Nun beschwert sich der Käufer das Bild stimme nicht mit der Beschreibung überein und will die Ware reklamieren!
1. Email von ihm:
[FONT=Arial, Verdana]Hallo, heute kam das Board an.
Es ist allerdings nicht das Board, weelches auf dem Foto abgebildet war. Haben Sie es ev. verwechselt? Bitte schicken Sie mir das Board gem Lichtbild der Auktion und ich schicke das eben erhaltene an Sie zurück.
MfG ...[/FONT]
1. Email, meine Antwort an ihn:
[FONT=Arial, Verdana]Guten Tag Herr ...,
> Es ist allerdings nicht das Board, weelches auf dem Foto abgebildet war. Haben Sie es ev. verwechselt? Bitte schicken Sie mir das Board gem Lichtbild der Auktion und ich schicke das eben erhaltene an Sie zurück.
Nein, vertan habe ich mich nicht. Das Bild zeigt das Board ohne den Northbridgelüfter, an seiner Stelle ist ein Kühlkörper darauf montiert. Es handelt sich wie gesagt, um einen gebrauchten Artikel, der sich nicht im Neuzustand befindet, aber voll funktionstüchtig ist! Dass es sich um einen gebrauchten Artikel handelt wurde aber in der Autkion ausdrücklich erwähnt. Das Board, das ich ihnen zugeschickt habe, ist das Asus A7V266 Rev 1.06 genau wie im Auktionstitel und Auktionsbeschreibung angegeben und dafür maßgeblich. Bitte vergleichen Sie den Aufdruck auf dem Board.
Mit freundlichem Gruß
...[/FONT]
2. Email von ihm(von heute):
[FONT=Arial, Verdana]Hallo
bei dem mir übersandten board fehlt der auf dem bild gut ersivhtliche gelbe anschlussport für den sound.
also scheint es so zu sein, dass das bild nicht die verkaufte ware wiederspiegelt. einen hinweis darauf, dass dies so ist findet sich nicht im angebot.
Ich erhabe daher einspruch gegen diese lieferung und erbitte lösungsvorschläge.
mfg
... [/FONT] 2. Email, meine Antwort:
Natürlich hat das Board einen Anschluss für den Sound, so steht es doch auch in der Beschreibung! Das Asus A7V266E hat AC97 on Board Sound und somit einen Anschluss dafür! Titel, Beschreibung und Bild der Auktion beschreiben genau den versteigerten Artikel mit allen Funktionen.
Bitte nennen Sie mir den Hersteller, das Modell sowie die Revision des Boards das ich Ihnen zugeschickt habe für die Email Aufzeichnung als Beweis, dass Sie mich nicht betrügen wollen.
Mit freundlichem Gruß
...
Ich habe mir mal seine letzten Auktionen angeschaut. Es scheint er kauft und verkauft gebrauchte Elektronikartikel. Nun habe ich Angst, dass er eine kaputte Version meines Boards hat und so versucht mit diesem Fototrick mir irgendein kaputtes Board zuzuschicken. Was dagegen spricht ist dass er bereits 500 Auktionen hat und so gut wie alle sind positiv bewertet worden sind. Ich will ihm erst mal nichts unterstellen, vielleicht hat er auch Chaos bei sich und evtl. Mein Board nach dem Auspacken vertauscht?
Wie verhalten? Allerdings habe ich ihn bereits positiv bewertet, da er das Geld einer Woche überwiesen hatte! Darüber ärgere ich mich jetzt!
er bemängelt, dass Audio nicht vorhanden ist, Du gibst aber an das es da an. Bist Du dir da auch sicher? Wenn ja, wüsste ich keinen Grund warum Du es zurücknehmen solltest.
Noch eine andere mir absolut unterständlich Sache, die ich festgestellt habe... Du als Verkäufer hast tatsächlich ihn schon bewetet, obwohl er Dir noch keine Bewertung gegeben hat?
Es wäre gut, wenn du noch andere Bilder von deinem Board hättest. Ich mach zumindest immer mehrere Fotos davon. Vor allem auch eins mit der Produktnummer oder MAC Adresse des LAN Ports.
