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Automatischer Abmahnbeantworter vom Chaos Computer Club

Donnerstag, 25. Aug. 2016 13:02 - [tj]

Abmahnungen sind nach wie vor ein einträgliches Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien.

Ob es am mangelnden Kundenstamm oder den fehlenden juristischen Fähigkeiten im eigentlichen Kernbereich liegt ist nicht weiter nachvollziehbar, doch noch immer versuchen viele Anwaltskanzleien mit Abmahnschreiben das schnelle Geld zu machen. Oftmals kommen dabei standardisierte Abmahnschreiben zum Einsatz, doch die betroffenen Bürger stellt die juristische Auseinandersetzung mit den teils zwielichtigen Kanzleien nicht selten vor große Probleme.

Der Chaos Computer Club hat nun einen automatischen Abmahnbeantworter veröffentlicht, mit dem betroffene Bürger auf einfache und schnelle Weise eine Antwort auf Abmahnungen erstellen lassen und somit die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzen können.

Kritik aus den eigenen Reihen

Die Wirksamkeit des Abmahnbeantworters wird jedoch selbst von CCC-Mitgliedern in Frage gestellt. Der Rechtsanwalt Markus Kompa verweist etwa darauf, dass im automatisierten Antwortschreiben stellenweise Informationen angegeben werden sollen, die bei einem möglichen Gerichtsverfahren gegen den Angeklagten verwendet werden könnten.

So sollen die Abmahnopfer in dem Formular preisgeben, warum sie meinen, den unterstellten Rechtsverstoß nicht begangen zu haben, etwa weil sie im Urlaub gewesen wären usw.. Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind.

Automatischer Abmahnbeantworter vom Chaos Computer Club

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