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Alt 06.05.2004, 17:55   #1 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Dr. BeSt
 

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Standard Unterschiede zwischen den "Ab 18"-Altersfreigaben?

'nAbend,


Ich frage mich gerade, ob es zwischen den verschiedenen Altersfreigaben mit rotem Hintergrund wie "Freigegeben ab 18 Jahren", "Nicht geeignet unter 18 Jahren", "Keine Jugendfreigabe" etc. tatsächlich rechtliche und/oder praktische Unterschiede gibt, oder ob es ausschließlich von der Kreativität der FSK/USK abhängt, welche Bezeichnung verwendet wird!

Grüße,
Dr. BeSt
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Alt 06.05.2004, 17:56   #2 (permalink)
Polsterwaffenkampfsportle r
 
Benutzerbild von tele
 

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tele hat eine strahlende Zukunft
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das ist ne freiwillige selbstkontrolle der vertriebenden läden, daher auch FSK freigabe, lediglich irgendein institut stuft das ein
tele ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 19:02   #3 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Dr. BeSt
 

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Na ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Zum Beispiel dürfen ja nur Spiele/Filme indiziert werden, die FSK/USK ab 18 gekriegt haben.
Außerdem gibt es ja gesetzlich vorgeschrieben die Stufen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren - sonst könnten die ja ganz freiwillig auf die Idee kommen, ein Spiel ab 9 Jahren oder erst ab 45 freizugeben!
Dr. BeSt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2004, 19:04   #4 (permalink)
Otoschi
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Aber ist ja eh egal, so gut wie kein verkäufer hält sich daran! ut2003 oder cod hab ich auch bekommen ohne ausweis! und wenn man online bestellt kannstes eh net kontollieren!
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Alt 06.05.2004, 19:06   #5 (permalink)
Extrem Tweaker
 

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Bei manchen Onlineshops muss man vorher ne Kopie vom Ausweis hinschicken. Zu den Läden: ih hab Far Cry auch ohne Ausweis bekommen.
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Alt 06.05.2004, 19:14   #6 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von nobushde
 

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nobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nett

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Und wenn man das Spiel so nciht bekommt dann fragste einfach nen Kumpel der 18 und er holt es dir dann aus der Videothek bzw. kauft es dir.
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Alt 06.05.2004, 19:17   #7 (permalink)
Otoschi
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ja oder man wartet bis ein ältere verkäufrer/in hinter der theke steht und schon hastes!

n tipp: ich halt das USK zeichen immer zu!
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Alt 06.05.2004, 20:15   #8 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Dr. BeSt
 

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Zitat:
Zitat von TwinView
Bei manchen Onlineshops muss man vorher ne Kopie vom Ausweis hinschicken.
Soweit ich weiß muss man bei ALLEN Onlineshops vor der Bestellung von Spielen/Filmen ab 18 ne Perso-Kopie hinschicken (obwohl sich evtl. einige nicht an das Gesetz halten, aber das ist ja was anderes).
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Alt 06.05.2004, 20:22   #9 (permalink)
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dann halt bei allen, war mir net sicher
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Alt 06.05.2004, 21:15   #10 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

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Zitat:
Zitat von Dr. BeSt
Na ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Zum Beispiel dürfen ja nur Spiele/Filme indiziert werden, die FSK/USK ab 18 gekriegt haben.
Außerdem gibt es ja gesetzlich vorgeschrieben die Stufen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren - sonst könnten die ja ganz freiwillig auf die Idee kommen, ein Spiel ab 9 Jahren oder erst ab 45 freizugeben!
Nicht ganz, die BPJM kann nur Spiele Indizieren, die KEINE EINSTUFUNG der FSK haben. Jedoch ist "Keine Jugendfreigabe","Ab 18" oder wie auch immer schon eine Jugendfreigabe, daher kann ein Spiele mit einer solchen Freigabe nicht mehr indiziert werden.
Ob es unterschiede zwischen den verschienenen 18er Freigaben gibt weis ich nun nicht, jedoch kann ein Spiele mit einer Freigabe nicht mehr auf den Index gesetzt werden, außer es hat eine zu große ähnlichkeit mit einem bereits erschienenen und Indizierten Spiel, z.B. die erste deutsche FarCry version mit der indizierten Demo.
Die neue FarCry Version hingegen hat eine Freigabe "Keine Jugendfreigabe" und kann daher nichtmehr auf den index gesetzt werden, wohingegen die US Version bzw die Englische Version gar keine Einstufung erhalten hat und demnach kann es auf den Index gesetzt werden, bzw darf es nicht verkauft werden, das entspricht quasi einer Indizierung.
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Alt 07.05.2004, 09:27   #11 (permalink)
Hardware Freak
 

