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Alt 29.11.2004, 21:37   #1 (permalink)
Gast
 

Registriert seit: 03.09.2004
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TweakPC: News hat die Renommee-Anzeige deaktiviert

Standard Half-Life 2: Es wird mehr als kurios

Half-Life 2: Es wird mehr als kurios
Montag, 29. Nov. 2004 22:37

Half-Life 2, und damit Valve und Steam, ist seit dem Erscheinen in aller Munde. Sei es wegen dem - so findet es die Mehrheit - genialem Spiel, den Problemen mit dem Steam-Servern oder dem jüngsten Gerücht über eine bald erscheinende Demo. Nun aber gibt es wieder Neues zu berichten, und man kann nur den Kopf schütteln. ...[mehr]

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Alt 29.11.2004, 21:43   #2 (permalink)
Zyrano
Gast
 

Beiträge: n/a

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Lol das kann doch fast nur ein Witz sein... ausserdem ist das nicht durchsetzbar da die Rechtslage für solche Sachen vermutlich in jedem Land anders ist.... Ich glaube in Deutschland sind solche (nach)Zahlungen sogar illegal..

Erinnert mich irgendwie an ein Spiel (weiss nicht mehr welches) da haben die Leute auch jeden möglichen Schwachsinn in das LA geschrieben... so nach dem Motto wenn du auf weiter klickst gehört uns deine Seele und so weiter...

Ne ne ne
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Alt 29.11.2004, 21:44   #3 (permalink)
Extrem Tweaker
 

Registriert seit: 19.01.2004
Beiträge: 2.660

TwinView ist ein sehr geschätzer MenschTwinView ist ein sehr geschätzer MenschTwinView ist ein sehr geschätzer Mensch

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Haben wir ja schon durchgekaut.
TwinView ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 21:57   #4 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Jlagreen
 

Registriert seit: 19.10.2004
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Jlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nett

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Zitat:
Zitat von TwinView
Haben wir ja schon durchgekaut.
jupp die EULA mag vielleicht in den USA gelten, aber hier in goold old Germany ist sie rechtsungültig
Jlagreen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 22:19   #5 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 14.992

Pirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz sein

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Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
"Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?" (Volker Pispers)
Mein System@Nethands -- Alice Deluxe: Erfahrungsbericht
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Alt 29.11.2004, 23:07   #6 (permalink)
Zyrano
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Beiträge: n/a

Standard

Zitat:
Zitat von Pirke
Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
Ja ja Focus TV bildet
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Alt 30.11.2004, 01:15   #7 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von xtrm2k
 

Registriert seit: 11.11.2003
Beiträge: 2.288

xtrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärextrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärextrm2k sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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Zitat:
Zitat von Pirke
Schaut mal in die Deutsche Version der EULA rein...da stehts net drin...zumindest hab ichs grad net gefunden
Wäre in Deutschland eh unzulässig...
BTW. Die EULA in der Deutschen Version ist auch ungültig...DENN: Man kann die EULA nur lesen und Akzeptieren/Ablehnen wenn man das produkt ausgepackt hat, lehnt man die EULA dann ab muss man es zurück geben können, das ist jedoch NICHT möglich, da das Produkt nicht mehr verschweist ist...ist bei den ganzen MS programmen genau so...die EULA muss vorher einsehbar sein...
Ähnlich wie bei Geschäftsbedingen usw., die muß man ja im Laden einsehen können.
xtrm2k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 06:53   #8 (permalink)
Hardware Freak
 
Benutzerbild von Dj Piet
 

Registriert seit: 10.04.2002
Beiträge: 11.636

Dj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein LichtblickDj Piet ist ein Lichtblick

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cool dann kauf ichs, nehm den key raus und gebs wieder zurück ...

edit: ich nehm den key raus und leg einen rein der geändert ist so können die den dann nicht mehr sperren weil sie ja nicht wissen welcher da drin war

danke deutsche rechtsprechung !
Dj Piet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 10:53   #9 (permalink)
Overclocker
 
Benutzerbild von cerebelo
 

Registriert seit: 01.09.2004
Beiträge: 240

cerebelo sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphärecerebelo sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre

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@djpiet: nanana

es ist aber sehr fraglich ob es einen us-amerikanischen konzern interessiert, ob seine eula gegen geltendes recht in anderen ländern verstösst / seine geschäftsgebahren privatkunden in anderen ländern schädigt.
cerebelo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 14:05   #10 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Heaver
 

Registriert seit: 08.10.2002
Beiträge: 1.527

Heaver ist ein sehr geschätzer MenschHeaver ist ein sehr geschätzer MenschHeaver ist ein sehr geschätzer Mensch

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aber auf das mit dem zurückgeben muss man doch bestehen können



ich glaub so ne rechtschutzversicherung würde mir voll taugen
Heaver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 14:14   #11 (permalink)
Cool Master
Gast
 

Beiträge: n/a

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Wenn die mir dumm kommen würden würde ich sofort mit RA drohen weil die das erst dann verstehen mit dem Rückgaberecht.

