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Alt 12.05.2005, 19:41   #1 (permalink)
Stickstoff Junkie
 
Benutzerbild von nobushde
 

Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 3.111

nobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nettnobushde ist einfach richtig nett

Standard EU-Verfasssung

Ich wollte mal hören, was ihr davon haltet. Hier wurde ihr ja von der Regierung zugestimmt, in anderen Ländern dürfen aber die Bürger darüber abstimmen, nur hier mal wieder nicht....

Ich persönlich find das ganze eigentlich ziemlich doof, da zum Beispiel nichtmal das Volk gefragt wurde. Zum anderen find ich beispielweise das ziemlich bescheuert:
Zitat:
Zitat von wikipedia
So sind Handelspolitik und Zollunion ausschließlich Unionsangelegenheit, hier darf nur die EU Gesetze erlassen; für Binnenmarkt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz gilt die geteilte Zuständigkeit, dass heißt, dass die Mitgliedsstaaten Gesetze erlassen können, „soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausübt“. De facto kann die EU also in all den genannten Bereichen entscheiden. Alle anderen, „der Union nicht in der Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedsstaaten.“
Wieso sollen ausgerechnet die Politiker in Brüssel Einfluß auf so viele Dinge haben? Von denen kam bisher so gut wie nix gescheites, und das Ziel, wieso das alles einheitlich geregelt werden soll, liegt ja wohl mal wieder auf der Hand.

Zitat:
Zitat von wikipedia
Sobald die Europäische Kommission in Zukunft ein Gesetz auf den Weg bringt, muss der Gesetzesentwurf sofort an alle Nationalparlamente weitergeleitet werden. Die Entscheidungen von Rat und Parlament werden ebenfalls unverzüglich weitergegeben.
Innerhalb von sechs Wochen können die nationalen Parlamente begründen, warum dieses Gesetz gegen den Subsidiaritätsgedanken verstößt; bei Kritik von einem Drittel der Parlamente muss die Kommission den Vorschlag überprüfen. Gebunden ist die Kommission allerdings nicht, sie muss ihre Entscheidung nur begründen.
Der einzige juristisch sichere Weg, ein Gesetz zu stoppen, ist eine Klage vor dem EuGH. Die Mitgliedsländer und der Ausschuss der Regionen können hier Klage erheben, die Nationalparlamente müssen ihre eigene Regierung dazu bewegen, in ihrem Namen zu klagen.
Das heißt doch, wenn die Regierung dafür ist, hast du als Bürger eigentlich keine chance was dagegen zu sagen, du kannst nur auf die Opposition hoffen, die das aber wahrscheinlich auch ganz toll findet. Das Volk wird also auch mal wieder nicht wirklich gefragt, nur zu den Wahlen und da kannst du auch nur alle 4 Jahre wählen, wer über die bestimmt. Die Auswahl ist ja auch nicht sehr groß....

Das einzige positive ist eigentlich, dass die Kriche nicht auch noch darin verankert wurde, mehr kann ich nicht wirklich finden, zumindest nicht ohne bitteren Beigeschmack.
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Stichworte
euverfasssung


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