ich bin ja noch schüler, mache grad meine Fachhochschulreife und wollte fragen, ob ich trotzdem Hartz IV bekommen kann? Manche sind der Meinung, das dies auf keinen Fall möglich sei, aber ich persönlich habe Freunde, die ihr Abi machen und trotzdem monatlich etwas über 360€ Hartz IV bekommen. Sie meinten, es wäre möglich, falls die Eltern keinen besonders guten Einkommen hätten, und das ist bei mir leider auch der Fall.
Wenn ihr genaueres wisst bitte antwortet darauf.
Für Eltern mit geringem Einkommen gibt's doch anderweitige Unterstütztung, zumindest in Rheinland-Pfalz, und zwar in Form von z.B. Vergünstigungen beim Schulbuchkauf.
Fände es nicht besonders sinnvoll jemandem der zur Schule geht HartzIV oder sonst was zu bezahlen.
Falls alle sonstigen Ansprüche wie den auf Sozialhilfe (Wohngeld?) durch "HartzIV" ersetzt werden, bleibt ja vmtl. kaum etwas anderes.
vgl. http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html :
Zitat:
Schüler und Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, bekommen gem. § 2 Abs. 1 a BAföG kein BAföG oder gem. § 64 Abs. 1 SGB III keine Berufsausbildungsbeihilfe. Sie können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Natürlich kann man Arbeitlosengeld 2 erhalten, zum Beispiel für die Leute, die kein BaföG erhalten, da der Anspruch durch vorherige Ausbildung erschöpft ist! Ich selber war auf einem Wirtschaftsgymnasium in Fachrichtung Sozialwesen, und der Weg des Arbeitslosengeld 2 - Empfangs war mir jederzeit offen ^^! Wohngeld gibt es dadurch das du keine Kinder hast auf keinen Fall, nur den Wohnungszuschuss seitens der ARGE wenn du alleine und vor der Ausbildung in deiner eigenen Wohnung gewohnt hast und immer noch wohnst! Sozialamt kannst du vergessen, ist diesbezüglich kein Thema! Aber den BaföGanspruch musst du vor dem Arbeitslosengeld 2 - Antrag prüfen lassen!
Weil:
1. du wie ich annehme noch keine 25 bist und hast so kein anspruch auf eine eigene Wohnung hast, deswegen zahlt die Arge nicht.
2. du (schätze ich mal) noch bei deinen Eltern wohnst und die momentan für dich sorgen.
Solltest du sowieso schon in einer Bedarfsgemeinschaft, (so schreibt die Arge "Hartz IV Familie" schön ) geht das Geld sowieso automatisch an deine Eltern.
Das Schüler und ähnliches einer Bedarfsgemeinschaft eigenes AlgII kriegen, wurde soweit ich weiß April diesen Jahres abgeschafft.
(zu oben genannten kein Gewehr)
Da bleibt dir nur dieser Bafög kram... Ist aber auch schwierig zu bekommen.
Zitat:
Zitat von Katarrh
Natürlich kann man Arbeitlosengeld 2 erhalten, zum Beispiel für die Leute, die kein BaföG erhalten, da der Anspruch durch vorherige Ausbildung erschöpft ist! Ich selber war auf einem Wirtschaftsgymnasium in Fachrichtung Sozialwesen, und der Weg des Arbeitslosengeld 2 - Empfangs war mir jederzeit offen ^^! Wohngeld gibt es dadurch das du keine Kinder hast auf keinen Fall, nur den Wohnungszuschuss seitens der ARGE wenn du alleine und vor der Ausbildung in deiner eigenen Wohnung gewohnt hast und immer noch wohnst! Sozialamt kannst du vergessen, ist diesbezüglich kein Thema! Aber den BaföGanspruch musst du vor dem Arbeitslosengeld 2 - Antrag prüfen lassen!
hm... das ist mir neu. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und wir haben uns erkundigt wie das mit den Zuschüssen aussieht (ging um die Berufsschule) und da wurde uns nichts gewehrt. Nur das ganz normale Kindergeld... das wars. Was meinste warum die Studenten in letzter Zeit so oft auf der Straße warn.
Zitat:
Zitat von mondrian
Also vielleicht einfach mal beim Sozialamt -gibts doch wohl noch?- fragen, was mit Wohngeld, HartzIV usw. ist (ggf. Eltern: Kindergeld).
Soweit ich weiß ist das Sozialamt für sowas nicht mehr zuständig.. soweit ich weiß geht alles was um Ausbildung, Schule und Arbeit geht an die Arge...
also, als zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörender Schüler hast Du natürlich auch einen eigenen Bedarf, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft die Summe der der Bedarfsgemeinschaft Zugehörigen Bedarfsträger unterschreitet, so begründet dies auch eine Leistungspflicht der Arge gegenüber der Bedarfsgemeinschaft.
