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Alt 05.07.2009, 04:50   #1 (permalink)
sp
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von sp
 

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sp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblick

Standard Steuerbescheid

Hallo Leute,

hab in meiner Steuerklärung die von mir gekauften Computerteile als Arbeitsmittel zur Weiterbildung angegeben. Was als Elektroniker finde ich nicht ungewöhnlich ist.
Welche aber vom zuständigen Finanzbeamten als kommpleter PC angesehen und auch berücksichtigt wird, wass es jedoch nicht ist.
Daraufhin hab ich dann ersteinmal Einspruch gegen den Bescheit eingereicht.
Dann kahm die Antwort dass es sich, trozt der Angabe einen PC zu besitzen, nur um einen PC handel könne und dieser nur zu 50% angerechnet werden kann.

Frage, hat damit von euch jemand Erfahrung?

LG SP
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Alt 05.07.2009, 07:51   #2 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von djshooter
 

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Beiträge: 1.565

djshooter wird schon bald berühmt werden

Standard AW: Steuerbescheid

früher war ers zumindest so dasman einen computer absetzen konnte, aber über einen zeitraum von 3jahren verteilt. wie es jetzt ist k.a
ACER R7 i7 8GB Ram 256GB Intel SSD Nvidia 750M 2GB
djshooter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 09:28   #3 (permalink)
sp
Extrem Tweaker
 
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Beiträge: 2.716

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Standard AW: Steuerbescheid

Zitat:
Zitat von djshooter Beitrag anzeigen
früher war ers zumindest so dasman einen computer absetzen konnte, aber über einen zeitraum von 3jahren verteilt. wie es jetzt ist k.a
Da hat sich imn Grunde -meines Wissents nach- nichts geändert.
Werd mich auch nich mit papi unterhalten, der hat schon öffters Steuereklärungen Bearbeitet.
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Alt 06.07.2009, 09:29   #4 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von kami1205
 

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Standard AW: Steuerbescheid

Welche Computerteile denn?, Upgrades für dein System?
Wenn du schon einen PC abschreibst geb dich mit den 50% zufrieden.
Die Finanzbehörde unterstellt einem immer, das man den PC auch privat nutzt. Somit auch die evtl. die Teile.
Bin beim Steuerberater noch tätig.
Hättest evtl. als Reperatur zu 70% gleich angesetzt wärst evtl. damit durch gekommen. Aber 100% absetzen da musst schon ein Gewerbe bzw. Selbstständigkeit vorliegen und dann wären es Betriebsausgaben.

Evtl. nochmal einen Einspruch da es sich um Rep. bzw. Neuteile für dein System handelt und diese zu 70% ansetzen. Kommt halt darauf an welche Teile Kannst ja nochmal Posten.

Ansonsten hat sich mit 3 Jahren Afa zeitanteilig nichts geändert, wie gesagt als Privatperson keine 100% , da Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist.

Gruß Kami1205
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Alt 06.07.2009, 12:41   #5 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Uwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Steuerbescheid

Zitat:
Zitat von kami1205 Beitrag anzeigen
... Privatperson keine 100% , da Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist.
Es sei denn, man hat mehrere PC (was in "unseren Kreisen" ja vorkommen soll) und deklariert die getrennt als Arbeits- und Privat-PC.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2009, 12:56   #6 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Dj Piet
 

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Dj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein Lichtblick

Standard AW: Steuerbescheid

Also einen vollständigen PC kann man absetzen, über den gesamten Betrag auf 3 Jahre verteilt.

Das sich das FA auf Zubehör und Einzelteile einlässt ist mir neu.
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2009, 13:33   #7 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von kami1205
 

Registriert seit: 09.11.2006
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Standard AW: Steuerbescheid

Zitat:
Zitat von Uwe64LE Beitrag anzeigen
Es sei denn, man hat mehrere PC (was in "unseren Kreisen" ja vorkommen soll) und deklariert die getrennt als Arbeits- und Privat-PC.
Sign, hab ja nur allgemein geschrieben. Dieser Fall ist auch möglich, aber im Zweifelsfall wirds dann eher net anerkannt, kommt natürlich auch auf den Bearbeiter /FA an. Wenn wir mal ehrlich sind, wer nutzt den nur sein Auto betrieblich? oder Telefon? Wenn man nur mal im Internet privat mit dem "Zweitrechner der betrieblich genutzt wird" surft.

Noch was: Wenn man trennt dann wird der Privat-PC der deutlich billigere(ca.400 euro) sein, und der teure (ca.1200 euro) abgesetzt.
wenn wir schon bei sind.

Zitat:
Zitat von Dj Piet Beitrag anzeigen
Das sich das FA auf Zubehör und Einzelteile einlässt ist mir neu.
siehe oben Bearbeiter/FA bzw. kommt auf die Begründung an, wenn man das gleich richtig begründet mit Ausfall des Netzteils deswegen neues Netzteil gekauft, dann kann man das schon durch kriegen.
Meine Erfahrung alles nur eine Frage der Argumentation. Wenn man natürlich dauernd Neuteile bzw."Schäden" hat, stimmt da was nicht

Zubehör ist ja auch ein USB Stick, ext. Festplatte und wenn ein Elektroniker die brauch zum Datensichern, wieso nicht. Könnt man auch anhand Bewerbungskosten absetzen, zwecks Präsentation etc.
Ob es im privaten genutzt wird ist ansichtsache bzw. Argumentation. Ich würde immer es mit 70% betrieblich ansetzen und gut ist, außer man hat es getrennt (Uwe ).
Aber als normal Bürger mit einem PC ist man sogar mit 50% gut bedient.
Würde jetzt mal behaupten, das gerade mal jeder 5 seinen Privat-PC
wirklich gerade mal zu 50% betrieblich nutzt.
kami1205 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2009, 14:53   #8 (permalink)
sp
Extrem Tweaker
 
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Beiträge: 2.716

sp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblicksp ist ein Lichtblick

Standard AW: Steuerbescheid

Danke fuer euer ausfuehrilchen Antworten.
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