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Half-Life 2: Es wird mehr als kurios

Montag, 29. Nov. 2004 21:37 - [jp] - Quelle: GameZone

Half-Life 2, und damit Valve und Steam, ist seit dem Erscheinen in aller Munde. Sei es wegen dem - so findet es die Mehrheit - genialem Spiel, den Problemen mit dem Steam-Servern oder dem jüngsten Gerücht über eine bald erscheinende Demo. Nun aber gibt es wieder Neues zu berichten, und man kann nur den Kopf schütteln.

Bei GameZone hat man sich mal näher mit der EULA (End User Licence Agreement), quasi dem Vertrag zwischen Valve/Steam und dem Käufer, auseinander gesetzt - und was dabei ans Tageslicht kam, spottet jeder Beschreibung. Hier mal kurz umrissen die fragwürdigen Stellen der EULA, welche die Kollegen entdeckt haben.

“If Valve gives you 30 days notice, they can make you pay more for HL2:
Valve reserves the right to change our fees or billing methods at any time and Valve will provide notice of any such change in at least thirty (30) days advance.”

Valve kann (oder sollte man besser "möchte" sagen?) sich das Recht vorbehalten, eine weitere Bezahlung für Half-Life 2 zu verlangen - wenn das mindestens 30 Tage vorher angekündigt wird.

Eine nette Idee, wieso sollte man auch nicht für ein bereits gekauftes Produkt noch einmal in die Tasche greifen? Vielleicht sollte die kränkelnde deutsche Wirtschaft auch mal über so etwas nachdenken. Die Umsatszahlen stimmen nicht? Kein Problem! Lässt man den Kunden halt einfach mehrfach latzen!

Aber das ist noch nicht alles:

“Valve can change the license agreement, and if you don't like the new agreement, you have to stop playing HL2 within 30 days”

So etwas kennt man eigentlich nur von Telefontarifen oder Flatrates. Ändern sich die Vertragsbedingungen, kann der Kunde kündigen. Valve münzt das auch auf HL2 um. Ändert der Hersteller die Vertragsbedingungen und der Kunde (und Käufer!) akzeptiert diese nicht, so muss er innerhalb von 30 Tagen das Spielen einstellen.

Entweder man akzeptiert, oder man ist raus - und das Geld, was man für das Spiel bezahlt hat, ist man los. Da fällt einem wirklich nicht mehr viel zu ein. Aber auch das ist längst noch nicht alles.

Denn auch der Weiterverkauf von Half-Life 2 wird untersagt (dabei macht es doch durchaus Sinn, das Game zu veräußern, wenn man es durchgespielt hat). Warum das so ist und weitere Einzelheiten zu diesem Thema lesen Sie am besten bei GameZone nach.

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