Das ganze kommt mir auch etwas komisch vor, denn ich glaube kaum, daß Asus eine Revision ohne die Audioanschlüsse rausgebracht hat.
Mir ist aber noch kein Fall untergekommen, daß einer was bemängelt hätte. Aber man weiß ja nie. Deshalb immer viele Fotos machen.
Achja. Auch wenn es sich um einen Privatkauf handelt und man die Gewährleistung ausschließt, muß man trotzdem für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften. Die Ausschluß der Gewährleistung ist schlicht nichtig. Das wissen aber die meisten nicht.
Deshalb sollte man auch vorsorglich Beweise sichern,
der auf dem bild gut ersivhtliche gelbe anschlussport für den sound
meint er wohl den Gameport.
Falls dein Board tatsächlich keinen Gameport hatte, musst du das Board wohl oder übel zurücknehmen, da du es auch mit Gameport beworben hast.
Wenn man ein Bild bei ebay einstellt, sollte man sich auch davon überzeugen, dass es sich tatsächlich um das gleiche Produkt handelt oder selber ein Foto machen. Eine andere Möglichkeit ist, in der Auktion zu erwähnen, dass es nur ein Symbolfoto ist, und nicht genau den angebotenen Artikel darstellt.
Sound ist an Board. Den hatte ich aber im Bios deaktiviert, weil ich eine Soundblaster hatte. Ein weiteres Bild habe ich leider nicht. Ich hatte noch nie Probleme mit Käufern, deswegen habe ich ihn direkt mit sehr gut bewertet.
Das Bild habe ich aus dem Netz(nicht von einer anderen Auktion). Es ist aber das AsusA7V266e Rev 1.06 auf dem Bild.
Was versucht der also abzuziehen? Gameport und Sound sind dabei(natürlich).
Ich habe Angst, dass es mir irgendeinen Schrott aus seiner Sammlung zurückschickt und behauptet, dass es sich um das Objekt handelt welches ich ihm geschickt hatte. Was soll ich dann machen?
Ich hatte ihn ja aufgefordert mit den Hersteller und Modell sowie Revision zu nennen von dem Board das ich ihm geschickt habe. Wenn ich dann die Email bekomme, reicht das als Beweis aus?
Ähmm... warum solltest Du es zurücknehmen, wenn alles was er als fehlend bemängelt in Wirklichkeit doch vorhanden ist? Sach ihm einfach das er Sound und Gameport im BIOS nur wieder aktivieren muss und gut ist.
Hätte er nicht so viele positive Bewertungen würde ich tippen, dass er mir irgendein altes kaputtes Asus Board vom gleichen Typ zurückschicken will(also heimlich austauschen). Aber es hatte wohl noch niemand mit ihm Probleme. Hmmm
Ich warte nun erst mal auf seine Email und poste die dann hier.
Das ist halt immer das Problem mit den ganzen zusammenkopierten Sachen. Ich meine die Bescheibung hast Du doch auch von der Asus-Seite kopiert, oder?
Wenn da jetzt zugesicherte Eigenschaften drin stehen die der angebotene Artikel nicht besitzt, ist der Käufer im Recht.
Hmm, dann könntest Du recht haben. Laß dir am besten mal ein Bild von dem Board schicken welches er bekommen hat. Ich glaube nicht das Versionen gab die zwar Sound, aber kein Gameport hatten. Nicht bei diesen älteren Sockel A Boards.
Wenn Du jetzt definitiv keine eigenen Bilder hast wird natürlich auch die Beweislage schwierig.
PS: Hätte es keinen Sound gehabt, dann hätte ich AC97 wohl kaum im BIOS deaktivieren können. Es ist das getestete Board von Computerbase. Da habe ich auch die Beschreibung her, da ich vorher die Revision verglichen hatte.
Aber was habe ich denn zu beweisen? Das kann dann ja wirklich jeder so machen! Einfach sagen, etwas anderes sei angekommen.
