Half-Life 2: Es wird mehr als kurios Montag, 29. Nov. 2004 22:37
Half-Life 2, und damit Valve und Steam, ist seit dem Erscheinen in aller Munde. Sei es wegen dem - so findet es die Mehrheit - genialem Spiel, den Problemen mit dem Steam-Servern oder dem jüngsten Gerücht über eine bald erscheinende Demo. Nun aber gibt es wieder Neues zu berichten, und man kann nur den Kopf schütteln. ...[mehr]
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Lol das kann doch fast nur ein Witz sein... ausserdem ist das nicht durchsetzbar da die Rechtslage für solche Sachen vermutlich in jedem Land anders ist.... Ich glaube in Deutschland sind solche (nach)Zahlungen sogar illegal..
Erinnert mich irgendwie an ein Spiel (weiss nicht mehr welches) da haben die Leute auch jeden möglichen Schwachsinn in das LA geschrieben... so nach dem Motto wenn du auf weiter klickst gehört uns deine Seele und so weiter...
Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
Ähnlich wie bei Geschäftsbedingen usw., die muß man ja im Laden einsehen können.
es ist aber sehr fraglich ob es einen us-amerikanischen konzern interessiert, ob seine eula gegen geltendes recht in anderen ländern verstösst / seine geschäftsgebahren privatkunden in anderen ländern schädigt.
Wenn die mir dumm kommen würden würde ich sofort mit RA drohen weil die das erst dann verstehen mit dem Rückgaberecht.
Ist mir schon passiert und habe eine Soundkarte gekauft ging aber unter Linux nicht und habe Sie wider zurück gebracht und dann kam der Verkäufer mir auf die Tour ja ich habe gesagt das es unter Linux nicht geht etc. Also ich bin ja noch keine 18 () und zwar die (..) wegen dem § 107 BGB verminderte Kauffähigkeit und damit habe ich den Händler und ein Zufällig hinter mir stehender Anwalt überzeugt. Es ging zwar nur um 30 € aber 30 € sind 30 € (der Händler meinte das es erst ab einem Verkaufswert von 80 € geht dieser Idiot im K&M Shop Sindelfingen )
mit denen hab ich auch schlechte erfarungen gemacht.
Ich hatte mir ram gekauft, zu hause ausgepackt und gesehn das es der falsche war. auf der VP stand was ganz anderes.
Ich also wieder hin, und die wollten den nicht zurück nehmen,.....
ich hab gedacht mir fällt ein Ei aus der hose.
hab dann meinen noch minderjähreigen bruder hingeschickt und ann mussten die den zurück nehemen.
PS.: Ich kauf da nie wieder
Ich habe solange ein Motivationsproblem bis ich ein Zeitproblem habe
hmm ihr sprecht hier von Hardware und HL2 ist doch Software oder?
Soweit ich weiss, kann man Software nur Originalverschweißt wieder zurückgeben und da sind die Gesetze ja eh anders, da es ja auch sowas wie nen Kopierschutz ned umsonst gibt, oder habt ihr die Soundkarte bzw. den RAM kopiert, bevor ihr ihn zurückgebracht habt?
cool dann kauf ichs, nehm den key raus und gebs wieder zurück ...
edit: ich nehm den key raus und leg einen rein der geändert ist so können die den dann nicht mehr sperren weil sie ja nicht wissen welcher da drin war
danke deutsche rechtsprechung !
Geht net, die DVD Version hat zwar einen Key, doch dann verlangt Steam auch auf jeden Fall eine DVD im Laufwerk.
Zu den AGB: Mag sein das die einen US Konzern net wirklich stören, doch gilt hier deutsches recht, also müssen die für die BRD andere bestimmungen haben.
Wenn du jedoch eine US Version importiert hast, hast du US Recht...
Wenn du jedoch eine US Version importiert hast, hast du US Recht...
Wie schauts denn dann diesbezüglich mit der gedownloadeten Steam Version aus? Liest man da zuerst EULA und danach Download? Wenn ja, dann würde in dem Fall die EULA doch rechtsgültig sein, da ich sie ja vorm Kauf vorgelegt kriege oder?
ich überlege es mir grad, da ich irgendwie zu Faul bin zum Media Markt zu fahren