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Alt 22.09.2004, 16:39   #1 (permalink)
Overclocker
 

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=N3O= befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard Sicherheitskopien von DVD's erstellen

Kann man von einer DVD zb mit einem Film Drauf eine Sicherheitskopie erstellen wenn ja braucht man Speziele Software oder muss man de Film erst auf den Pc ziehen?
Was gibt es für möglichkeiten?
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Alt 22.09.2004, 16:57   #2 (permalink)
Extrem Tweaker
 
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genauso kopieren wie dus mit einer cd machst ?
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Alt 22.09.2004, 17:11   #3 (permalink)
Overclocker
 

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=N3O= befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Ich hab irgentwann mal gehört das Filme nicht direkt kopiert werden können oder das man Speziele Software braucht.
Gehts den auch mit Nero 5 o. 6?
Wenn ja wäre es gut
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Alt 22.09.2004, 17:40   #4 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Solange die DVD keinen Kopierschutz hat, geht das mit jedem Programm, dass DVDs brennen/kopieren kann.

Wenn die DVD nen Kopierschutz hat (und das haben eigentlich fast alle), musst man zum Kopieren den Kopierschutz umgehen.


Sowas ist illegal und hat hier nix zu suchen - PUNKT


UnoOC
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Alt 22.09.2004, 18:01   #5 (permalink)
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Er hätte nur nach der Software fragen sollen , denn diese zu besitzen ist nicht illegal.Jetzt kann ich auf seine Frage keine Antwort mehr geben da er ja offensichtlich DVD`s kopieren will.
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Alt 22.09.2004, 19:20   #6 (permalink)
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=N3O= befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Ich will Sicherheits Kopien erstellen mehr nicht und das ist laut Urheberrecht erlaubt solange man kein wirksamen Kopierschutz umgeht(wobei ein Kopierschutz den man umgehen kann nicht wirksam ist)
=N3O= ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 19:34   #7 (permalink)
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sys3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Zitat:
Zitat von =N3O=
Ich will Sicherheits Kopien erstellen mehr nicht und das ist laut Urheberrecht erlaubt solange man kein wirksamen Kopierschutz umgeht(wobei ein Kopierschutz den man umgehen kann nicht wirksam ist)
Diese Interpretation des Gesetzes würde bedeuten, dass der Gesetzgeber im Urheberrecht ein Paradoxon beschreibt, und dieser Auslegung wird wohl kein Jurist folgen.
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Alt 22.09.2004, 19:34   #8 (permalink)
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solang is vor keiner kopie schützt ist es kein kopierschutz

oder wie ist da die rechtsprechung
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Alt 22.09.2004, 19:40   #9 (permalink)
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sys3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

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Das einzige Stück Rechtssprechung, das ich dazu kenne ist http://www.heise.de/newsticker/meldung/45086, und das sieht nicht gerade knack-freundlich aus.
sys3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 19:40   #10 (permalink)
Moralapostel und verheiratet
 
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Zitat:
Zitat von =N3O=
Ich will Sicherheits Kopien erstellen mehr nicht und das ist laut Urheberrecht erlaubt solange man kein wirksamen Kopierschutz umgeht(wobei ein Kopierschutz den man umgehen kann nicht wirksam ist)
Falsch - es ist nicht erlaubt, wenn der Kopierschutz umgangen wird - egal wie wirksam oder unwirksam er ist bzw. wie schwer oder einfach dieser zu umgehen ist.


Wenn es mit handelsüblicher und legal in Deutschland erhältlicher Software nicht geht, dann geht es nicht - Ende der Diskussion


UnoOC
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Alt 22.09.2004, 19:56   #11 (permalink)
Stickstoff Junkie
 

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Qndre wird schon bald berühmt werden

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Zitat:
Zitat von UnoOC
Zitat:
Zitat von =N3O=
Ich will Sicherheits Kopien erstellen mehr nicht und das ist laut Urheberrecht erlaubt solange man kein wirksamen Kopierschutz umgeht(wobei ein Kopierschutz den man umgehen kann nicht wirksam ist)
Falsch - es ist nicht erlaubt, wenn der Kopierschutz umgangen wird - egal wie wirksam oder unwirksam er ist bzw. wie schwer oder einfach dieser zu umgehen ist.


