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Alt 06.10.2003, 15:27   #1 (permalink)
Cool Master
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Standard Ebay verkaufer

Ich sagt einfach nur 1,7 Volt mit einem Pentium 4

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...ayphotohosting
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Alt 06.10.2003, 18:16   #2 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von freezer
 

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freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

Standard

Die 1.7V sind ja nicht unbedingt das Problem. Viel tragischer ist dagegen das der HeatSpreader entfernt wurde...

Des weiteren bringt dieser Schwank:
Da ich als Privatperson verkaufe, weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Garantie entsprechend dem EU-Recht übernehme! Ich garantiere den oben beschriebenen Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung. Der Käufer verzichtet aber auf eine weiterreichende Garantie! (Diese Zeilen habe ich aufgenommen, da fast alle eine derartige Klausel für ihre Auktionen bereithalten.)
... auch nix.
Eine "Garantie" laut EU Recht gibts nicht (siehe auch c't Artikel in Ausgabe 19 auf Seite 82). Allerdings muss er trotzdem Gewährleistung geben, die 1 Jahr beträgt.
freezer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2003, 18:27   #3 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Dj Piet
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 11.636

Dj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein Lichtblick

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er muss 2 jahre lang für sachmängel haften d.h. die ware muss zum zeitpunkt des gefahrenübergangs so gewesen sein wie es in der beschreibung stand. danach muss der käufer beweisen, das der sachmangel bereitsbestand als er die ware in empfang genommen hat.

alleine folgende klausel kann dies ausschließen

"Ich übernehme keine Haftung für Sachmängel"
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2003, 18:50   #4 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von freezer
 

Registriert seit: 26.11.2002
Beiträge: 7.602

freezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekanntfreezer ist jedem bekannt

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Bei Privatpersonen nur 1 Jahr.
Gut, man könnte nun streiten ob er dort als Privatperson durchgeht oder aufgrund seiner vielen Auktionen gewerblich handelt, also auch wie ein Unternehmer behandelt werden muss (weitere Pflichten für VK, mehr Rechte für K.).

Die Frage ist nur ob man sich wirksam mit dem Passus aus der Verantwortung ziehen kann. Wenn er nicht für eine entsprechend sichere verpackung gesorgt hat (nach Richtlinien der Spedition) ist im Prinzip er in der Pflicht.

... wie auch immer, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Da viele Käufer ihre Rechte nicht kennen kommen viele Verkäufer damit durch. Des weiteren steht der Streitwert oft in keinen Verhältnis zu den anfallenden Kosten (Anwalt, etc..), so dass viele die Sache auf sich beruhen lassen (... hat ja nun nicht jeder ne Rechtschutzversicherung).


Persönlich habe ich auch immer einen Schwank in meinen Auktionen stehen, den ich immer nach meinem aktuellen Wissenstand anpasse (nach dem c't Artikel wieder leicht überarbeitet).
freezer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 07:21   #5 (permalink)
Boardopi
 
Benutzerbild von Catweazle
 

Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.274

Catweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nettCatweazle ist einfach richtig nett

Standard

Piet:

Die Beweislastumkehr gilt nach 1/2 Jahr, danach muss der Käufer im Rahmen der zwei Jahre dauernden Gewährleistung dem Verkäufer beweisen, dass er den Mangel nicht herbeigeführt hat.
Der Fehler muss nicht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorgelegen haben, es reicht, wenn ein Defekt im Rahmen der zwei Jahre auftritt, der Händler haftet nicht für den Zustand beim Gefahrenübergang, sonder dafür, dem Käufer einen Gegenstand mittlerer Art und Güte (d.h. es reicht nicht, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs keinen Mangel aufwies, er darf auch bei normalem Gebrauch nicht vorzeitig kaputt gehen - vereinfacht gesagt)
Dies gilt für Händler!!
Mit dem Gefahrübergang ist das so eine Sache, wenn ein Händler im Auftrag des Kunden versendet (der ja z.B. auch abholen könnte), d.h. der Spediteur ist Erfüllungsgehilfe des Kunden und nicht des Verkäufers (deshalb soll mer die Ware auch immer gleich prüfen, weil mer Transportschäden gegenüber dem Versender geltend macht und nicht gegenüber dem Verkäufer).

Von diesem Angebot würde ich jedoch in jedem Fall die Finger davonlassen.
Catweazle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 20:37   #6 (permalink)
Cool Master
Gast
 

Beiträge: n/a

Standard

Zitat:
Zitat von Catweazle
Von diesem Angebot würde ich jedoch in jedem Fall die Finger davonlassen.
Stimmt würde ich auch nicht Kaufen bzw. ersteigern wenn man überlegt ich habe das selbe ergebnis mit 1.5-1.55 Volt und ehrlich gesagt mehr draue ich mir auch nicht zu
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Stichworte
ebay, verkaufer


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