Internet-Schmarotzer beim kostenlosen Surfen erwischt
Internet-Schmarotzer beim kostenlosen Surfen erwischt Mittwoch, 10. Nov. 2004 21:20
Als die Polizei einen Mann in einem parkendem Auto mit seinem Laptop auf dem Schoß in Bielefeld bemerkte, fragten die Polizei misstrauisch nach, was er denn da mache. Daraufhin stellte sich heraus, dass der 42-jährige Mann auf Kosten anderer im Internet über ein ungesichertes WLAN-Netzwerk surfte. ...[mehr]
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was machen die mit dem lappi ?? können doch nicht einfach sachen beschlagnahmen! in ungesicherte netzwerke einzudringen ist genausowenig strafbar wie in der zeitung seines gegenübers in der straßenbahn zu lesen ....
erst wenn man in ein gesichertes netzwerk eindringt ist es strafbar.
was machen die mit dem lappi ?? können doch nicht einfach sachen beschlagnahmen! in ungesicherte netzwerke einzudringen ist genausowenig strafbar wie in der zeitung seines gegenübers in der straßenbahn zu lesen ....
erst wenn man in ein gesichertes netzwerk eindringt ist es strafbar.
Das würde auch bedeuten, das es nicht Strafbar ist, auf ein Grundstück oder in ein Haus zu gehen, wo die Türen nicht zu sind
was machen die mit dem lappi ?? können doch nicht einfach sachen beschlagnahmen! in ungesicherte netzwerke einzudringen ist genausowenig strafbar wie in der zeitung seines gegenübers in der straßenbahn zu lesen ....
erst wenn man in ein gesichertes netzwerk eindringt ist es strafbar.
Das würde auch bedeuten, das es nicht Strafbar ist, auf ein Grundstück oder in ein Haus zu gehen, wo die Türen nicht zu sind
Doch das nennt man Haus- bzw. Landfriedensbruch, denn der Unterschied ist, dafür gibts nen Gesetz, für ungesicherte Netzwerke ja anscheind net
Der Vergleich mit dem Haus ist gut. Man darf gucken ob Türen und Fenster offen sind, aber man darf nicht rein gehen. Genau so ist es auch bei Netzwerken.
naja, wenn die leute ne flatrate haben. dann ist das nicht so schlimm.
vielleicht sollte 'der mann ohne laptop' das klären. dann kann er wegen nichtigkeit sicher was machen. oder zahlt halt die 40 euro für einen monat grundgebühr.
jaja die polizei unsre freunde und helfer... ob die auch noch schnell ihre mails abgerufen haben?
Aber was ist, wenn der "Schwarzfahrer" irgendwelche illegalen Seiten ansurft, über die IP illegal Software & Musik saugt, irgendwelche Personen öffentlich in Gästebücher, Foren, etc.. beleidigt, etc..... Da wäre in allen Fällen der WLAN Besitzer dran, da der wohl kaum (bzw. nur schwer) beweisen kann, dass das ein Schwarzsurfer war.
Es gibt zugar Seiten wo man sehen kann wo sich HS befinden. Oder man geht ins Auto und fährt durch die Stadt und sucht nach HS hat man einen kann man Surfen wenn es nicht Verschlüselt ist
Der Vergleich mit dem Haus ist gut. Man darf gucken ob Türen und Fenster offen sind, aber man darf nicht rein gehen. Genau so ist es auch bei Netzwerken.
Ist es nicht, sagt das Gesetz, bei Netzwerken darf man auch reingehen.
Beim Haus ist es auch wichtig ob es fest umbaut ist und ob man ein Hindernis überwinden muss. Bei nicht umzäunten Grundstücken begeht man auch kein Hausfriedensbruch, bei umzäunten aber schon.
Der Vergleich hinkt da ein wenig. Für den einen scheint er plausibel aber für die Juristerei ist es ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Beides weist Parallelen auf, aber die Tatbestandsmerkmale sind andere.