Wenn es mit handelsüblicher und legal in Deutschland erhältlicher Software nicht geht, dann geht es nicht - Ende der Diskussion


UnoOC
Ööhm... Es heißt "ein wirksamer Kopierschutz". Und es gibt ja diesen "urheberrechtlichen Kopierschutz" mit dem Du bei Nero5 auch jede selbstgebrannte CD mit eigenen Daten versehen kannst. Dieser Kopierschutz ist nur ein Fake, er behindert das Kopieren in keinster Weise und ist ohne Lowlevelbetrachtung des Datenträgers durch entsprechende Tools auch garnicht aufzufinden. Solch ein Kopierschutz ist kein "wirksamer Kopierschutz" im Sinne des Urheberrechts. (Ein wirksamer Kopierschutz ist etwas, was Du per Spezialsoftware oder von Hand entschlüsseln, etc. musst!) Trotzdem ist das Vervielfältigen, Reverse-Engineeren, etc. von Content ohne entsprechende schriftliche Genehmigung des Urhebers illegal. Auch ohne Kopierschutz! Und wenn Du eine solche Genehmigung des Urhebers hast, dann macht Deine Vorgehensweise auch nicht die Tatsache illegal, dass ein Kopierschutz vorhanden ist. Hast Du eine solche Genehmigung vom Urheber nicht, ist sogar eine Sicherungskopie (Backup) strafbar. Wie sinnvoll das ist steht ganz wo anders... Soviel dazu!
Zitat:
Diese Interpretation des Gesetzes würde bedeuten, dass der Gesetzgeber im Urheberrecht ein Paradoxon beschreibt, und dieser Auslegung wird wohl kein Jurist folgen.
Es ist wahr! Ich habe mal einen Artikel gelesen. Musik darfst Du zum Beispiel so kopieren, indem Du vom SPDIF-Out von Deiner Soundkarte aufzeichnest. Selbst wenn durch die digitale Übertragung der Sound keineswegs verändert ist, ist diese Vorgehensweise nicht illegal (aka Gesetzeslücke), da es trotzdem keine exakte Kopie ist (es befindet sich ja Stille bevor der Song losgeht). Digitale Daten kann man nur exakt kopieren. Und das Recht von wegen Privatkopien gibt es leider nach neuem Urheberrecht nicht mehr, was ich für ziemlichen Humbuk halte.

Mal ne Frage: Ist das Raubkopieren eigentlich nur in Deutschland oder in der EU, etc. illegal, oder überall? Könnte ich jetzt zum Beispiel in die Antarktis auswandern und dort Raubkopieren, weil dort das Urheberrecht ja nicht gilt? Oder gilt das Recht des Staates dessen Staatsangehörigkeit ich besitze? Das verwirrt mich ein wenig ...
Qndre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2004, 20:13   #12 (permalink)
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wenn du wo anders bist hast du dich an die dortigen gesetze zu halten
auch wirst du, wenn du in deutschland eine anzeige bekommst, nach dem recht verurteilt das gegolten hat an dem ort du dich befunden hast

-> wenn es dort legal ist kann man dir hier auch nichts anhängen
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Alt 22.09.2004, 20:57   #13 (permalink)
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fast richtig wenn du in einem Land der Eu bist in dem das Kopieren von einer Datei legal ist was aber in einem LAnd Prodoziert worde in dem es illegal ist kannst du über die Eu trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden obwohl es relativ unwarscheinlich ist das wenn du eine CD kopierst sich geil die EU auf die wirft sollange du es zu Privaten Zecken mahcst wirst du warscheinlich nie aus einem anderen Land Angezeigt werden.
Hoffe ich jedenfalls^^
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Alt 22.09.2004, 21:19   #14 (permalink)
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Ahja. Das illegalisieren der Backup-Kopie halte ich dennoch für etwas übertrieben.
Qndre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2004, 23:07   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Qndre
Ööhm... Es heißt "ein wirksamer Kopierschutz". Und es gibt ja diesen "urheberrechtlichen Kopierschutz" mit dem Du bei Nero5 auch jede selbstgebrannte CD mit eigenen Daten versehen kannst. Dieser Kopierschutz ist nur ein Fake, er behindert das Kopieren in keinster Weise und ist ohne Lowlevelbetrachtung des Datenträgers durch entsprechende Tools auch garnicht aufzufinden. Solch ein Kopierschutz ist kein "wirksamer Kopierschutz" im Sinne des Urheberrechts.
Das ist das Copyright-Flag, und das erhebt keinerlei Anspruch, eine Kopiersperre zu sein. Es besagt nur, dass der Urheber den Schutz durch die Copyright-Gesetze in Anspruch nimmt; eine solche explizite Ankündigung der Inanspruchnahme von Copyright-Schutz ist z.B. den USA notwendig. In D untersteht jedes Werk automatisch dem Schutz durch das Urheberrecht und daher ist das Flag in D selbst 100%ig sinnfrei.

