Vetter äußert sich ja gelegentlich positiv über den Draht, den Justizia mittlerweile zu den neuen Medien hat. Aber wo ein Sim-Lock geistiges Eigentum ist? Mit der Begründung dürfte niemand sein Geld für ein OS, dass er nicht benutzen möchte zurückverlangen. Gab es schonmal bei Dell oder so und der Betreffende hat von Microsoft auch seinen Anteil darauf zurückbekommen. Mit der hier gelieferten Begründung ist jede Form von Bündelung von Produkten "geistiges Eigentum". Unter den Gesischtspunkten kann man den Vorwurf der Erpressung in einigen Fällen sicher neu verhandeln... Man hat einfach durch schaffung "geistiges Eigentum" den Wert der Waren neu definiert...
450mm or bust!
Wenn Kritik nicht kritisch ist, ist sie zu kritisieren.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
ich denke, dass sich das auch größtenteils auf die vertragliche Bündelung bezieht. Und das macht dann auch Sinn... weil man die Geräte ja deswegen auch entsprechend günstiger bekommt.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Die Geräte ja, aber ich denke das in den Meisten Fällen (ja es gibt wenige Ausnahmen) als Gegenpol dann überteuerte Jahres-Knäbel-Verträge (imho) dran gebunden sind. Ein aktuelles SmartPhone mit PrePaid ist mir bisher jedenfalls noch nicht unter gekommen. Daher verstehe ich nicht wan an der ganzen geschichte Günstig sein soll ...
Aber Back to Topic:
Das Entfernen von SimLock ist verboten ... ok, wundert mich nicht ... das Aufspielen von modifizierter Firmware auf die PS3 um beim Kauf vorhanden Funktion wieder zu erlangen ebenfalls verboten ist wusten wir auch ... mich würde nicht wundern wenn irgend wann vorgeschrieben ist, so lächerlich wie es klingt, das mit einem bestimmten Handy nur noch bestimmte nummern angerufen werden dürfen, das mit einem Tablet nur noch vordeffinierte Internetseiten betrachtet werden dürfen und das man ein Auto zwar kaufen, aber nicht mehr fahren darf weil es umweltschädlich und gefährlich ist ...
es mag übertrieben sein aber mich würd es nicht mehr verwundern ...
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Zitat von tomcatoggo
ich denke, dass sich das auch größtenteils auf die vertragliche Bündelung bezieht.
dann schreibt man es als klausel in den vertrag und belegt es mit einer strafe, aber doch nicht per UHRG! da hat sich der kunde seinem netzanbieter gegenüber zu verantworten, aber doch nicht der dienstleistungsanbieter. dass flashen per se verboten ist wär mir neu und deshalb seh ich diese person auch garnicht in der haftung. soll er jeden vertag des kunden kontrollieren? können ja auch schon ausgelaufen sein und der hersteller will nur nochmal fürs unlocken abkassieren, dass jemand ein gerät zu ihm bringt...
ich denke mal, man kann es ungefähr mit der manipulation eines tachos oder besser noch kilometerstandes vergleichen. was das teil anzeigt solange ich auf meinem hof fahre ist völlig wurst und dafür kann man weder dich noch den dreher zur verantwortung ziehen. kriminell wird es erst, wenn du die falsche aussage als tatsache ausgibst und damit einen käufer oder deine versicherung (abrechnung nach laufleistung, ...) täuschst. das ist betrug oder sonstwas (bzw. beim handy wieder vertragsbruch wenn es element der klauseln ist) aber bestimmt keine verletzung am geistigen eigentum des autoherstellers, händlers oder letzten besitzers.
was kommt als nächstes? das aufspielen eigener klingeltöne wird lizenspflichtig weil es eine manipulation ist?
an sich ist die entscheidung grundsätzlich nicht falsch, aber weder die begründung noch die strafentscheidung findet bei mir anklang.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Ein aktuelles SmartPhone mit PrePaid ist mir bisher jedenfalls noch nicht unter gekommen
Du kannst jedes Smartphone (ja sogar mittlerweile das Iphone 4) und auch jedes normale Handy (mal abgesehen von speziellen Mobilfunkbetreiberversionen, die aber meist eher Nachteile haben) im freien Handel erwerben. Wozu muss das denn noch mit Prepaid verbunden sein.