Ist mir schon passiert und habe eine Soundkarte gekauft ging aber unter Linux nicht und habe Sie wider zurück gebracht und dann kam der Verkäufer mir auf die Tour ja ich habe gesagt das es unter Linux nicht geht etc. Also ich bin ja noch keine 18 () und zwar die (..) wegen dem § 107 BGB verminderte Kauffähigkeit und damit habe ich den Händler und ein Zufällig hinter mir stehender Anwalt überzeugt. Es ging zwar nur um 30 € aber 30 € sind 30 € (der Händler meinte das es erst ab einem Verkaufswert von 80 € geht dieser Idiot im K&M Shop Sindelfingen )
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Alt 30.11.2004, 16:12   #12 (permalink)
VL
* Forenclown *
 
Benutzerbild von VL
 

Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 7.224

VL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz seinVL kann auf vieles stolz sein

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Zitat:
Zitat von Cool Master
K&M Shop )
mit denen hab ich auch schlechte erfarungen gemacht.

Ich hatte mir ram gekauft, zu hause ausgepackt und gesehn das es der falsche war. auf der VP stand was ganz anderes.
Ich also wieder hin, und die wollten den nicht zurück nehmen,.....
ich hab gedacht mir fällt ein Ei aus der hose.
hab dann meinen noch minderjähreigen bruder hingeschickt und ann mussten die den zurück nehemen.

PS.: Ich kauf da nie wieder
Ich habe solange ein Motivationsproblem bis ich ein Zeitproblem habe
VL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 17:03   #13 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Jlagreen
 

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Beiträge: 2.955

Jlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nett

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hmm ihr sprecht hier von Hardware und HL2 ist doch Software oder?

Soweit ich weiss, kann man Software nur Originalverschweißt wieder zurückgeben und da sind die Gesetze ja eh anders, da es ja auch sowas wie nen Kopierschutz ned umsonst gibt, oder habt ihr die Soundkarte bzw. den RAM kopiert, bevor ihr ihn zurückgebracht habt?
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Alt 30.11.2004, 18:32   #14 (permalink)
Cool Master
Gast
 

Beiträge: n/a

Standard

Deswegen kann man Software auch zurück geben der Kopierschutz ich kann es nicht Insatlieren

PS Ich bin jetzt entweder bei UPG oder K&M Shop Böblingen die sind net und beraten auch einen gut
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Alt 30.11.2004, 21:52   #15 (permalink)
Lecker Forenbrot
 
Benutzerbild von Pirke
 

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Pirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz seinPirke kann auf vieles stolz sein

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Zitat:
Zitat von Dj Piet
cool dann kauf ichs, nehm den key raus und gebs wieder zurück ...

edit: ich nehm den key raus und leg einen rein der geändert ist so können die den dann nicht mehr sperren weil sie ja nicht wissen welcher da drin war

danke deutsche rechtsprechung !
Geht net, die DVD Version hat zwar einen Key, doch dann verlangt Steam auch auf jeden Fall eine DVD im Laufwerk.

Zu den AGB: Mag sein das die einen US Konzern net wirklich stören, doch gilt hier deutsches recht, also müssen die für die BRD andere bestimmungen haben.
Wenn du jedoch eine US Version importiert hast, hast du US Recht...
Pirke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 22:03   #16 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von Jlagreen
 

Registriert seit: 19.10.2004
Beiträge: 2.955

Jlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nettJlagreen ist einfach richtig nett

Standard

Zitat:
Zitat von Pirke
Wenn du jedoch eine US Version importiert hast, hast du US Recht...
Wie schauts denn dann diesbezüglich mit der gedownloadeten Steam Version aus? Liest man da zuerst EULA und danach Download? Wenn ja, dann würde in dem Fall die EULA doch rechtsgültig sein, da ich sie ja vorm Kauf vorgelegt kriege oder?

ich überlege es mir grad, da ich irgendwie zu Faul bin zum Media Markt zu fahren
Jlagreen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2004, 23:37   #17 (permalink)
Extrem Tweaker
 
Benutzerbild von sys3
 

Registriert seit: 17.09.2002
Beiträge: 1.906

sys3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Standard

Ja, in der Steam-Download-Variante könnte das gut sein, wenn in der EULA sonst nichts Rechtswidriges drin steht.
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Alt 01.12.2004, 08:47   #18 (permalink)
EoN
Kaffeejunkie
 
Benutzerbild von EoN
 

Registriert seit: 01.05.2002
Beiträge: 5.035

EoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer AnblickEoN ist ein wunderbarer Anblick

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Also ich hab den ATI Key gehabt und dort klick ich eigentlich nur auf Key eingeben und dann geb ich den Key ein und dann ist das Game freigeschaltet.

Ich weiß jetzt aber nicht mehr ob ich bei der Steaminstallation selbst ne EULA akzeptieren musste. Das kann ich heut Abend nochmal nachschaun.
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Stichworte
halflife, kurios


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