Soll auf Deutsch heissen:
Wenn die Eltern eben das Minimum verdienen und Dein Bedarf dazu kommt, dann sollte es Kohle geben.
Klar, direkt erkundigen, ggf. an/bei verschiedenen Stellen.
Und wenn es da Unklarheiten gibt wegen möglichem Bafög, u.U. erstmal schnell einen
Antrag auf Bafög stellen, damit der ggf. (mit sinnvoller Begründung der Ablehnung)
abgelehnt wird und du den anderen Stellen diesen ablehnenden Bescheid vorzeigen
kannst, aber vielleicht klappts ja auch gleich.
Kann mir aber auch nur wie Catweazle vorstellen, dass Leistungen -entspr. Sozialgesetzbuch
Zwei /SGBII wirds wohl sein- möglich sind, aber über die genaue Rechtslage kann ich
nur Vermutungen anstellen.
hi bodymurat!
du hast als schüler keine chance auf hartz IV! der grund sind deine eltern (wenn du bei ihnen wohnst) und deine nichtvorhandene bedürftigkeit! es gibt sogenannte bedarfsgemeinsachften, nach denen sich das ALG II rechnet! darin wärest du und deine eltern und du würdest als kind und mitglied dieser BG anteilig geld bekommen!
das wäre vor einiger zeit noch möglich, jedoch sieht die sache nun anders aus! es gab nun eine gesetzesänderung, die besagt, dass personenn bis 25, die zuhause leben, keinen anspruch auf leistungen nach dem SGB II haben! denn deine eltern müssen dich versorgen! wenn sie arbeiten hast du eh keine chance, sollten sie selber hartz IV, wirst du anteilig leistungen beziehen können! 80% vom regelsatz (345 € regelsatz)!
auf grund der gesetzesänderung ist dies jedoch nicht mehr möglich, wenn du unter 25 bist und in dem elterlichen haushalt wohnst! solltest du hingegen eine eigene wohnung jhaben, bzw. über 25 jahre alt sein, so hast du anspruch auf leistungen nach dem sgb II! dazu musst du jedoch als "bedürftig" einzustufen sein!
so hast du nur anspruch auf (wenn überhaupt - richtet sich nach elterlichem einkommen) bafög! hierzu musst du aber nachweisen, dass du und deine eltern keine großen einkünfte habt! denn die regel sagt, alles andere kommt vor bafög! also auch hartz IV! hier mal der ganze schlunz zum nachlesen:
Recht hast Du im Hinblick darauf, dass er keinen eigenen Anspruch auf Zahlungen hat (insbesondere, um zu verhindern, dass Kinder einfach ausziehen, um einen eigenen Anspruch zu begründen).
Allerdings erhöht sich durch seine Zugehörigkeit zu der BG seiner Eltern ja der Gesamtbedarf der BG und wenn seine Eltern zusammen gerade genug verdienen, um ihren Bedarf abzudecken, begründet die Tatsache, dass er zur BG gezählt wird einen Anspruch der BG.
Kinderzuschlag ist das Schlagwort, nach dem Du suchen solltest.
den kinderzuschlag erhälst du nicht beim ersten kind! ausserdem kommt der nur zum tragen, wenn es sich bei den eltern nur um einen alleinerziehenden teil handelt! ist hier nicht der fall! also kein kinderzuschlag! er ist ein teil der BG, da er im haushalt als kind gerechnet wird und bekommt einen teil von 80% des regelsatzes! voraussetzung ist jedoch, dass die ekltern HIV beziehen! sonst würde er keinen anspruch haben, da die eltern dann nicht als bedürftige angesehen werden...
Wenn seine Eltern mit ihrem Einkommen knapp über der Grenze liegen und daher zunächst kein Harz IV bekommen und er mit 80% in die BG gerechnet wird, dann wird die BG insgesamt doch bedürftig, oder wie oder was?
Sonst wären ja alle Geringverdiener mit Kind voll gear****t, weil ihre BG keinen höheren Bedarf hätte, als zwei Geringverdiener ohne Kind.
Das widerspricht imho in krassester Weise Art 3 (1) und 6 (1) GG.
Ich muss mal wieder grinsen wenn ich sehe wie die Meinungen hier auseinander gehen. Da sieht man mal wieder was die Arge einem teilweise für Quatsch erzählt.
Hab ich dass jetzt überlesen oder steht noch gar nicht fest ob seine Familie bedürftig ist oder nicht ?
Wenn ja bekommt er auch was vom Kuchen wenn nicht, dann wirds halt eng.
Aber grundsätzlich würde ich doch auch bafög beantragen als schüler... dass würde die Arge sowieso vorschlagen. Die wollen ja nix zahlen, auch wenns im Endeffekt aus der selben Kasse kommt