Andy: es geht um upload.
und diesbezüglich steht im heise-Artikel:
"...Er betonte, dass seine Kanzlei außerhalb von vor dem offiziellen Erscheinungstermin angebotenen Musikstücken nur bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde, die er jedoch geheim halten wolle. Die Kanzlei Wilde & Beuger geht in ihrem Filesharing FAQ davon aus, dass die Grenze aktuell bei 499 Stücken liegt...."
Wobei ich mir nicht eklären kann, wie die Daten, die nach Übergabe der jeweiligen Rechner an den netten Herrn Rasch ausgewertet werden, noch gerichtsrelevant sein können.
Das schreit im Zweifelsfall nach Manipulation...