. daraus kann man meiner meinung nach schon eine einstufung in gut und böse nach menschlichen gesichtspunkten herleiten. wäre mord nicht gesetzlich geregelt, wäre es dennoch nach wie vor eine böse handlung, meinst du nicht?
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Alt 11.12.2013, 19:06   #18 (permalink)
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Ja, da hast du Recht.
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