Jo, ne geschlossene Benutzergruppe für alle ab 24...
Wir weichen wieder mal gravierend vom Thema ab.
Ich würde sagen, wenn das junge Gemüse vernünftig im Kopf ist.
Und Du dich gut mit ihr verstehst.
Egal obs daran liegt, weil sie weiter als 13 ist oder du zurück mit 17 bist.. .
es muss einfach passen.
Übers sexuelle würde ich mir jetzt nicht den Kopf zerbrechen.
Kommt aber echt drauf an, wie die Eltern unterwegs sind.
Nicht das die dir noch nen Strick draus drehen und dann kommts Verführung Minderjähriger.
Dann kommst Du noch auf TAFF und EXPLOSIV und und und.
Dann durchsuchen Sie deinen Verlauf im IE und stossen auf das Forum und diesen Thread hier und dann sind wir alle dran! OH MY GOD! WE´RE ALL DOOMED!!! waaaahhhh!
ich nicht ich hab gesagt er soll sich fürn sex ne ältere nehmen
ich glaub das ist ein thema wobei dir keiner direkt helfen kann sondern nur denkanstöße.
sex mit ner 13jährigen ist naja.. eher fragwürdig wenn man selbst fast volljährig ist. und mit 17/18 nen kind mit bner 13/14 jährigen zu haben weil sie die pille vergessen hat oder die anwendungsregeln (nichtwirken bei diversen krankheiten oder erbrechen) nicht beachtet oder sich die birne zugekifft hat und so weiter. naja.. ich denke dann ist dein leben erstmal im *****. zumindest wirds sehr schwer...
Zum Thema, ich finde, in Eurem Altersbereich sind 4 Jahre sehr, sehr viel. Auch wenn sie sich vielleicht sehr Erwachsen gibt und kleidet, ist sie trotzdem noch ein Kind an der Schwelle zur Jugend ( <== meine Meinung ). Daher mein Rat: las es, oder warte einfach noch 3, 4 Jahre.
Das ist glaube ich sogar vom Gesetzgeber nicht gestattet...also das mit dem ins Bett hüpfen....
Ich würde an deiner Stelle whol auch eher noch was warten....
Generell sind 4 Jahre nicht so das Problem, nur halt in dem Alter ists net so passend (gehen wir einfach mal von dem prozentualen Unterschied aus, der sollte noch was geringer werden)
hui, die gute alte doppelte verneinung
Du meinst doch hoffentlich unverantwortlich, oder verantwortungslos
Gruesse, kerri
Dachte schon ich bin der einzige Germanistik-Fetischist...
Wie gesagt, dass kann echt Ärger geben, wenn ihre Eltern schnallen, dass ihr miteinander schlaft.
Es ist strafbar, da brauchen es nicht mal die Eltern schnallen.
Es braucht nur irgendwer schnallen, der dir eins auswischen will und schwupps klingeln die Grünen bei dir. Da würd ich echt aufpassen.
Deutschland
A / B <14 14-16 16-18 18-21 > 21
< 14 Herz X X X X
14-16 X Herz Herz ? !
16-18 X Herz Herz Herz Herz
18-21 X ? Herz Herz Herz
> 21 X ! Herz Herz Herz
Herz A und B dürfen
X A und B dürfen nicht
Siehe § 176 Strafgesetzbuch
?: A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.
Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)
!: A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).
Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei Fragezeichen von Strafe abgesehen werden.
Das Herz bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen. Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und 14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.
Ich hoffe man kann es entziffern....
Also was das sexuelle angeht muss man da gewaltig aufpassen...
Ansonsten: Wenn es nicht um Sex geht, dann steht einer Beziehung natürlich nichts entgegen....