ich habe eben von einem Kollegen ein nettes Programm bekommen, bzw. den Tipp dafür. Das Programm heißt DownloadHelper. Man integriert es in den Firefox und kann auf einer Seite wie Youtube Videos speichern. Man geht also auf das Video, sieht es an und erst dann blinkt das Symbol oben. Man klickt dann darauf und eine .flv - Datei wird auf dem Desktop abgelegt. Dann habe ich den XMedia Recode Converter um diese Dateien in mp3 oder mpeg oder avi zu ändern. Da ich von eMule, Bearshare und Limewire die Finger lasse, wollte ich mal nachhören bei euch, was ihr von dieser Aktion haltet. Eine feine Sache ist es, ich hab schon 5 mp3s erstellt. Ist es legal? Ist ja in dem Sinne nur eine Aktion im Firefox, kein extra Programm.
1) Du lädst damit Videos z. B. von Youtube herunter
2) Diese wandelst du dann in MP3 oder MPG/AVI um, um sie weiter zu nutzen
Wenn die heruntergeladenen Dateien nicht urheberrechtlich geschützt sind, dann ist es legal, diese herunterzuladen.
Eine Veränderung (und hier geht die Rechtssprechung IMO auseinander) kann schon eine Umcodierung sein - selbst wenn die Dateien nicht urheberrechtlich geschützt sind, bräuchtest du für die Veränderung im Grunde die Genehmigung des Rechteinhabers/Erstellers. Dieser wird die wohl weder pauschal für alle oder dir explizit gegeben haben.
Ums kurz zu machen:
1) Das Programm ist (wie auch P2P-Proggis) nicht illegal
2) Herunterladen (je nachdem ob urheberrechtlich geschützt oder nicht) legal/illegal
3) Umwandlung wohl eher illegal
UnoOC
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Naja, ich lade ja von Youtube und bei Youtube sind ja in der Regel nur Videos, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wenn ich diese Videos runterlade und mir daraus für den eigenen Gebrauch ein mp3 mache, sollte das doch passen, oder? Ich verbreite das ja nicht weiter! Mir geht es nur darum, ob ich eines Tages Probleme deswegen bekomme und ob es eine Kostenfalle ist!
Naja, ich lade ja von Youtube und bei Youtube sind ja in der Regel nur Videos, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Was? Sagt wer?
Wenn da irgendwelche Musik läuft (und warum sollte man da sonst MP3s draus machen), dann kann ich mir nur in seltenen Fällen vorstellen, dass der Rechteinhaber einer Veröffentlichung zugestimmt hat. Viele aktuelle Hits sind ja als "Mitschnitt" von mtv oder viva auf Youtube vorhanden. Diese Mitschnitte sind zwar erlaubt, deren Veröffentlichung aber nicht, genauswenig wie die Künstler eine Veröffentlichung wohl kaum genehmigt haben.
Nicht umsonst klagt aktuell ja Viacom gegen Youtube - eben weil dort Unmengen von nicht authorisiertem Material rumgeistert.
Da du urheberrechtlich geschütztes Material herunterlädst, beteiligst du dich an der illegalen Verbreitung. Ob das jetzt strafrechtlich bestrafbar ist, muss wohl ein Richter feststellen. Absolut legal ist es auf jeden Fall nicht.
Weiß ich, aber man dürfte nur Videos hochladen, die nicht geschützt sind. Was die Leute machen ist ja wieder was anderes. Aber Youtube entfernt doch auch in solchen Fällen die Videos? Also ich hatte mal einen Link gespeichert, der ging am nächsten Tag nicht mehr und ich bekam die Meldung dass der Clip rausgenommen wurde. Naja gut, kann man denn über diesen Downloadhelper rausbekommen, dass ich das hier mache? Sollte ich das Zeug wieder deinstallieren oder kann man damit fortfahren?^^
Ist das dein Ernst? Hier im Threadpostest du dein Vorhaben und in einem anderen hinterlässt du Klarnamen und Ort in dem du wohnst... da braucht man den Downloadhelper gar nicht zurückverfolgen
Ich gehe mal davon aus, dass du unterscheiden kannst was ein Freizeitvideo ist und was nicht. Rest musst du mit dir selber ausmachen.
Ich werde mal schauen, aber ich hab dann doch bisschen Angst ._. Ich mach jetzt meine noch 8 offenen Dateien schnell und dann ist Ende, dann werf ich das Programm runter ...
Ist doch heutzutage sowieso alles so eine Gratwanderung.
Es gibt so viele Gesetze und Regelungen dass sich kein normaler Mensch mehr zu jedem Zeitpunkt darüber klar sein kann was er nun darf und was nicht.
Zum Beispiel verstößt dein Avatarbild mit ziemlicher Sicherheit gegen die Persönlichkeitsrechte von Amy Macdonald (@Hagen)
Zitat:
Fotos und Bilder von prominenten Personen dürfen ohne Einwilligung nur in Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Ereignisse, die von öffentlichem Interesse sind, veröffentlicht werden.
Also ich nutze für den ganzen spaß Save2Pc, da kann man dann gleich sagen in welches Format mans haben will.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine irgentwo mal gelesen zu haben das das downloaden von Video's bei YouTube allgemein illegal ist. Da wenn man nen Video auf YouTube läd die Urheberrechte an YouTube abgegeben werden (dies glied natürlich nur für Privatvideo)
Du hast Recht, ... Joa, aber trotzdem kann ich die hübsche Amy jetzt nicht hier rausnehmen ^^
eltono91 ... Also dass die Videos auf die Platte kommen, kann ich auch bestätigen, danke Pixel. Dass sie nicht im RAM oder der Soundkarte landen weiß sogar Hagen ^^
eltono91 ... Also dass die Videos auf die Platte kommen, kann ich auch bestätigen, danke Pixel. Dass sie nicht im RAM oder der Soundkarte landen weiß sogar Hagen ^^
Das die Videos auf die Platte geladen werden ist mir auch klar. Ich meinte es so als wenn man Musik downloadet.
Es gibt auch Künstler (z.B.: Katy Perry) welche ihre Werke auch über YouTube veröffentlichen. Und somit fällt es meiner Meinung defintiv unter eine Privatkopie.
Beim Avatar von Hagen handelt sich um ein Bild, welches vermutlich gewollt veröffentlich wurde (sieht ja kaum nach einem Paparazzi Schuss aus) und somit würde es auch keine Persönlichkeitsrechte verletzten. Beim Urheberrecht kann es da schon anders aussehen, jedoch bei der Auflösung....
Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
So hab jetzte nochmal in den YouTube Nutzungsbedingungen gewühlt.