Datenschützer: Auskunftspflicht für Provider rechtswidrig 02.07.2004 15:58 - ID 6213
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist drauf hin, dass die Speicherung der IP-Adressen rechtswidrig sei. Der Provider muss sicherstellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite sofort nach deren Beendigung gelöscht werden.
Datenschützer: Auskunftspflicht für Provider rechtswidrig