[snip]
Zitat:
Zitat von Qndre
Trotzdem ist das Vervielfältigen, Reverse-Engineeren, etc. von Content ohne entsprechende schriftliche Genehmigung des Urhebers illegal. Auch ohne Kopierschutz!
Das Urheberrecht sieht sowohl beim Vervielfältigen als auch beim Reverse-Engineeren von "Content" Ausnahmen von dieser Regelung vor.

Zitat:
Zitat von Qndre
Und wenn Du eine solche Genehmigung des Urhebers hast, dann macht Deine Vorgehensweise auch nicht die Tatsache illegal, dass ein Kopierschutz vorhanden ist. Hast Du eine solche Genehmigung vom Urheber nicht, ist sogar eine Sicherungskopie (Backup) strafbar. Wie sinnvoll das ist steht ganz wo anders... Soviel dazu!
Das Recht auf eine Sicherungskopie vom Gesetz her gibt es nur bei Software und nur, wenn diese technisch notwendig ist, um den zukünftigen Gebrauch sicherzustellen. Sämtliche Kopiersperren-Regelungen gelten aber nicht für Kopiersperren, die Software schützen soll.
Audio, Video, Bilder und Text regelt das deutsche Gesetz anders: Vervielfältigungen sind unter bestimmten Umständen (z.B. "Privatkopie") erlaubt, wenn keine Kopiersperren dazu umgangen werden. Ein Recht auf eine Sicherungskopie irgendeiner Art gab es hier nie. Das Verbot des Umgehens von Kopiersperren ist hingegen neu.
sys3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2004, 12:50   #16 (permalink)
Stickstoff Junkie
 

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Qndre wird schon bald berühmt werden

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Zitat:
Zitat von sys3
Ein Recht auf eine Sicherungskopie irgendeiner Art gab es hier nie.
Natürlich. Solange Du weder das Original noch eine der Kopien an dritte weitergegeben hast, durftest Du so viele Kopien von Software haben, wie Du wolltest. Damit Du (falls Dir mal die CD des ach so tollen Games kaputt geht) keinen Schaden hast. Darfst Du jetzt nicht mehr!
Qndre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2004, 22:16   #17 (permalink)
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Sorry, aber seit ich das Urhebergesetz zum ersten Mal durchgelesen habe (vor ca. 5 Jahren), hat sich da nichts geändert. Wann soll sich da was geändert haben?
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Alt 27.09.2004, 08:31   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von sys3
Sorry, aber seit ich das Urhebergesetz zum ersten Mal durchgelesen habe (vor ca. 5 Jahren), hat sich da nichts geändert. Wann soll sich da was geändert haben?
Ungefähr am 10.09.2003...
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
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Alt 27.09.2004, 21:04   #19 (permalink)
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Zitat:
Zitat von McEck
Zitat:
Zitat von sys3
Sorry, aber seit ich das Urhebergesetz zum ersten Mal durchgelesen habe (vor ca. 5 Jahren), hat sich da nichts geändert. Wann soll sich da was geändert haben?
Ungefähr am 10.09.2003...
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Ich meinte Änderungen bzgl. Sicherungskopien von Software. Das Kopiersperren-Umgehverbot wird bei Software ("Computerprogramme") in §69a (5) explizit ausgenommen.
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Stichworte
dvd, erstellen, sicherheitskopien


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