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Alt 31.08.2008, 16:26   #1 (permalink)
PC Schrauber
 
Benutzerbild von TopperHarley
 

Registriert seit: 23.02.2003
Beiträge: 104

TopperHarley befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Gewährleistungskosten bei Grakas??

Hallo,

ich habe mal folgende Frage: ist es von Herstellern/Händlern in Deutschland erlaubt Reparaturkosten für defekte Grakas zu fordern?
Mein Problem: meine Graka hat jetzt nach knapp über 2 Jahren den Geist aufgegeben, somit ist sie aus der gesetzl. Gewährleistung raus. Habe daraufhin den Händler angerufen und der sagte, ich sollte mal beim Hersteller nachfragen, ob die nicht event. 3 Jahre bei der Graka anbieten. Wenn, dann sollte ich die Graka zum Händler geben und er erledigt dann alles. Jedoch fordert der Händler dann 25 €?!?!
Habe dann den Hersteller gefragt und der sagte dann:
Zitat:
[FONT=Arial]The 6800gs has 3 years warranty,but in the 3the year we ask for some repaircost.[/FONT]


[FONT=Arial]With kind regards, [/FONT]


[FONT=Arial]Willy van den Hurk [/FONT]
Ist das nun erlaubt? Ich meine, wozu eine Gewährleistung anbieten, wenn die dann Reparaturkosten fordern und dann vllt. sagen, ne ist Eigenverschulden oder sowas.

MfG
Ich habe nicht gesagt, dass ich ihnen nicht traue - und ich sage nicht, dass ich ihnen traue,...aber ich traue ihnen nicht!!
TopperHarley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 16:38   #2 (permalink)
Bitte nicht füttern!
 
Benutzerbild von Robert
 

Registriert seit: 22.01.2002
Beiträge: 15.724

Robert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz seinRobert kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Gewährleistungskosten bei Grakas??

Puh, da müsste sich jemand melden der Ahnung in solchen Rechtlichen Sachen hat. Es gibt jedenfalls einen Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" das weiss ich.

Und die Garantier beträgt meist nur 6 monate oder 1 Jahr.

gewährleitung bedeutet eigentlich nicht wirklich viel, ausser das das Produkt bei der Auslieferung frei von Mängeln war und so etwas.
Webmaster / Forumadmin [TweakPC Team]
"It is far easier to concentrate power than to concentrate knowledge." Thomas Sowell
Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:11   #3 (permalink)
Mayday 2023
 
Benutzerbild von Raffnix
 

Registriert seit: 08.11.2002
Beiträge: 2.247

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Standard AW: Gewährleistungskosten bei Grakas??

Grob ausgedrückt bedeutet Garantie, dass die Beweispflicht, das der Mangel nicht am Gerät liegt, beim Hersteller bzw. dem Garantiesteller liegt.
In der Regel wird dieser Pflicht aber nicht nachgekommen sonder umgetauscht / ersetzt.
Bei Gewährleistung kehrt sich diese Beweispflicht um und der Kunde muss beweisen, dass der Mangel schon immer bestand oder an / in der Konstruktion des Gerätes liegt.

User Tracking ist kein Bagatelldelikt!
Hopfen und Malz erleichtern die Balz!


Raffnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 20:54   #4 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

Registriert seit: 23.02.2003
Beiträge: 8.057

Uwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz seinUwe64LE kann auf vieles stolz sein

Standard AW: Gewährleistungskosten bei Grakas??

Ich glaube, die Begriffe müssen wir nochmal sortieren.

Also: Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bei Neuwaren auf 2 Jahre und bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr festgelegt. (Jedenfalls bei Geschäften zwischen einem gewerblichem und einem privaten Partner.)
Sie soll den Käufer davor schützen, dass er bei Übergabe der Ware ein defektes Produkt ausgehändigt bekommt. Stellt man nun einen Mangel fest, muss man den unverzüglich anzeigen. In den ersten 6 Monaten muss der Händler den Nachweis erbringen, dass das Produkt fehlerfrei war und gemäß der Beschreibung/dem Handbuch funktioniert. Andernfalls muss er wandeln/reparieren oder das Geld zurück zahlen.
Nach diesem halben Jahr liegt die Beweislast beim Käufer.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Hier liegt schon der erste Unterschied. Die Gewährleistung wird über den Händler abgewickelt, ein Garantiefall über den Hersteller. Wobei hier in letzter Zeit einige Händler versuchen, auch Gewährleistungsfälle gleich auf den Produzenten abzuwälzen, da man dem Händler erst einen Reparaturversuch gestatten muss. Andererseits übernehmen manche Händler aus Kulanzgründen auch die Annahme und Weiterleitung von Garantiefällen.

Während es für Gewährleistungsfälle klare gesetzliche Bestimmungen gibt, legt der Hersteller die Richtlinien für seine Garantie in den eigenen AGB fest.

In dem betreffenden Fall könnte es also sein, dass im dritten Jahr nur Materialkosten aber keine Lohnkosten übernommen werden.
Beliebt ist auch, die Portokosten für die Rücksendung der Ware von der Garantie auszunehmen oder auf eine bestimmte Summe zu limitieren.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
gewährleistungskosten, grakas, grakas??


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