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Alt 18.05.2005, 20:23   #1 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von xtrm2k
 

Registriert seit: 11.11.2003
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Standard PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

Der Freund meines Bruders hat sich vor ca. einem 3/4 Jahr einen PC bei Mediamarkt gekauft, bei diesem ist aber nun anscheinend die Graka (6800) defekt.

Das problem ist, am Gehäuse war nen "Siegelr" mit der Aufschrift, das wenn das Siegel beschädigt (das Gehäuse also geöffnet) wurde, würde die Garantie verfallen. Leider ist vor einiger Zeit eine ISDN Karte eingebaut worden, und somit ist das Siegl nun ja auch kaputt?


Ist das überhaupt rechtmäßig, so die Garantie auszuschließen?


Ich persönlich denke nein, da der PC (im allgemeinen) ja gerade so konzipiert wurde, das er Modulbauartig erweitert werden kann. Was denkt ihr?

P.S. ich hab meinem Bruder schon gesagt, das er selbst wenn MEdiamarkt die Garantie verweigert, er zur Not ja immer noch ne Herstellergarantie hat. Is doch so richtig, oder?
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Alt 18.05.2005, 20:28   #2 (permalink)
Extrem Tweaker
 

Registriert seit: 19.01.2004
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Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

Ich denk auch dass das Schwachsinn ist, glaub kaum dass dir jemand verbieten kann neue Hardware einzubauen.
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Alt 18.05.2005, 20:30   #3 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von nobushde
 

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Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

also bei meim Vater auf nem Lidl-pc steht das etwas ausführlicher. Und da steht, dass damit folgendes gemeint ist:
Wenn das Siegel defekt ist, dann hast du nur nicht mehr die Garantie, dass auch alle Teile im PC drin sind.

Vielleicht ist das bei dem ja auch so....
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Alt 18.05.2005, 20:33   #4 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von freezer
 

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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

Früher haben das viele Händler und Hersteller versucht. Dürfte eigentlich keine Probleme geben.
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Alt 18.05.2005, 22:57   #5 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von NPM | Destructor
 

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Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

es gibt meines wissens sogar schon rechtsentschlüsse und verhandlungen die zum ergebnis kamen das es nicht erlaubt ist, also hast du noch volle garantie
<>X4 9950BE@3,2Ghz<>2GB OCZ<>PNY Geforce 8800GT <>

"Science is like sex, sometimes something useful comes out but that is not the reason we are doing it!"(Richard P. Feynman)
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Alt 19.05.2005, 06:44   #6 (permalink)
Boardopi
 
Benutzerbild von Catweazle
 

Registriert seit: 07.08.2003
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Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

Hallo,

das mit dem Siegel verhält sich folgendermassen:
Da der Rechner ein modulares System ist, welches (ohne viel Fachwissen erweitert werden kann, ist es nicht zulässig, die gesetzlich vorgeschriebene Garantie/Gewährleistung von der Unversehrtheit des Siegels abhängig zu machen.
Dies gilt aber sehr wohl für vom Händler/Hersteller eingeräumten über die gesetzlich vorgeschriebenen Garantien (z.B.: "Firma XYZ gewährt 5 Jahre Garantie auf das System").
Bist Du also innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren, macht das erstmal nix (obwohl ein spitzfindiger Händler nach Ablauf eines halben Jahres von der Beweislastumkehr gebrauch machen kann, was ihm durch das beschädigte Siegel leichter gemacht wird: d.h. der behauptet, dass der Fehler nicht von ihm zu vertreten ist, dann must Du das Gegenteil beweisen).
Aber bangemachen gilt nicht und Versuch macht kluch

Viel Glück
Gruesslies

Weazle
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Alt 19.05.2005, 13:32   #7 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

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Standard AW: PC - Siegelbruch = Garantieverlußt?

Garantie ist ja was freiwilliges und kann vom hersteller begrenzt werden, die Gewärhleistung berührt das jedoch in keinster weise...
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Stichworte
garantieverlußt, siegelbruch


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