gibt es unter euch hier auch Händler oder sind alles Endverbraucher? Ich frage mich, wie man als Händler überhaupt Gewährleistung und Garantie bei Komplettgeräten, als auch bei zusammengestellten Systemen die Garantie gewähren kann?
Man kann ja im Großhandel oder Einzelhandel (Normale Webshop oder Saturn/Media Markt) Einzelteile kaufen und dies an einen Endverbraucher verkaufen.
a) Das Problem ist doch sicherlich jedoch, dass viele Hersteller sicherlich nur die Garantie an Endverbraucher geben, wenn die Artikel von einem autorisierten Fachhandel gekauft wurden? (Und das werden sicherlich nicht viele sein?)
b) Wenn man nun als Händler von einem autorisierten Fachhandel kauft (selber aber nicht autorisiert ist) und an den Endverbraucher verkauft, dann könnte man theoretisch keine 2 Jahre Garantie gewähren, da der Bezug der Ware vom Fachhandel auch Zeit kostet und ein paar Tage Garantie verfällt? (Gewährleistung gegenüber dem Endverbraucher muss ja man zwingend gewähren, da kann man ja nichts machen.
Für Händler hier ist es doch sicherlich schwierig, wenn man eigene Rechner zusammenstellt und an den Endverbraucher verkauft.
Wenn du ein Bauteil mit Herstellergarantie erwirbst, egal von wo, landet es doch ohnehin beim Hersteller. Was der Händler damit macht, ist sein Problem: sprich, ob er es einschickt (z.B.: Artl: verkaufte Komplettpcs werden bei defekt über ARTL an den Hersteller geschickt. Etwas anderes machen die aber auch nicht, vllt gehts dort etwas schneller weil B2B Kunden) oder dir ein Ersatz- oder Neugeräte gibt um seinen Ruf zu wahren, besonders kundenfreundlich zu sein, etc.. Im Endeffekt wird er das defekte Teil dennoch an den Hersteller schicken.
Von meinem Vater kenn ich es ebenso wenig anders. Er betreibt ein PC Fachgeschäft und logischerweise auch Komplett-konfigurierte Rechner.
Er vergibt die Hersteller-eigenen x-Jahre Garantie. Geht in dieser Zeit etwas kaputt, ist es egal, ob das Teil in der Verpackung ungeöffnet liegt oder in einem Rechner verbaut ist. Ich weiß zwar von ihm, dass einige Hersteller besonders genau prüfen, ob ein Defekt durch den Einbau entstanden ist, aber die Frage kommt in den meisten Fällen nicht auf.
Rein rechtlich hab ich es wiefolgt verstanden:
Eine Garantie ist keine Pflicht- es ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers, dass in einer angegebenen Nutzungsdauer kein Mangel ( §434 BGB) eintritt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Hersteller freiwillig zur Mängelbeseitigung.
Erwirbst du bei einem Händler das Produkt eines Herstellers, hast du die Option das Garantieversprechen des Herstellers zu nutzen oder den Händler, der stellvertretend auftritt, mit der Mängelbehebung zu beauftragen.
Existiert eine Differenz zwischen Hersteller und Händler Garantieversprechen, geht es auf die Kosten, des Mehranbieters. Sagt bspw. AMD auf ihre CPUs gibts 2 Jahre, der Shop aber 5 Jahre, so liegt es am Shop die verbleibenden 3 Jahre zu realisieren.
Die Frage ist dann immer zu klären, wenn der Hersteller eine x-Garantie vergibt, für wen und ab was das zählt?
Wenn dein Papa oder irgend ein "nicht autorisierter Händler/Gewerbetreibender" nun von ARLT (B2B) oder direkt von einem Einzelhandel/Saturn/MediaMarkt (B2C) etwas kauft, vergeht ja erst einmal Zeit. (Bezahlung, Versand des Artikels)
Irgendwann hat man als Händler/Gewerbetreibender nun die Artikel und verkauft es an den Kunden.
a) Die Frage ist da nun, ob die Garantie ab Rechnungsaustellung vom letzten Händler/Gewerbetreibender an den Endkunden gilt, wenn es der Hersteller verspricht oder doch zwischen drin schon? (Bsp. ab ARLT (B2B) oder ab Saturn-Rechnung schon?)
b) Akzeptieren überhaupt die Hersteller noch eine Garantie, wenn in der Kette ein Händler drin ist, der nicht autorisiert ist? (Ich kann mir eh nicht vorstellen, dass man sich bei jedem Hersteller autorisieren müsste, um die Herstellergarantie ab einem bestimmten Datum weitergeben zu können.)
Hoffentlich verwirre ich Euch nicht mit meiner Frage.
Als Händler hast du mit der Garantie sowieso nix am Hut - das ist eine freiwilige Leistung des Herstellers. Der Händler hat eine 6-monatige Gewährleistungspflicht, das ist es dann aber auch schon.
Cheers,
Joshua
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Als Händler hast du mit der Garantie sowieso nix am Hut - das ist eine freiwilige Leistung des Herstellers. Der Händler hat eine 6-monatige Gewährleistungspflicht, das ist es dann aber auch schon.
Genau, das kommt vom Hersteller. Kann man dann pauschal sagen, die Garantie gilt einfach für jeden Endverbraucher, egal wer und wann dazwischen bis zum Endverbraucher gehandelt wurde?
Nein, zur Garantie kann _generell_ nur sagen, dass es eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wie er deren Bedingungen gestaltet, obliegt allein ihm.
... Der Händler hat eine 6-monatige Gewährleistungspflicht, das ist es dann aber auch schon.
Cheers,
Joshua
Wenn es dazu kein neues Gesetz geben sollte, ist das nicht ganz korrekt.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei Gebrauchtwaren. Der Zeitraum 6 Monate bezieht sich auf die Beweislast.
Also: in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das Gerät bei Übergabe (Kauf) in Ordnung war; ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen,
dass das Gerät bei Übergabe mit einem Mangel behaftet war.
okey danke, dann muss ich das immer studieren, ob man das dem Endverbraucher dann die Herstellergarantie übergeben kann. Sprich, ob die Gestaltung dies so vorsieht.
Zitat:
Wenn es dazu kein neues Gesetz geben sollte, ist das nicht ganz korrekt.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei Gebrauchtwaren. Der Zeitraum 6 Monate bezieht sich auf die Beweislast.
Also: in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das Gerät bei Übergabe (Kauf) in Ordnung war; ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen,
dass das Gerät bei Übergabe mit einem Mangel behaftet war.
Genau, so habe ich es auch im Kopf. Gewährleistung ist ja auch nicht eher das Problem, sondern die freiwillige Garantie seitens des Herstellers.