Was für ein Beweis das denn wenn ich noch ein anderes Bild hätte?
Dann könnte er ja immernoch sagen ich hätte ein anderes geschickt.
Sollte er wirklich nichts böses im SInn haben, wer sagt mir, dass seine Frau das Paket nicht entgegen genommen und ausgepackt hat und es mit zu anderen Boards gelegt hat!? Es scheint ja (hauptberuflich?) gebrauchte Elektronikartikel zu kaufen/verkaufen. Und nun verwechselt er es. Sehr unwahrscheinlich, aber auf meiner Seite gibt es keinen Fehler.
Na sorry, aber DU hast doch das Problem hier geschildert. Dachte es geht jetzt darum eine negative Bewertung zuvermeiden. Wenn Dir das sowieso egal ist, dann laß es gut sein. Du hast das Geld, er die Ware und feddisch ist der Salat. Oder worin besteht jetzt Dein Anliegen? Ich meine wenn er Dir das Board zurück schicken will, soll er doch. Hast Du jetzt Angst vor rechtlichen Konsequenzen?
Am besten man tauscht mal Telefonnummern, Skype-Adressen oder TeamSpeak-IP's aus, dann kann man sich mal darüber unterhalten. Dann läßt sich sowas vielleicht schnell lösen, ohne Romane zu schrieben.
Wäre ich im Unrecht, dann würde ich das Board ja auch sofort zurücknehmen. Dazu bin ich zu korrekt...
Aber ich möchte nicht irgendwelchen Schrott von ihm zurücknehmen. Vielleicht, hat er das Board ja auch aus Versehen kurz geschlossen und will es nun wieder loswerden "solange noch Zeit ist" und die Auktion noch nicht lange vorbei ist.
Was hätte es denn momentan für rechtliche Konsequenzen?
Bei einem Streitwert von 20€ wird kein Anwalt und auch kein Richter irgend einen Stein ins Rollen bringen. Ist halt nur sehr ärgerlich wenn man selber weiß keinen Fehler gemacht zu haben und der andere falsche Tatsachen ins Spiel bringt.
Könntest Dich höchsten schon mal mit eBay in Verbindung sezten falls es mit einer negativen Bewertung kommt.
Nun, wenn er mit gebrauchten Elektronikartikeln seinen Lebensunterhalt verdient, dann kann man es ihm unter Umständen nicht verübeln. Trotzdem link von ihm.
Was soll ich ihm denn nun sagen?
Kann ich meine positive Bewertung zurückziehen, wenn er mich versucht zu linken?
Im Prinzip hast Du ihm in den Emails ja schon alles geschildert. Mehr kann man wohl jetzt nicht tun. Kannst zwar noch mal eine aufsetzen und noch mal klipp und klar den Sachverhalt schildern, aber er wird ja dadurch nicht von seinem Standpunkt weichen. Oder eben per Sprache auf die vorgeschlagene Weise. Mehr kann ich dazu jetzt auch nicht sagen.
Ob man Bewertungen zurück ziehen kann weiß ich nicht. Wie angeraten schon mal mit eBay in Verbindung setzen.
Kann ich meine positive Bewertung zurückziehen, wenn er mich versucht zu linken?
Das geht defintiv nicht!
Daher in Zukunft: ERST bewerten wenn DU vom Käufer eine Bewertung erhalten hast (wenn Du Verkäufer bist). So wie Du es jetzt getan hast kann dich der Verkäufer im Prinzip mit einer negativen Bewertung erpressen.
Ich würde ihm nun schreiben, dass Du defintiv das richtige Board geschickt hast, genau so wie beschrieben und auf dem Bild zu sehen, und daher überhaupt keinen Grund siehst die Ware zurückzunehmen. Außerdem würde ich schreiben, dass Du diesen Vorfall eBay gemeldest hast.
Normalerweise geben dann die meisten Ruhe. Im schlimmsten Fall musst dann halt mit einer negativen Bewertung rechnen. Die dann sachlich kommentieren und die Sache als abgeschlossen akzeptieren.
