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Alt 13.12.2007, 08:52   #1 (permalink)
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Standard Arbeitsrecht Urlaub bei Umzug

Hallo Leute,

kann es sein, dass mir bei einem Umzug ein Tag Urlaub zusätzlich zusteht?

In meinem Arbeitsvertrag ist da kein Vermerk diesbezüglich.

Bin Anfang 2007 umgezogen und seit 1.1.2007 in meiner neuen Wohnung.

Jetzt wollte ich wissen, ob mir zusätzlich ein Tag Urlaub zusteht.


Grüße und danke,


io
http://home.arcor.de/gill-dates/erika/post.jpg
peta: people eating tasty animals
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Alt 13.12.2007, 09:33   #2 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Standard AW: Arbeitsrecht Urlaub bei Umzug

Es gibt keine rechtliche Grundlage, die bei sowas einen Anspruch festschreibt - ein Umzug liegt ja in erster Linie bei dir und hat mit dem Arbeitgeber nix zu tun. Selbst bei einem arbeitsmäßig bedingten Umzug besteht kein Anspruch auf Extra-Urlaub.

Es ist jedoch möglich, sowas im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder (falls vorhanden) in den Betriebsregelungen/Betriebsordnung festzuschreiben.

Bei uns im Unternehmen steht das dort - es gibt die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen für folgende Fälle:
  • Eheschließung (1 Tag)
  • Geburt eines Kindes für den Vater (1 Tag)
  • Todesfall für Angehörige ersten Grades (Eltern, Ehegatte/Lebenspartner, Kinder) (2 Tage)
  • Todesfall eines sonstigen im Haushalt lebenden Angehörigen (1 Tag)
  • Wohnungswechsel (bei eigenem Haushalt (1 Tag)

Wenn es so eine Betriebsregelung nicht gibt, hilft es meist, bei seinem Vorgesetzten im Vorfeld eine Freistellung als Sonderurlaub zu beantragen - ordentlich begründet sollte sowas klappen (wenn man sonst ordentlich arbeitet vorausgesetzt). Der AG gewährt dann nach § 616 BGB bezahlte Freistellung (aka Sonderurlaub).


UnoOC
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Alt 13.12.2007, 15:42   #3 (permalink)
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Benutzerbild von io.sys
 

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Standard AW: Arbeitsrecht Urlaub bei Umzug

Gut, am ordentlichen Arbeitsverhältnis und gutem Verhältnis so scheitert es bei mir ganz und gar nicht.
Im Gegenteil.

Wollte nur wissen, ob ich meinem Chef den einen Tag aus den Rippen leiern kann oder nicht.

Wobei ich aktuell noch 13Tage Urlaub habe...
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Alt 13.12.2007, 18:14   #4 (permalink)
Heimkehrer
 
Benutzerbild von Uwe64LE
 

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Standard AW: Arbeitsrecht Urlaub bei Umzug

Da ich auch schon mehrere gute Arbeitgeber hatte, möchte ich meine Erfahrungen auch zum Besten geben:

In der Regel erhält man auf Nachfrage 1 Tag bei Umzug am Ort und bis zu 3 Tage bei Umzug außerorts- also bspw. aus der Nachbarstadt an den Arbeitsort.

Eine Firma, die finanziell auf dem Zahnfleisch kriecht und unter Tarif zahlt, wird da sicher nicht so kulant sein.
Uwe64LE ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
arbeitsrecht, umzug, urlaub


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