Wenn es läuft ist die Sache ja nicht ganz so ärgerlich.
"Bulk" ist bei der vorliegenden Artikelbeschreibung vmtl. nachvollziehbar auf den
abgespeckten Lieferumfang bezogen,
Zitat:
[FONT=Arial][FONT=Arial]BULKWARE- (ohne I/O- Blende)
...
[/FONT][/FONT][FONT=Arial]Lieferumfang: ohne Zubehör, nur das Board (Bulk)! Ohne I/O- Blende! [/FONT]
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Bleibt aber die Frage, ob der Verkäufer grundsätzlich darauf hinweisen muß, wenn
ein Artikel gebraucht ist.
Schon bei mitunter anzutreffenden Formulierungen wie "refurbished" wird das m.E.
nicht so schnell klar.
Hier findet sich z.B. folgende Meinung oder Feststellung:
Zitat:
Auch bei Online-Auktionen sind Anbieter verpflichtet, ihre angebotenen Waren vollständig zu beschreiben
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Zur vollständigen Beschreibung sollte ja eigentlich der Hinweis gehören, dass ein Artikel
gebraucht ist. Ob nun aber bei der bucht grundsätzlich gelten soll, dass alles was
nicht als neu angepriesen ist, gebraucht sein mag?
Nochmal der
Artikel: Zitat:
Als vereinbart gelten die Produkteigenschaften, die der Verkäufer in seiner Beschreibung nennt.
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Ein Hinweis auf Gebrauchtware wäre vielleicht noch die kurze Garantiezeit von einem
Jahr. Allerdings ist mir nicht klar, wie diese kürzere Garantie- oder Gewährleitungszeit
ohne einen klaren Hinweis auf Gebrauchtware zum Tragen kommt.
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