O2 verkauft mittlerweile auch handys und verträge getrennt (da kaufst du das Handy auf Raten und den Vertrag extra). Hat aber meiner Meinung nach nur den Sinn, dass man das Handy bei Zahlungsunfähigkeit pfänden/zurückholen lassen kann und der Vertrag trotzdem weiterläuft (weils ja getrennt ist).
Aber in Onlineshops kann man eigentlich jedes Handy erwerben (Amazon z.B.) und kommt damit wesentlich günstiger weg als anderswo. Media-Markt & Saturn kann man nicht empfehlen, die halten die Preise künstlich hoch um vorzugaukeln, dass die Angebote mit Vertragsbindung ein Vorteil sind.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Zitat von jusque
Media-Markt & Saturn kann man nicht empfehlen, die halten die Preise künstlich hoch um vorzugaukeln, dass die Angebote mit Vertragsbindung ein Vorteil sind.
Dachte ich auch immer, bis ich mir letztes Jahr mein Samsung Wave I beim MM geholt habe.
Damals sah die Lieferbarkeit von dem Handy sehr schlecht aus und Amazon hatte es zeitweise für ca. 320 € Lieferbar.
Bei MM für die reguläre UVP von 299 vorbestellt und dann auch für den Preis erhalten.
Das Argument zieht also nur bedingt.
Aber das man so gut wie jedes Mobiltelefon ohne Sim-Lock erhält ist Tatsache, ein kurzer Blick in Preisvergleiche verrät das auch.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Naja aber die reguläre UVP kann der Online-Handel meist weit unterbieten, zumal die UVP ja meist erst spät angepasst wird, wenn das Produkt schon nicht mehr up-to-date ist.
Und wer jetzt damit kommt, dass Media Markt und co. ja dafür Service und Beratung bieten dem kann ich bescheinigen, dass er zumindestens in dem Media Markt und/oder Saturn hier in der Nähe noch nie war. Wenn ich mal weil es schnell gehen muss dort einkauf und die "Beratungsgespräche" bei anderen Kunden mithören muss dann könnte ich mich manchmal sofort übergeben.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Zitat von tomcatoggo
ich denke, dass sich das auch größtenteils auf die vertragliche Bündelung bezieht. Und das macht dann auch Sinn... weil man die Geräte ja deswegen auch entsprechend günstiger bekommt.
Günstiger bekommt man die Geräte nicht. Die Verträge sind dementsprechend angepasst! Nach 24 Monaten ist man das Geld für das Handy genau so los
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Zitat von jusque
Naja aber die reguläre UVP kann der Online-Handel meist weit unterbieten, zumal die UVP ja meist erst spät angepasst wird, wenn das Produkt schon nicht mehr up-to-date ist.
Aber meinen Post hast du schon gelesen?
MM war am günstigsten.
Und über die "Beratung" will ich auch erst gar nicht reden. Das ist eher eine Art Worte-zu-Gold-machen als eine Kundenberatung.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
Zitat:
Zitat von poloniumium
was kommt als nächstes? das aufspielen eigener klingeltöne wird lizenspflichtig weil es eine manipulation ist?
Daran arbeitet man aktuell.
Apple hat bereits damit angefangen vorzuschreiben, welche App ok für Dich ist - und welche Du eher nicht sehen solltest. Schön - da muss man nicht mehr selber denken.
Die anderen Hersteller arbeiten noch dran. Google überlegt gerade, wie sie Deine Ortsdaten am besten vermarktet - wärend Apple diese schonmal aufzeichnet. Wie Du siehst - Apple ist der Marktführer.
Naja und Microsoft hängt noch etwas hinterher - aber warten wirs ab - da kommt sicher noch was.
AW: Gerichtsurteil: SIM-Lock-Entfernung ist rechtswidrig
damn, da hat exit recht.
drm-geraffel vergess ich immer, weil es keinen gedanken wert ist.
so funktioniert die sache einfach nicht und das kommt mir so schnell auch nicht in die tüte.
einige bekommen schon einen herzanfall wenn der bootloader bei neuen handys verschlüßelt ist
und andere können ohne applikationen-store nicht mehr? arme junkys...