Da werden sich aber manche wundern. Es gibt Leute, die gehen wegen 5 Euro vor Gericht. Klar stehen dann die entstandenen Kosten in keinem Verhältnis zum Streitwert, aber sie tun es aus Prinzip.
Lass dir ein Bild schicken von dem vermeindlichem Board, daß er bemängelt. Kannst ja dann sehen, ob er deins meint oder dir eins unterschieben will.
Ansonsten wie gesagt. Immer vorher genug Bilder machen. Vor allem die Stellen, an denen man das eigene Produkt eindeutig identifizieren kann. In Ebay gibt es Leute mit hunderten positiven Bewertungen, die auf ein mal anfangen Tricks anzuwenden. Genauso wie welche, die keine haben und trotzdem ehrlich sind. Das ist immer Glückssache.
Naja, in diesem Fall ist es aber so das der Käufer beweisen müsste, dass er das falsche Board bekommen hat. Das dürfte seeeeehr schwierig werden, um nicht zu sagen fast unmöglich.
Dass nächste mal "Abb. ähnlich" dazuschreiben. Damit hättest du dir nen großen gefallen getan. Mach ich auch immer so wenn ich mir Bilder aussm Netz hole...
Naja, in diesem Fall ist es aber so das der Käufer beweisen müsste, dass er das falsche Board bekommen hat. Das dürfte seeeeehr schwierig werden, um nicht zu sagen fast unmöglich.
Wieso? Er muß das nicht beweisen, wenn das Gericht die Klage zulässt, denn es lässt sie dann zu, wenn es seiner Argumentation glaubt und daher auch annimmt, daß er das falsche Board gelifert bekommen hat.
Dann ist der Beklagte in der Beweispflicht und muß nachweisen, daß er das richtige Board gelifert hat und daß das andere Board nicht Gegenstand der Klage ist. Er kann es durch entsprechende Beweise (Fotos) nachweisen und daß es sich bei diesem Privatkauf um einen Stückkauf gehandelt hat - er also im Beitz nur eines Exemplars war. Diesen muß er aber dann durch Vorlegen entsprechender Beweise nachweisen.
Es ist also nicht so einfach wie man glaubt. Es gibt ja wie gesagt noch die Beweislastumkehr.
Zwar ist man als Kläger zunächst in der Beweispflicht, aber dafür reicht ja schon aus, daß er eben diese Behauptung aufstellt und als Beweis das andere Board vorlegt. Damit hat er seiner Beweispflicht genüge getan und der Verkäufer ist in der Beweispflicht diese Behauptungen zu entkräften und nachweisen, daß der Kläger eben ein anderes Board als Beweis verwendet, als das geschuldete.
Wenn er also die nötigen Beweise hat, kann er schon im Vorfeld unter Vorlage der Beweise argumentieren, daß es sich um einen Stückkauf gehandelt hat und das Gericht die Klage abweisen soll. Je nachdem welcher Argumentation dann das Gericht folgt, wird es die Klage entweder zulassen oder abweisen. Wenn es sie zulässt, heißt das auch nur, daß die vom Beklagten vorgelegten Beweise nicht ausgereicht haben die Klage abzuweisen und er im Laufe der Verhandlung beweisen muß, daß er das richtige Board geliefert hat.
Interesse und Streitwert sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ersteres wird von der Staatsanwaltschaft als Argument verwendet, wenn sie eine Strafanzeige abweisen. Das ist Strafrecht. Der Streitwert gehört aber ins Zivilrecht und da gibt´s genug Leute, die sich um 5 Euro vor Gericht streiten. Selbst das ist kein zu geringer Streitwert. Vielleicht sind es 20 Cent, aber Zivilklagen um 5 Euro werden auch zugelassen und dann wird jahrelang darum gestritten. Sinn macht es nicht, aber es ist so. Darum kannst du, wenn du wegen eines höheren Betrags vor Gericht gehst, auch mit ein paar Jahren Prozessstreit rechnen, weil sich die Gerichte eben auch mit so leppischen Forderungen auseinerdersetzen müssen.