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Zitat:
Zitat von FSK
FSK-Freigaben

"Keine Jugendfreigabe"
Das bisherige "höchste" Kennzeichen "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" lautet seit 1. April 2003 "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 JuschG erfolgt für Videos die Vergabe des Kennzeichnens "Keine Jugendfreigabe", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt; für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert werden.
Seit dem 01.04.2003 stehen die aktuellen FSK-Freigaben für Filme und andere Trägermedien ("FSK-Freigabekarte") unter FSK-Freigaben-Online zum Ausdrucken zur Verfügung.
also wurden die namen nur geändert, und es ist das gleiche
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Alt 07.05.2004, 11:08   #12 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von xtrm2k
 

Registriert seit: 11.11.2003
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xtrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärextrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärextrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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Intresannter Link ist hier...

http://www.ivd-online.de/insight/ins_7_2003.pdf
xtrm2k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2004, 12:41   #13 (permalink)
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Benutzerbild von Dr. BeSt
 

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Zitat:
Zitat von Pirke
Jedoch ist "Keine Jugendfreigabe","Ab 18" oder wie auch immer schon eine Jugendfreigabe.
"Keine Jugendfreigabe" = eine Jugendfreigabe?

Zitat:
Zitat von Pirke
...bzw darf es nicht verkauft werden, das entspricht quasi einer Indizierung.
Wieso, indizierte Spiele dürfen doch verkauft werden, oder nicht? Nur dürfen sie halt nicht öffentlich ausgestellt oder beworben werden (also nur "unter der Ladentheke" an Volljährige gehen).


@xtrm2k: Danke für den Link!
Dr. BeSt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2004, 12:59   #14 (permalink)
Cool Master
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@ Dr. Best was Pirke meint ist bestimmt das man ab 18 auch noch Jugendlicher ist.
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Alt 08.05.2004, 10:41   #15 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

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KA, zumindest ist diee einstufung "Keine Jugendfreigabe" eine quasi ab 18 erlaubnis, der Unterschied zum Index ist halt, dass ein Spiel mit "Keine Jugendfreigabe" oder "Ab 18" oder wie auch immer, beworben und öffentlich verkauft werden darf.
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Alt 08.05.2004, 10:56   #16 (permalink)
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was totaler schrott ist! die leute die diese richtilinien machen, haben keinen plan von der ganzen materie. und oft kommt ein sehr starker willkühr geschmack hoch!

für farcry darf keine werbung gemacht werden, weils indiziert ist (zumindest die erste version) wegem dem effekt das man leichen noch tot mit schüssen bewegen kann...

und so ein spiel wie hitman3 (was teilweise richtig kranke stellen hat. mit farcry garnicht zuvergleichen) ist als ab18 uncut zukaufen dort kann man leichen durch die gegend schiessen, durch die gegend ziehen... billard koe in den magen rammen, oder mit nem fleischer haken rum wüten... wenn man "günstig" schiesst, kann man sogar die opfer nur verletzen, diese wimmern dann auf der erde rum...
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Alt 08.05.2004, 11:19   #17 (permalink)
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lustig auch das man die englische version von hl oder counterstrike in deutschland nicht verkaufen darf.

wenn du dir die deutsche kaufst und die sprache auf englisch umstellst hast du die englische version.

