Ich glaube, die Begriffe müssen wir nochmal sortieren.
Also: Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bei Neuwaren auf 2 Jahre und bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr festgelegt. (Jedenfalls bei Geschäften zwischen einem gewerblichem und einem privaten Partner.)
Sie soll den Käufer davor schützen, dass er bei Übergabe der Ware ein defektes Produkt ausgehändigt bekommt. Stellt man nun einen Mangel fest, muss man den unverzüglich anzeigen. In den ersten 6 Monaten muss der Händler den Nachweis erbringen, dass das Produkt fehlerfrei war und gemäß der Beschreibung/dem Handbuch funktioniert. Andernfalls muss er wandeln/reparieren oder das Geld zurück zahlen.
Nach diesem halben Jahr liegt die Beweislast beim Käufer.
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Hier liegt schon der erste Unterschied. Die Gewährleistung wird über den Händler abgewickelt, ein Garantiefall über den Hersteller. Wobei hier in letzter Zeit einige Händler versuchen, auch Gewährleistungsfälle gleich auf den Produzenten abzuwälzen, da man dem Händler erst einen Reparaturversuch gestatten muss. Andererseits übernehmen manche Händler aus Kulanzgründen auch die Annahme und Weiterleitung von Garantiefällen.
Während es für Gewährleistungsfälle klare gesetzliche Bestimmungen gibt, legt der Hersteller die Richtlinien für seine Garantie in den eigenen AGB fest.
In dem betreffenden Fall könnte es also sein, dass im dritten Jahr nur Materialkosten aber keine Lohnkosten übernommen werden.
Beliebt ist auch, die Portokosten für die Rücksendung der Ware von der Garantie auszunehmen oder auf eine bestimmte Summe zu limitieren.