Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist drauf hin, dass die Speicherung der IP-Adressen rechtswidrig sei. Der Provider muss sicherstellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite sofort nach deren Beendigung gelöscht werden.
Das Teledienstdatenschutzgesetz besagt, dass die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald diese nicht mehr erforderlich sind. Deswegen zeigen sich Datenschützer besorgt über die Pläne des Bundesjustizministeriums, einer erweiterte Nutzung der rechtswidrig gespeicherten Daten gesetzlich zu verankern.
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