sprache deutsch - blut (wenig) und grün
sprache englisch - blut (normal) und rot

ich mach das bei solchen sachen immer so... ich geh zur kasse und bezahl dabei werde ich gesiezt und ich komm mir total alt vor, dann geh ich in i-net zocken und da sind fast nur kinder unterwegs und ich komm mir noch älter vor. dann werde ich frustriert weil ich ja schon so alt bin udn mich die gesammte umwelt noch älter macht. dann kill ich die leute aufm server, das macht auch keinen spass mehr weil die ja kinder sind und es nicht gut können. also geh ich in laden kauf mir das "spiel" walter PPK und geh mal im RL bisschen countern
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2004, 11:31   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dj Piet
also geh ich in laden kauf mir das "spiel" walter PPK und geh mal im RL bisschen countern
Ohne einschränkende Begriffe wie "Luftpistole" o.ä. klingt das jetzt irgendwie verdächtig nach Erfurt...!
Dr. BeSt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2004, 11:38   #19 (permalink)
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na ich sagte walter ppk nicht pump action und solche vergleiche möchte ich hier nicht hören das ist unter der gürtellinie.

PS: nicth so ernst nehmen was ich da geschrieben habe ich bin noch besoffen von heute morgen
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2004, 17:17   #20 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dj Piet
na ich sagte walter ppk nicht pump action
Ich glaube einem Opfer wäre es egal, ob es mit einer Walter PPK oder mit einer Pumpgun erschossen wird...
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Alt 08.05.2004, 19:24   #21 (permalink)
Otoschi
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naja, mit der walter erkennt man noch was vom opfer mit der pumpgun kleben alle eingeweide an der wand dahinter!
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Alt 08.05.2004, 21:11   #22 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dr. BeSt
Zitat:
Zitat von Dj Piet
na ich sagte walter ppk nicht pump action
Ich glaube einem Opfer wäre es egal, ob es mit einer Walter PPK oder mit einer Pumpgun erschossen wird...
Und dem wäre es auch egal, ob du betrunken warst oder nicht....
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Alt 09.05.2004, 12:34   #23 (permalink)
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taxi sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäretaxi sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäretaxi sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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Zitat:
Zitat von Pirke
Zitat:
Zitat von Dr. BeSt
Zitat:
Zitat von Dj Piet
na ich sagte walter ppk nicht pump action
Ich glaube einem Opfer wäre es egal, ob es mit einer Walter PPK oder mit einer Pumpgun erschossen wird...
Und dem wäre es auch egal, ob du betrunken warst oder nicht....
dem richter aber nicht, straftaten unter alkohol sind ja nicht so tragisch
taxi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2004, 14:25   #24 (permalink)
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Zitat:
Zitat von taxi
dem richter aber nicht, straftaten unter alkohol sind ja nicht so tragisch
Stimmt. In Betriebswirtschaftslehre haben wir vor Kurzem auch was Interessantes gelernt: In alkoholisiertem Zustand abgeschlossene Kaufverträge sind nichtig!
Ich glaube ich kaufe Hardware nur noch, wenn ich besoffen bin - dann kann man den Kauf einfach für ungültig erklären, wenn sie nix taugt.

Aber wir schweifen ab...
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Alt 09.05.2004, 16:40   #25 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Dr. BeSt
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Zitat von taxi
dem richter aber nicht, straftaten unter alkohol sind ja nicht so tragisch
Stimmt. In Betriebswirtschaftslehre haben wir vor Kurzem auch was Interessantes gelernt: In alkoholisiertem Zustand abgeschlossene Kaufverträge sind nichtig!
Ich glaube ich kaufe Hardware nur noch, wenn ich besoffen bin - dann kann man den Kauf einfach für ungültig erklären, wenn sie nix taugt.

Aber wir schweifen ab...
Wie jetzt? Wenn ich also vorher ein bier trinke, also noch voll zurechnungsfähig bin, ist der trotzdem nichtig?
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Stichworte
ab 18altersfreigaben, unterschiede


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