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Alt 14.08.2007, 10:48   #1 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Hab mir bei Ebay letzte Woche ein Sockel A Mainboard gekauft da man die ja sonst nirgends mehr findet und mein altes kaputt gegangen ist.
Das Board war als "bulk-Ware" beschrieben.

Heute kommt das Board an und was mir als erstes auffällt ist, dass überall kratzer an den Anschlüssen, Kühlkörpern etc sind und auch dicke Staubflocken den Chipsatzlüfter bedecken. Als eindeutig ein längere Zeit gebrauchtes Board.

Eigentlich hatte ich bei der Bezeichnung "bulk" an Neuware gedacht, die halt ohne Zubehör geliefert wird aber doch nicht an Gebrauchtware. Es war auch nirgends angegeben dass das Board gebraucht wäre genausowenig wie etwas von Neuware angegeben war.

Weiß vielleicht jemand genaues darüber ob es sich rechtlich bei "bulk-Ware" um Neuware handeln muss oder nicht?
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Alt 14.08.2007, 10:56   #2 (permalink)
Hardware Freak
 

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redfalcon kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Meines Wissens heisst Bulk nur "Betriebsbereites Produkt in angemessener Verpackung, aber ohne unwichtige Beigaben". Dass Bulk=Neu bedeutet, wäre mir neu.

Siehe auch:
Bulk-Ware - Wikipedia
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 11:00   #3 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Hm ja stimmt schon aber irgendwie hatte ich schon mit Neuware gerechnet da ja nigrends etwas von gebraucht stand...
Normal hätte man das doch dazuschreiben müssen denke ich mal oder?
DaKarl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 11:04   #4 (permalink)
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Gib uns doch einfach mal den Link zur Auktion bzw. die Auktionsnummer.
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 11:05   #5 (permalink)
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

hier:
Mainboard EPOX EP-8RDA6+ PRO nForce2 CHIP ATX ! BULK! bei eBay Sockel A Athlon Duron, Mainboards, Computer (endet 09.08.07 23:12:42 MESZ)
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Alt 14.08.2007, 11:15   #6 (permalink)
Hardware Freak
 

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redfalcon kann auf vieles stolz sein
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Hmm, also von neu steht da ja nix. Ich bin wäre nur irgendwie mißtrauisch, weil a) die Artikelbeschreibung auf Englisch ist, und b) der einige (auch neutrale) Bewertungen hat, bei denen der Artikel wohl in keinem guten Zustand war.

Musste dir halt überlegen, ob dir ein Widerruf den Stress wert ist, oder du es behälst. 1 Jahr Gewährleistung haste ja. Solange nix schwerwiegendes kaputt ist (Kondensatoren, Sockel,...) würde ichs behalten.
redfalcon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 11:27   #7 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Klar stand nix von "neu" dabei aber eben genausowenig von "gebraucht".
Stimmt mich jetzt schon leicht ärgerlich und ich finde für ein Gebrauchtgerät wäre auch der Preis nicht mehr angemessen.
Naja mal schaun ich werds mir überlegen ob ichs behalte.
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Alt 17.08.2007, 08:09   #8 (permalink)
Headbanger
 
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Wenn das DIng funktioniert würd ichs behalten und gut is... Muss allerdings sagen, dass ich bei der Auktion auch von "Neu" ausgegangen wäre. Aber was solls... Wie gesagt, wenns ok ist behalten und das nächste mal die Bewertungen besser lesen
[FONT=Arial]Back to the roots...[/FONT]
[FONT=Arial][/FONT]
[FONT=Arial]On an on south of heaven...[/FONT]
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Alt 17.08.2007, 09:37   #9 (permalink)
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Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Ja habs jetzt eh so gemacht. Hab erstmal den ganzen Staub aus dem Lüfter gekratzt und dann eingebaut und es läuft sogar
DaKarl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2007, 11:39   #10 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von mondrian
 

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mondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblickmondrian ist ein Lichtblick

Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Wenn es läuft ist die Sache ja nicht ganz so ärgerlich.

"Bulk" ist bei der vorliegenden Artikelbeschreibung vmtl. nachvollziehbar auf den
abgespeckten Lieferumfang bezogen,
Zitat:
[FONT=Arial][FONT=Arial]BULKWARE- (ohne I/O- Blende)
...

[/FONT]
[/FONT][FONT=Arial]Lieferumfang: ohne Zubehör, nur das Board (Bulk)!



Ohne I/O- Blende!


[/FONT]
Bleibt aber die Frage, ob der Verkäufer grundsätzlich darauf hinweisen muß, wenn
ein Artikel gebraucht ist.

Schon bei mitunter anzutreffenden Formulierungen wie "refurbished" wird das m.E.
nicht so schnell klar.

Hier findet sich z.B. folgende Meinung oder Feststellung:
Zitat:
Auch bei Online-Auktionen sind Anbieter verpflichtet, ihre angebotenen Waren vollständig zu beschreiben
Zur vollständigen Beschreibung sollte ja eigentlich der Hinweis gehören, dass ein Artikel
gebraucht ist. Ob nun aber bei der bucht grundsätzlich gelten soll, dass alles was
nicht als neu angepriesen ist, gebraucht sein mag?
Nochmal der Artikel:
Zitat:
Als vereinbart gelten die Produkteigenschaften, die der Verkäufer in seiner Beschreibung nennt.
Ein Hinweis auf Gebrauchtware wäre vielleicht noch die kurze Garantiezeit von einem
Jahr. Allerdings ist mir nicht klar, wie diese kürzere Garantie- oder Gewährleitungszeit
ohne einen klaren Hinweis auf Gebrauchtware zum Tragen kommt.

Interessant zum Thema auch:
Kleinkarierte Kritik - Rechtliche Inkompetenz - Ebay und das neue EU-Recht
Sicher Zuschlagen – Rechtssicherheit bei Ebay .:. Juraforum.de - Portal für Recht mit Rechtsanwalt - Suche!
mondrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2007, 12:29   #11 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von baecker
 

Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 395

baecker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard AW: rechtliches bzgl. "bulk-Ware"

Einfach mal Ebay fragen? Falls es nich okay ist wird der Verläufer die Versandkosten die durch das Zurücksenden entstehen wohl übernehmen müssen. wenn nicht behalt das Mainbaord und schreib die Mail trotzdem Soll der Sack ruhig drauf hingewiesen werden.

Ich hätte auch mit Neuware gerechnet und die Garantiezeit hätte mich nicht auf Gebrauchtware sondern auf Neuware schließen lassen. Es gibt nur wenig gebrauchte Artikel auf denen Garantie ist.

Gruß
EDID! Stop it!
baecker ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
bulkware, bzgl, rechtliches


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