Es gibt keine rechtliche Grundlage, die bei sowas einen Anspruch festschreibt - ein Umzug liegt ja in erster Linie bei dir und hat mit dem Arbeitgeber nix zu tun. Selbst bei einem arbeitsmäßig bedingten Umzug besteht kein Anspruch auf Extra-Urlaub.
Es ist jedoch möglich, sowas im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder (falls vorhanden) in den Betriebsregelungen/Betriebsordnung festzuschreiben.
Bei uns im Unternehmen steht das dort - es gibt die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen für folgende Fälle:
- Eheschließung (1 Tag)
- Geburt eines Kindes für den Vater (1 Tag)
- Todesfall für Angehörige ersten Grades (Eltern, Ehegatte/Lebenspartner, Kinder) (2 Tage)
- Todesfall eines sonstigen im Haushalt lebenden Angehörigen (1 Tag)
- Wohnungswechsel (bei eigenem Haushalt (1 Tag)
Wenn es so eine Betriebsregelung nicht gibt, hilft es meist, bei seinem Vorgesetzten im Vorfeld eine Freistellung als Sonderurlaub zu beantragen - ordentlich begründet sollte sowas klappen (wenn man sonst ordentlich arbeitet vorausgesetzt). Der AG gewährt dann nach § 616 BGB bezahlte Freistellung (aka Sonderurlaub).
UnoOC